Bei einer Klagewelle von weit über 100,000 Sozialklagen im Jahr und bei einer Erfolgsquote von fast 50% der Klageseite noch von rechtsmäßigem Handeln der Job-Center-Sachbearbeiter zu reden, halte ich für:
"leicht übertrieben".😀
Beamte halt. Ellenbogen-Durchwetzer😉😛
Irgendwo habe ich gelesen,dass viele dieser Klagen nicht nur aus
gemeiner Berechnung
😉 sondern sehr oft aus Unwissenheit der Berechnenden entstehen.
Beispiel : Angemessenheit.Was ist "angemessen "? Ein ziemlich dehnbarer Begriff.
🙄
Außerdem wird die Berechnung von AlG II richtig kompliziert,
wenn beim Empfänger Einkünfte bestehen.
Damit sind die Mitarbeiter der Arbeitsagentur oftmals überfordert,
es fehlt vielen die Qualifikation.
Es geht bei diesen Berechnungen in die Richtung /Finanz.-/Steuerrecht.
Um eine richtige Berechnung zu erstellen ,fordern die Sozialgerichte auf den Agenturen besser ausgebildete Mitarbeiter.
(Angeblich haut die auch Software für die AlG II Berechnung nicht richtig hin.(?))
Wie ich lesen konnte sitzen oftmals Richter ,Anwälte und Behördenmitarbeiter im Gericht,um mit Taschenrechnern
den
😕😕 errechneten Kram auseinander zu
pflücken und neu zu berechnen.
L.G.Karin