Wann wird wie viel gekürzt?
Leistungen können immer erst nach einem Verstoß gekürzt werden. Gekürzt wird der
Regelsatz (347 Euro für Singles, 314 Euro für Paare) für drei Monate. Dabei gilt: Kommt innerhalb eines Jahres ein weiterer Verstoß dazu, wird ALG 2 weiter gekürzt.
Nach 3 Monaten ist ein Verstoß also nicht 'verjährt'!
Ausgehend vom Ein-Personen-Haushalt hier die Kürzungen im Überblick:
- 10 Prozent (34,70 Euro) werden gestrichen, wenn Sie zum Beispiel einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumen.
- 20 Prozent (69,40 Euro) werden gestrichen, wenn dieser Verstoß innerhalb eines Jahres erneut auftritt.
- 30 Prozent (104,10 Euro) können gekürzt werden, wenn Sie sich nicht an die Auflagen der Eingliederungsvereinbarung halten oder wenn Sie einen Job/ 1-Euro-Job oder eine Weiterbildung ablehnen. Auch hier gilt: es sei denn, Sie haben einen wichtigen Grund dafür.
- 60 Prozent (208,20 Euro) werden für drei Monate einbehalten, wenn sich einer der eben genannten Verstöße innerhalb eines Jahres wiederholt.
- 100 Prozent (347 Euro) können gestrichen werden, wenn mindestens dreimal eine Arbeit oder Weiterbildung abgelehnt wird.
- 100 Prozent werden ebenfalls gestrichen, wenn Arbeitslose unter 25 Jahren eine Arbeit, einen Ein-Euro-Job oder eine Weiterbildung ablehnen. Die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Versicherungen,
Mietkosten, Heizung sind von diesen Kürzungen nicht betroffen.