Guten Tag!
Ich habe einem Verkäufer bei Ebay geschrieben, dass er mich betrugen will.
Ich kann aber nicht beweisen, dass das ein Betrug war. Ich habe erst jetzt erfahren, dass ich so was nicht schreiben darf, aber ei ist schon zu spät.
Mal angenommen, dass das wirklich kein Betrug war und ich habe dem Verkäufer per E-mail einen Betrug unterstellt.
Genau so es so aus:
Ich habe geschrieben:
"Ich bin auch immer bemüht freundlich und höflich zu sein, aber es wäre für mich mindestens inadäquat weiter freundlich und höflich mit Ihnen zu sein, während Sie mich betrügen wollen. Betrug ist doch viel schlimmer als Unhöflichkeit." ( das ist der Teil der Nachricht, um die es geht ).
Und dann hat mir der Verkäufer geschrieben:
"da Sie mir in Ihrem letzten Satz vorsätzlichen Betrug unterstellen sehe ich mich gezwungen Sie bei Ebay und eventl. sogar polizeilich Anzuzeigen. Dies ist ein schwerer Vorwurf der rufschädigend ist. Dies kann und
will ich nicht auf mir sitzen lassen. Sie haben uns zum besten Beweis geholfen den es geben kann, das Foto. "
Ich habe nämlich ein Foto geschickt, wo klar ist ( wie ich dachte 🙁 ), dass seine Ware falsch ist. Der Verkäufer denkt aber anders. Aber es geht nicht darum, da, wie gesagt, nehmen wir an, dass das wirklich kein Betrug war. Ja, und angenommen, dass der Verkäufer mich wirklich polizeilich anzeigt ( ich verstehe, dass das eher unwahrscheinlich ist, aber trotzdem... ).
Welche Strafe kann mir also drohen?
Danke im Voraus
P.S. Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass die Seite der Patrone, die ich fotografiert habe, sieht genau leider so aus, wie die Seite der Patrone, die ich für meinen Drucker benötigen würde. Ich hätte also alle Seite der Patrone fotografieren müssen, aber es ist schon zu spät um darüber zu reden. Ich habe außerdem sein Shop angesehen und festgestellt, dass er eben diese 2 Patronen verkauft, also, er hat mir eine statt die andere geschickt und mit dem Foto habe ich ihm wirklich nur geholfen meine.
Klar, dass der Verkäufer für einen Anwalt und eine Verhandlung viel bezahlen müsste, aber soweit ich weiß, müßte ich ihm dann die Kosten erstatten, wenn en es genug Beweise gibt, dass ich ihn ungerecht beleidigt habe, oder?
Wenn ich hier unseren Briefwechsel veröffentlichen würde, dann wäre es Ihnen klar, dass der Verkäufer sich widerspricht, aber Logik ist leider kein Beweis.
Ich habe einem Verkäufer bei Ebay geschrieben, dass er mich betrugen will.
Ich kann aber nicht beweisen, dass das ein Betrug war. Ich habe erst jetzt erfahren, dass ich so was nicht schreiben darf, aber ei ist schon zu spät.
Mal angenommen, dass das wirklich kein Betrug war und ich habe dem Verkäufer per E-mail einen Betrug unterstellt.
Genau so es so aus:
Ich habe geschrieben:
"Ich bin auch immer bemüht freundlich und höflich zu sein, aber es wäre für mich mindestens inadäquat weiter freundlich und höflich mit Ihnen zu sein, während Sie mich betrügen wollen. Betrug ist doch viel schlimmer als Unhöflichkeit." ( das ist der Teil der Nachricht, um die es geht ).
Und dann hat mir der Verkäufer geschrieben:
"da Sie mir in Ihrem letzten Satz vorsätzlichen Betrug unterstellen sehe ich mich gezwungen Sie bei Ebay und eventl. sogar polizeilich Anzuzeigen. Dies ist ein schwerer Vorwurf der rufschädigend ist. Dies kann und
will ich nicht auf mir sitzen lassen. Sie haben uns zum besten Beweis geholfen den es geben kann, das Foto. "
Ich habe nämlich ein Foto geschickt, wo klar ist ( wie ich dachte 🙁 ), dass seine Ware falsch ist. Der Verkäufer denkt aber anders. Aber es geht nicht darum, da, wie gesagt, nehmen wir an, dass das wirklich kein Betrug war. Ja, und angenommen, dass der Verkäufer mich wirklich polizeilich anzeigt ( ich verstehe, dass das eher unwahrscheinlich ist, aber trotzdem... ).
Welche Strafe kann mir also drohen?
Danke im Voraus
P.S. Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass die Seite der Patrone, die ich fotografiert habe, sieht genau leider so aus, wie die Seite der Patrone, die ich für meinen Drucker benötigen würde. Ich hätte also alle Seite der Patrone fotografieren müssen, aber es ist schon zu spät um darüber zu reden. Ich habe außerdem sein Shop angesehen und festgestellt, dass er eben diese 2 Patronen verkauft, also, er hat mir eine statt die andere geschickt und mit dem Foto habe ich ihm wirklich nur geholfen meine.
Klar, dass der Verkäufer für einen Anwalt und eine Verhandlung viel bezahlen müsste, aber soweit ich weiß, müßte ich ihm dann die Kosten erstatten, wenn en es genug Beweise gibt, dass ich ihn ungerecht beleidigt habe, oder?
Wenn ich hier unseren Briefwechsel veröffentlichen würde, dann wäre es Ihnen klar, dass der Verkäufer sich widerspricht, aber Logik ist leider kein Beweis.