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Recht-Veröffentlichung von Text/Buch

  • Starter*in Starter*in Sonnenlicht
  • Datum Start Datum Start
S

Sonnenlicht

Gast
Hallo
wenn ich Texte beziehungsweise anleitungen oder einbuch über verschiedene basteleien anfertige, von denen es aber schon welche gibt, darf ich die verkaufen? ich mein in meinen eigenen worten erkärte anleitungen,wie etwas bestimmtes gebastelt wird.
beispiel
wie stricke ich einen schal ... ( ich stricke nicht, nein 😀)
gibts ja bestimmt unzählige anleitungen,wenn ich die aber selbst entwerfe und zum buch zusammen fasse , ist das doch auf meinen mist gewachsen und somit dürfte ichs doch verkaufen? nur weils sowas schon irgendwo gibt kanns ja nicht verboten sein?

sonnenlichtlein 🙂
 
Hallo Sonnenlichtlein,
so ganz pauschal lässt sich deine Frage
nicht beantworten, da das Urheberrecht
nicht völlig eindeutig ist. Es gibt ja Autoren,
die schreiben aus fünf guten Büchern ab
und sagen dann, das sei ein neues - siehe
Beispiel der jungen Autorin Hegemann.
Oft wird erst klar, was geht, nachdem je-
mand dagegen geklagt hat - wie eben in
einem freiheitlichen Rechtsstaat üblich:
meine Freiheit endet da, wo die Freiheit
des anderen beginnt.
Wenn du deine Texte an einen Verlag ver-
kaufst, wird im Autorenvertrag stehen,
dass du versicherst, dass dir selbst die
Rechte am Text gehören und du keine
Rechte anderer verletzt - d.h. der Verlag
sichert sich selbst ab, falls er verklagt
wird.
Du solltest also abwägen, ob das, was du
schreibst, wirklich "deines" ist oder ob du
nur etwas abschreibst, was andere erfun-
den haben - dann ist es besser, es klar
zu zitieren (mit Quellenangabe) und z.B.
dazu Erklärungen oder Ergänzungen zu
schreiben. Wie viel zitiert werden darf,
ist umstritten - aber als Faustregel kann
gelten, dass nicht mehr als ein Siebtel
eines Textes Zitate sein sollten und der
Rest von dir (und dieses Siebtel dann
nicht gerade aus einem einzigen Buch!).

Gruß, Werner
 
Das schwierige ist doch, das es eben um anleitungen geht. diese sind nun mal eigentlich immer gleich. man stellt ja den gegenstand auf gleicher weise her. und es gibt ja zig bücher mit anleitungen, nur immer anders geschrieben. kann ja also nicht verboten sein. ich will ja nichts abschreiben. also so wie ich bastel ,will ichs aufschreiben und wenn sich das mit einer anderen anleitung gleicht,weils ja derselbe arbeitsgang ist,kann ich ja nichts für.
da ändert sich ja eigentlich nur der gesamtaufbau des buches...

ähm
kann man verstehen was ich meine 😱
bin mir unsicher, ob ich das richtig sehe...
 
Wenn du es in deiner eigenen Sprache schreibst
und der Vorgang selbst (z.B. wie man eine ur-
heberrechtlich geschützte Sache herstellt, etwas
ein Medikament) nicht dem Urheberrecht unter-
liegt, dürftest du kein Problem bekommen. Achte
halt darauf, dass du Markennamen kennzeichnest.

Ein Beispiel wäre mal gut, dann wärs nicht so
theoretisch 🙂
 
Wenn du es in deiner eigenen Sprache schreibst
und der Vorgang selbst (z.B. wie man eine ur-
heberrechtlich geschützte Sache herstellt
, etwas
ein Medikament) nicht dem Urheberrecht unter-
liegt, dürftest du kein Problem bekommen. Achte
halt darauf, dass du Markennamen kennzeichnest.

Ein Beispiel wäre mal gut, dann wärs nicht so
theoretisch 🙂


Hm beispiel ist wirklich das einfachste " wie stricke ich ein pullover" und dann bilder und text dazu.
und so halt viele verschiedene texte und daraus ein buch..
oder wie bastel ich eine laterne, oder wie kerzen selbser gießen...

aber jetzt verstehe ich auch, ich muss also nur gucken ob das objekt nicht geschützt ist,welches ich herstelle und beschreibe...
 

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