Ist der Threaderöffner oder dieser (20-jährige?) nightrider20 eigentlich unfähig, sich seriös zu informieren?? Wie wär's mal mit haltbarer wissenschaftlicher Literatur zu diesem Thema anstatt mit blödsinnigen und irrigen Webseiten irgendwelcher Rechtsverdreher und ideologisch verblendeter Spinner (sog. "Kommissarische Reichsregierungen") zu kommen. Das würde ungemein helfen, alles andere ist unsachlicher und nicht hilfreicher Humbug.
Hier, ich stell das mal klar. Man lese folgende zusammenfassende Schlußbemerkung des renommierten Staatsrechtlers und Richters Georg Ress in: Ulrich Beyerlin, "Recht zwischen Umbruch und Bewahrung: Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht" (= Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; Bd. 120), Springer-Wissenschaftsverlag, Berlin 1995, S. 849 f. (
Recht zwischen Umbruch und Bewahrung ... - Google Bücher).
Die mittlerweile allgemeine Rechtsansicht des völkerrechtlichen
Fortbestandes des Deutschen Reichs in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland (das ist gemeint, wenn von staatlicher Identität die Rede ist!) findet sich auch in jedem juristischen Lehrbuch wie z. B. Schweisfurth, "Völkerrecht", S. 336 f. (
Völkerrecht - Google Bücher). Die Abkürzung "VRS" steht für Völkerrechtssubjekt, also ein Staat im Völkerrecht. Dabei spielt weniger eine Rolle, wie die amtliche Staatsbezeichnung dieses Staates lautet, sondern von wesentlicher Bedeutung ist die entscheidende Frage, ob die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten eines Staates weitergelten
oder ob es einen Neustaat gibt, der dann als Rechtsnachfolger diese Rechte und Pflichten übernimmt.
Es ist also völlig unerheblich, ob - was hier im genannten BBG aber ohnehin nicht mehr der Fall ist - noch irgendwo ein "Reichtsgebiet" definiert ist, denn seit dem 3.10.1990 ist (wie oben bei Ress nachzulesen ist) dieses Gebiet identisch mit dem heutigen Bundesgebiet geworden. Das Deutsche Reich ist folglich als Staat identisch zur Bundesrepublik Deutschland. Man spricht hier juristisch auch von einer
vollen Subjektsidentität, siehe Stern, "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland", Band V, C.H. Beck, München 2000, S. 1964 f. (Scan der Buchseite:
http://www.krr-faq.net/ster1964.htm).
Es wäre ja zu einfach, sich richtig zu informieren, etwa auf Wikipedia, und nicht den ganzen "Rattenfängern" im Internet auf dubiosen Webseiten auf den Leim zu gehen, gell.
Gruß
Benatrevqre