Tine
Sehr aktives Mitglied
Du kannst deinen Hintern darauf verwetten, dass hart durchgegriffen wird, wenn einem Sozialbetrug nachgewiesen wird. Du kannst ausserdem darauf wetten, dass einer, der sich nicht um Arbeit kümmert, die vollen Härten des SGBII zu spüren bekommt, der betreffende Paragraph wurde mehrfach genannt. Ich brauche wohl nicht an den Fall erinnern, als einer aufgrund von Sanktionen verhungert ist. Ich kann den aber gern mal zur Erinnerung raussuchen.
Ja und ? Dann gehen die halt zu Vorstellungsgesprächen und erzählen dem Arbeitgeber das sie ja nicht belastbar sind und auch sehr oft krank und am besten gehen sie noch angetrunken hin damit ja nicht die Gefahr besteht eingestellt zu werden. Hauptsache man war da und bekommt keine Kürzung.
Unser Nachbar hat sowas erzählt er ist Personalleiter in einer Reinigungsfirma und erlebt sowas öfters. Und wenn sie überhaupt kommen lassen sie sich nach ner Woche erstmal krank schreiben.
Wäre viel zu aufwendig, wegen den paar Hängemattetypen. Würde nur unnötig Kosten verursachen.
Ja leider und das wissen die auch 🙁