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Beleidigung per E-mail

Marned

Mitglied
Guten Tag!

Ich habe einem Verkäufer bei Ebay geschrieben, dass er mich betrugen will.
Ich kann aber nicht beweisen, dass das ein Betrug war. Ich habe erst jetzt erfahren, dass ich so was nicht schreiben darf, aber ei ist schon zu spät.

Mal angenommen, dass das wirklich kein Betrug war und ich habe dem Verkäufer per E-mail einen Betrug unterstellt.

Genau so es so aus:

Ich habe geschrieben:
"Ich bin auch immer bemüht freundlich und höflich zu sein, aber es wäre für mich mindestens inadäquat weiter freundlich und höflich mit Ihnen zu sein, während Sie mich betrügen wollen. Betrug ist doch viel schlimmer als Unhöflichkeit." ( das ist der Teil der Nachricht, um die es geht ).

Und dann hat mir der Verkäufer geschrieben:
"da Sie mir in Ihrem letzten Satz vorsätzlichen Betrug unterstellen sehe ich mich gezwungen Sie bei Ebay und eventl. sogar polizeilich Anzuzeigen. Dies ist ein schwerer Vorwurf der rufschädigend ist. Dies kann und
will ich nicht auf mir sitzen lassen. Sie haben uns zum besten Beweis geholfen den es geben kann, das Foto. "

Ich habe nämlich ein Foto geschickt, wo klar ist ( wie ich dachte 🙁 ), dass seine Ware falsch ist. Der Verkäufer denkt aber anders. Aber es geht nicht darum, da, wie gesagt, nehmen wir an, dass das wirklich kein Betrug war. Ja, und angenommen, dass der Verkäufer mich wirklich polizeilich anzeigt ( ich verstehe, dass das eher unwahrscheinlich ist, aber trotzdem... ).

Welche Strafe kann mir also drohen?

Danke im Voraus


P.S. Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass die Seite der Patrone, die ich fotografiert habe, sieht genau leider so aus, wie die Seite der Patrone, die ich für meinen Drucker benötigen würde. Ich hätte also alle Seite der Patrone fotografieren müssen, aber es ist schon zu spät um darüber zu reden. Ich habe außerdem sein Shop angesehen und festgestellt, dass er eben diese 2 Patronen verkauft, also, er hat mir eine statt die andere geschickt und mit dem Foto habe ich ihm wirklich nur geholfen meine.
Klar, dass der Verkäufer für einen Anwalt und eine Verhandlung viel bezahlen müsste, aber soweit ich weiß, müßte ich ihm dann die Kosten erstatten, wenn en es genug Beweise gibt, dass ich ihn ungerecht beleidigt habe, oder?
Wenn ich hier unseren Briefwechsel veröffentlichen würde, dann wäre es Ihnen klar, dass der Verkäufer sich widerspricht, aber Logik ist leider kein Beweis.
 
polizeilich kann er nicht vorgehen. die verdachtsäußerung ist in keinem fall eine beleidigung, solange sie keine anangemessenen oder vulgären worte beinhaltet. das ist hier nicht gegeben. rufschädigung- sprich üble nachrede liegt auch nicht vor, da seine e-mails nur für ihn zugänglich sind und du somit keine offentliche äußerung getätigt hast. falls er seinen e-mail-account mit anderen teilt, so handelt es sich um ein account-splitting- und der gesetzgeber sieht hierfür keine sonderreglungen vor. d.h. du hast keine erfolgreichen rechtlichen schritte zu befürchten
 
polizeilich kann er nicht vorgehen. die verdachtsäußerung ist in keinem fall eine beleidigung, solange sie keine anangemessenen oder vulgären worte beinhaltet. das ist hier nicht gegeben. rufschädigung- sprich üble nachrede liegt auch nicht vor, da seine e-mails nur für ihn zugänglich sind und du somit keine offentliche äußerung getätigt hast. falls er seinen e-mail-account mit anderen teilt, so handelt es sich um ein account-splitting- und der gesetzgeber sieht hierfür keine sonderreglungen vor. d.h. du hast keine erfolgreichen rechtlichen schritte zu befürchten

Vielen Dank für deine Antwort, aber soweit mir bekannt ist, es geht nicht um eine Beleidigung mit vulgären Worten, sondern um eine Beleidigung im Sinne von Ehrverletzung und das war keine Verdachtsäußerung, sondern eine Behauptung. Eine Verdachtsäußerung wäre es, wenn ich geschrieben hätte so was wie "Ich bin der Meinung, dass Sie mich betrügen wollen" oder so.
Wie du sicher verstehst, habe ich schon viel gelesen, bevor ich hie gepostet habe. Leider habe ich es aus zwingenheit gemacht und leider wusste davor nicht.

Denke aber nicht, dass ich der Meinung bin, dass du nicht recht hast. Ich diskutiere nur 😉.

Und danke nochmal, Webster, dass du an dieser Diskussion teilnimmst!!!
 
in der aller größten not verweist du einfach auf deinen wortlaut:
"Ich bin auch immer bemüht freundlich und höflich zu sein, aber es wäre für mich mindestens inadäquat weiter freundlich und höflich mit Ihnen zu sein, während Sie mich betrügen wollen. Betrug ist doch viel schlimmer als Unhöflichkeit."
du verwendest hier den konjunktiv: "es wäre" und nicht "es ist". daher kann er dir so oder so nicht an die karre p*ss*n
 
in der aller größten not verweist du einfach auf deinen wortlaut:
"Ich bin auch immer bemüht freundlich und höflich zu sein, aber es wäre für mich mindestens inadäquat weiter freundlich und höflich mit Ihnen zu sein, während Sie mich betrügen wollen. Betrug ist doch viel schlimmer als Unhöflichkeit."
du verwendest hier den konjunktiv: "es wäre" und nicht "es ist". daher kann er dir so oder so nicht an die karre p*ss*n

Oh, du bist echt intelligent! Daran habe ich gar nicht gedacht.
Aber... "während Sie mich betrügen wollen" wurde leider nicht im Konjuktiv geschrieben 🙁
 
checke ich jetzt nicht, hat er dir die falsche Patrone geliefert oder nicht? Wenn es ein missverständnis ist, ließe sich das ja normalerweise klären, bevor man den anderen zum Betrüger macht. Ausser, der andere stellt sich Stur. Das man sich betrogen fühlt und und es dann ausdrückt ist nicht schlimm, aber das ist meine Meinung. Wie es ein Jurist sieht ist eine andere Geschichte aber selbst, wenn die bei der Polizeit Anzeige erstatten, er sagt ja auch "eventl.", heißt es nicht, dass es für dich schlimm ausgeht. Ich habe schon Leute angezeigt, die mir Gewalt angedroht haben und es wurde eingestellt. Du hast ja nicht in den Bewertungen von Betrug gesprochen oder? Das wäre weniger gut. Was sagt denn Ebay dazu?

Ich sehe in einem anderen Forum hast du schon eine Antwort bekommen, die meiner etwa gleicht: In der Praxis könnte das aber durchaus mit einer Einstellung enden, weil das öffentliche Interesse wohl minimalst ist.

Na denn, alles Gute
 
Zuletzt bearbeitet:
"wäre für mich inadäquat..,während sie mich betrügen wollen"...heißt soviel wie "wäre für mich inadäquat, wenn sie mich betrügen würden".
du hast am anfang des satzes den konjunktiv und dieser bezieht sich auf eine bedingung, die du am ende anfügst...demnach ist auch diese bedingung in der möglichkeitsform zu verstehen. wenn er was anderes behauptet, dann muss er nachweisen, dass du das nicht so gesehen hast. außerdem handelt es sich nach wie vor um keine öffentliche äußerung. wegen belanglosigkeit würde das ganze also sogar fallengelassen, wenn das eben angeführte argument nicht zieht
 
checke ich jetzt nicht, hat er dir die falsche Patrone geliefert oder nicht? Wenn es ein missverständnis ist, ließe sich das ja normalerweise klären, bevor man den anderen zum Betrüger macht. Ausser, der andere stellt sich Stur. Das man sich betrogen fühlt und und es dann ausdrückt ist nicht schlimm, aber das ist meine Meinung. Wie es ein Jurist sieht ist eine andere Geschichte aber selbst, wenn die bei der Polizeit Anzeige erstatten, er sagt ja auch "eventl.", heißt es nicht, dass es für dich schlimm ausgeht. Ich habe schon Leute angezeigt, die mir Gewalt angedroht haben und es wurde eingestellt. Du hast ja nicht in den Bewertungen von Betrug gesprochen oder? Das wäre weniger gut. Was sagt denn Ebay dazu?

es ist klar, dass ich ein Dummkopf ist, dass ich so was geschrieben habe, OBWOHL ER WIRKLCIH MICH BETRUGEN HAT. Aber das spielt schon keine rolle, da ich es nicht beweisen kann und sogar ihm geholfen habe zu beweisen, dass ich ihm ohne Gründe einen Betrug unterstellt habe. Aber klar, Sie können mich unendlich viel mir meine Worte vorwerfen, ich habe es nämlich verdient 🙁 .
Dem E-bay habe ich nichts mitgeteilt, da ich nichts beweisen kann. Ja, "eventl." ist nicht 100%, aber dieser Verkäufer ist so frech, dass ich nichts ausschließen kann.
Die Situation ist so, dass der Verkäufer wegen meiner Unwissenheit meinen Beweis gegen mich selbst anwenden kann. Aber das ist schon nicht ganz zum Thema
 
"außerdem handelt es sich nach wie vor um keine öffentliche äußerung

eben deshalb ist eine Verleumdung ausgeschlossen, Beleidigung aber nicht.
Ich dachte, dass mein Satz im Konjuktiv "wäre für mich inadäquat..,während sie mich betrügen möchten" heißen, aber das wissen Sie natürlich besser, da ich das Deutsch für mich ein großes Lernobjekt ist
 
es ist klar, dass ich ein Dummkopf ist, dass ich so was geschrieben habe, OBWOHL ER WIRKLCIH MICH BETRUGEN HAT. Aber das spielt schon keine rolle, da ich es nicht beweisen kann und sogar ihm geholfen habe zu beweisen, dass ich ihm ohne Gründe einen Betrug unterstellt habe. Aber klar, Sie können mich unendlich viel mir meine Worte vorwerfen, ich habe es nämlich verdient 🙁 .
Dem E-bay habe ich nichts mitgeteilt, da ich nichts beweisen kann. Ja, "eventl." ist nicht 100%, aber dieser Verkäufer ist so frech, dass ich nichts ausschließen kann.
Die Situation ist so, dass der Verkäufer wegen meiner Unwissenheit meinen Beweis gegen mich selbst anwenden kann. Aber das ist schon nicht ganz zum Thema
nönö kann er nciht...dazu muss er erstmal nachweisen, dass das foto das zeigt, was er behauptet und von dir kommt. unmöglich. und wenn er dich bei ebay anschmiert, dann werden die dich kontaktieren und deine version einholen. und wenn er dir ne miese bewertung verpasst und unklug genug ist und dir zusätzlich öffentlich einen vorwurf in der richtung macht, kannst du ganz einfach den spieß umdrehen. ..aber davpn würde ich prinzipiell abraten, weil das mehr stress macht als das zu ignorieren oder löschen zu lassen
 

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