Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

nicht krankenversichert

G

Gast

Gast
Hallo,

ich bin seit Juli 2011 nicht mehr berufstätig und nicht krankenversichert - jetzt möchte ich zum 1.4. wieder anfangen zu arbeiten. Weiß jemand, ob und welche Konsequenzen ich zu erwarten habe?
Habe ein bisschen Bammel einfach bei einer KK anzurufen....
 

ABVJoGo

Aktives Mitglied
Hi

Muss man nicht bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen?

Also eh Du den Job dafür riskierst -> ruf bei der verdammten KK an! Die KK kann Dir nix, ausser helfen. Wie geht das überhaupt, dachte man muss krankenversichert sein?

Schönen Gruß
 
G

Gast

Gast
--Muss man nicht bei Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags einen Krankenversicherungsnachweis vorlegen?--

Nein, musste ich noch nie, der Wisch muss vor der ersten Abrechnung da sein. So war's bisher jedenfalls immer.


--Wie geht das überhaupt, dachte man muss krankenversichert sein?--

... ich hab' mir halt eine Auszeit gegönnt - ohne mich arbeitslos zu melden, nach der Job-Kündigung kam das Schreiben von der KK, dass meine Mitgliedschaft gekündigt sei. Ich hab es dabei belassen. Ich dachte das wäre kein Problem.
 
G

Gast o8/15

Gast
Warum Bammel ?

Du gibst dem neuen Arbeitgeber deine KK an bei der du vorher versichert warst.
Der Arbeitgeber meldet dich neu an und überweist die Beiträge.

Die Krankenkasse wird sich bei dir melden und die ausstehenden Beiträge einfordern.
Versuch dich auf Abzahlung der fehlenden Summe zu einigen.
 

Tuesday

Aktives Mitglied
... ich hab' mir halt eine Auszeit gegönnt - ohne mich arbeitslos zu melden, nach der Job-Kündigung kam das Schreiben von der KK, dass meine Mitgliedschaft gekündigt sei. Ich hab es dabei belassen. Ich dachte das wäre kein Problem.
Hallo,

in Deutschland ist man zwangsversichert. Dementsprechend musst du die Beiträge nachzahlen. Da kannst du die KK um Ratenzahlung bitten.

Wovon hast du denn in der Zeit gelebt? Wenn du Hartz IV bezogen hast, warst du automatisch versichert.

Tuesday
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
L Handy Private gekauft und komme nicht drauf Sonstiges 26
G Humor verstehen - oder auch nicht. Sonstiges 29
Bingenervt Kaminofen zieht nicht mehr Sonstiges 17

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben