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Ehescheidung und riesengroßer Haufen Geld

  • Starter*in Starter*in Hans im Glück
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H

Hans im Glück

Gast
Meine Frau und ich lebten in ehelicher Gütergemeinschaft (es bestand kein Ehevertrag). Meine Frau hat mir Weihnachten 2008 mitgeteilt, sie wolle geschieden sein und bestand später darauf, daß wir der Stadt, resp dem Landkreis angeben würden, seit dem 4. Januar 2009 in Trennung zu leben. Ich hab' ohne zu widersprechen unterschrieben. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

Ich habe nach dem 8. Januar 2009 via Internet einen riesengroßen Haufen Geld gemacht.

Frage:
Wenn es zur Scheidung unserer Ehe kommt, hat meine Frau dann einen rechtlichen Anspruch auf einen Teil des riesengroßen Haufen Geldes?

Anmerkung
Ich will mich ihr gegenüber fair verhalten und sie gern freiwillig am Genuß des riesengroßen Haufen Geldes beteiligen. Immerhin sind wir schon recht lange verheiratet gewesen und sie hat unserer Ehe, resp unserer Familie auch viele Opfer gebracht. Darum betrachte ich ihre Beteiligung am Genuß des riesengroßen Haufen Geldes nicht mehr als recht und billig.
Aber -
wenn sie mich unter Druck zu setzen versuchte, würde ich mich auf die Hinterbeine stellen und sie müsste mir dann jeden roten Heller durch Klage vor Gericht abtrotzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Stichtag für die Teilung des Vermögens von Ehegatten ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Ist dieser denn schon gestellt und was hat die Stadt bzw. der Landkreis also Amt mit der Scheidung zu tun 🙁 . Den Antrag hierfür stellt man ja beim Familiengericht 😕, oder nicht ? Und was war das für eine Meldung, die du unterschrieben hast ?

Es gibt keine Gütergemeinschaft. Der gesetzliche Güterstand, den du wahrscheinlich meinst, ist gleichbedeutend wie eine Gütertrennung. Mit dem Zusatz, das derjenige, welcher innerhalb der Ehezeit mehr Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Ausgleichspflichtig ist. Der Zugewinn wird für jeden Ehepartner errechnet. Das, was dir gehört bzw. gehörte, bleibt also auch dein Eigentum. Einen höheren Zugewinn muss du ausgleichen.
Also immer erst ausrechnen lassen und dann erst bezahlen 😉
 
Hallo,

wenn es um hohe Geldbeträge geht, solltest du dich besser schnellstmöglichst an einen guten Fachanwalt für Familienrecht wenden.
In einem Internetforum auf eigene Faust zu suchen, wird dir bestimmt keine sichere Antwort liefern können.
Hier darf man echt nicht am falschen Ende sparen.

Ich denke allerdings, beim Trennungsunterhalt werden die Höhe deiner Einkünfte und deines Vermögen durchaus eine Rolle spielen und da kann auch der riesengroße Haufen Geld dazugezählt werden, da dieser dich zumindest soweit absichert, dass du nicht mehr sagen kannst, dass du einen Trennungsunterhalt aufgrund deiner wirtschaftlichen Lage nicht in voller Höhe bezahlen kannst usw. (natürlich weiß ich ja auch nicht, was für dich ein riesen Haufen Geld ist)...
Aber auch ich bin nur ein Laie und keine Anwältin und das ist soweit nur eine Vermutung.

Grüße,
vanDark
 
Liebe Währungsreform, liebe vanDark,

vielen Dank für Eure freundlichen Antworten.

Um meine Situation pauschal zu umreißen: ich habe keine Ahnung wie die finanzielle Seite einer Ehescheidung aussehen könnte.

Die ersten Wochen nach Beginn der Trennung war ich wie betäubt, habe keinerlei klaren Gedanken fassen können. Zum Bleifisch lebe ich immer noch aus Umzugskartons, kann mich nicht dazu aufraffen, mir Möbel und Haushaltsgeräte wie z. B. Waschmaschine zuzulegen und mir aus dem herumstehenden Gerümpel eine Wohnung zu gestalten. Einzige Anschaffung sind bis jetzt drei Tische, ein Bürostuhl und Gardinen für ein einziges Fenster im Schlafzimmer. Bisher habe ich die Zeit unserer Trennung seit Anfang Januar damit verbracht, mir heimlich die Tränen über erlittene Niedertracht (vermeintliche oder echte Niedertracht sei dahingestellt, wahrscheinlich empfindet sie genauso, bloß eben anders herum) zu wischen, das Nägelkauen darüber, ihr mal wieder unterlegen gewesen zu sein, zu beginnen
und
habe vermehrt mit meinen bereits erwachsenen Kindern via Internet geplaudert, um die plötzliche und ungewohnte Einsamkeit zu überbrücken.

Hallo,
Stichtag für die Teilung des Vermögens von Ehegatten ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Ist dieser denn schon gestellt ...(?)
Neee, soviel mir bekannt, kann man sich erst nach Ablauf des vom Gesetz geforderten Trennungsjahres an das Amtsgericht wenden. Wer voreilig kommt, wird so oft wieder nach hause geschickt bis das Trennungsjahr abgelaufen ist.

... und was hat die Stadt bzw. der Landkreis also Amt mit der Scheidung zu tun 🙁 .
Meine Frau beantragt bei Stadt oder Landkreis Wohngeld - dazu musste sie ihren Status "unverheiratet, verliebt, verlobt, verheiratet, getrennt lebend, geschieden" angeben - falls wir wie bisher in Gütergemeinschaft lebten, hätte sie ihrem Antrag auch meine Einkommensnachweise beifügen müssen. "Getrennt von Tisch & Bett" bedeutet eben, daß lediglich ihre Einkommensverhältnisse von Stadt oder Landkreis bei der Berechnung des Wohngeldes zugrunde gelegt werden. Meine Unterschrift unter das Formular bedeutete eben nichts weiter als "meine Einkommensverhältnisse sind bei der Berechnung nicht (mehr) zu berücksichtigen, denn wir leben seit dem 4. 1. 09 getrennt".

Den Antrag hierfür stellt man ja beim Familiengericht 😕, oder nicht ? Und was war das für eine Meldung, die du unterschrieben hast ?
Pardon, ich hab' zu früh geantwortet - siehe bitte Absatz zuvor.

Es gibt keine Gütergemeinschaft. Der gesetzliche Güterstand, den du wahrscheinlich meinst, ist gleichbedeutend wie eine Gütertrennung. Mit dem Zusatz, das derjenige, welcher innerhalb der Ehezeit mehr Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Ausgleichspflichtig ist. Der Zugewinn wird für jeden Ehepartner errechnet. Das, was dir gehört bzw. gehörte, bleibt also auch dein Eigentum. Einen höheren Zugewinn muss du ausgleichen.
Also immer erst ausrechnen lassen und dann erst bezahlen 😉
Das würde bedeuten, daß auch der während des Trennungsjahres erwirtschaftete Zugewinn geteilt würde.
Das würde bedeuten, daß der riesengroße Haufen Geld auf jeden Fall geteilt würde.
Dann wären von mir ggf getätigte freiwillige Zuwendungen daraus nicht mehr als ihr Recht - ich stünde dann kaum als der noble Edelmann da, der ich gnädigerweise über ihre feindselige Haltung hinwegsähe und mit milder Hand den warmen Regen über sie ergießen würde.
Ich müßte also wohl oder übel Fifty / Fifty mit ihr machen.
Schade - ich wäre sooo gern wieder ein wenig des elenden Gefühls des geprügelten Hundes losgeworden.

---

Hallo,

wenn es um hohe Geldbeträge geht, solltest du dich besser schnellstmöglichst an einen guten Fachanwalt für Familienrecht wenden.
In einem Internetforum auf eigene Faust zu suchen, wird dir bestimmt keine sichere Antwort liefern können.
Hier darf man echt nicht am falschen Ende sparen.
Dreimal "Neee" (ist zum Teil meine Vermutung - sicher bin ich also nicht).
Atens weil grundsätzlich.
Ich habe etwas davon läuten hören, daß eine Scheidung auch ohne Anwälte möglich ist, "gütliche Einigung darüber, daß die Ehe zerrüttet ist" oder Ähnliches.
Betens Neee weil persönlich.
Weder sie noch ich wollen den jeweils Anderen über'n Tisch ziehen, sondern das leidige Theater um Formfragen möglichst geschwinde und schmerzlos erledigen.
Cetens Neee weil woher erste Infos herkriegen? Wie denn bitte sonst, wenn nicht zuerst mal herumhorchen, was Andere dazu sagen, die sich bereits mit der Ehescheidung auskennen?
("weil woher" gefällt mir - seit der Rechtschreibreform spiele ich liebend gern mit famurxtem Deutsch herum.)

Ich denke allerdings, beim Trennungsunterhalt werden die Höhe deiner Einkünfte und deines Vermögen durchaus eine Rolle spielen und da kann auch der riesengroße Haufen Geld dazugezählt werden, da dieser dich zumindest soweit absichert, dass du nicht mehr sagen kannst, dass du einen Trennungsunterhalt aufgrund deiner wirtschaftlichen Lage nicht in voller Höhe bezahlen kannst usw. (natürlich weiß ich ja auch nicht, was für dich ein riesen Haufen Geld ist)...
Na ja - immerhin habe ich jetzt eine Ahnung davon bekommen, daß generell Fifty / Fifty zu teilen ist.
Soll mir recht sein, ich will ihr ja nix vorenthalten.

Wieviel Wert der riesengroße Haufen Geld hat?
Ungeheuerlichen Wert hatta.
Für mich, der ich über 35 Jahre lang lediglich mit dem Einkommen anfangs eines Handwerkers, später mit dem eines leitenden Angestellten rechnete, ist es nicht zu fassen. Es ist weit, weit mehr als ich im bisherigen Leben insgesamt verdient habe.
Wem ich es erzähle, zeigt mir zumindest unbewußt durch seine Reaktion, daß er mich als Föllich Durchgeknallt hält. Generell fällt die Antwort: "Das glaube ich erst dann, wenn ich es sehe".

Aber auch ich bin nur ein Laie und keine Anwältin und das ist soweit nur eine Vermutung.
Macht nix.
Es ist immerhin schon mal ein Anfang für mich.

Euch zwei Beiden, liebe Währungsreform, liebe vanDark, freundliche Grüße retour,

Alles Gute!
 
Zuletzt bearbeitet:
so, da hast du ja noch etwas mehr rausgelassen. 😉 . Kann ich also etwas mehr antworten.

Das Trennungsjahr muss natürlich abgewartet werden. Das gilt natürlich! Es steht erst dann zum Teilen an, was nach der Zustellung des Scheidungsantrages da ist. Das gilt natürlich immer noch! Also kannst du dir eine neue Einrichtung kaufen ? ..... na klar doch und dann ist schon mal etwas Geld vom Haufen wech 😀

In der Regel werden zum Stichtag die Kontostände ausgetauscht. Darauf hat jeder ein Anrecht. Da sollte dann wenig bei dir drauf sein 😀 . Also rechtzeitig vorher noch Geld ausgeben.... Reise machen etc. Du bist doch sicher Urlaubsreif oder ? Na klar ... bist du das 😉. Nach diesem Trennungsstress. Und glaube ja nicht, das deine Frau dir alles so einfach macht. Wenn Sie es nicht weiss, dann ihr Anwalt/-in oder sonstige Flüsterstimmen aus ihrem Umkreis.

Wie ein geprügelter Hund brauchst du dich aber trotzdem nicht zu fühlen. Immer schön wachsam sein und seine Schäfchen ins Trockene treiben. Denn der Zugewinn ist nur eine Sache, der Trennungsunterhalt bzw. etwaiger Nachscheidungsunterhalt eine ganz andere. Da zählt dann übrigens nicht der Geldberg, sondern dann zählt das regelmäßige Einkommen, ev. aber auch Zinsen vom Geldberg. Gibts aber sowieso wenig aktuell, also keine Sorgen darüber machen. haushaltsteilung ? Hat die stattgefunden? Musst du alles aufschreiben, was da war und was sie mitgenommen hat. Das musst du dir jetzt anschaffen! Also gibt mal etwas Geld vom Berg aus.... schließlich gehört dir aktuell nur die Hälfte davon. Was weg ist, ist zum Stichtag halt nicht mehr da. Etwas Vorsicht nur: Wenn deine Frau die Höhe des Geldberges kennt, dann hebe die Quittungen auf. Ein bisschen Geld kannst du vertuschen, aber den groben Betrag musst du schon belegen können. Sonst zahlst du nochmal.

Ich wünsch dir was. Hauptsächlich aber die richtige Einstellung für dein neues Leben. Lass es dir gut gehen. Du hast es verdient.
 
Hallo nochmal,

wenn ihr euch nicht in völligem Frieden und Harmonie getrennt habt und sie Wind von deinem Geldsegen bekommt, dann würde ich mich nicht darauf verlassen, dass du ohne weiteres eine gütliche Einigung ohne Anwalt hinbekommst....fängt ja eben schon mit dem Trennungsunterhalt an, wo der schlechterstehende auch erst mal rankommen muss und sich dazu nen Anwalt nimmt.

Ansonsten kann ich auch nur raten (da hab ich gar nicht drangedacht vorhin): kauf dir ne schöne Einrichtung und reduziere dein Vermögen in Langfristiges......denn allerspätestens mit Einflattern einer Auskunftsklage musst du deinen Geldberg offenlegen.
Du glaubst gar nicht, was ich alles für tolle Sachen um mich rumstehen habe...und auf ne gewisse Art und Weise tröstet das auch (v. a. wenn man die Gerichtsverhandlungen hinter sich gebracht hat und der andere, der sich gütlich trennen wollte, es dann doch lieber mit übern-Tisch-ziehen versucht hat). 😀

LG,
vanDark
 
Reihenfolge der Verpflichteten beachten! PRIVAT vor Staat!

Hallo, Hans!

Die "Scheidung ohne Anwalt" ist m.E. eben noch NICHT möglich.
Woher nimmst Du diese Info? Würde mich mal interessieren!!!

Möglich sind aber per Vertrag z.B. außergerichtliche Einigungen über möglichst viele "obligatorische" Fragen -Wohnung,Hausrat,Zugewinnsausgleich,Versorgungsausgleich ...

Das senkt dann die Scheidungskosten,da jede "Streitfrage" den Streitwert erhöht. logo.

Selbst,wenn Ihr Euch über bestimmte Fakten einigt,könnten aber
diverse "Absprachen" null und nichtig sein--wegen Sittenwidrigkeit z.B. (wenn einem Expartner später aufgeht,er sei bewußt übern Tisch gezogen worden !).

Der Tip,möglichst schnell viel auszugeben "vor einem vermeintlichen Stichtag" könnte ebenfalls voll in die Hose gehen:

strafbare vorsätzliche Manipulierung zuungunsten von Unterhaltspflichten... oder hier der "Wohngeldbedürftigkeit"
(Hey,was sollen solche "mutigen Tips" ,Leute????)

Die "Nichtangabe des tollen Vermögens" während des Trennungsjahres,
das offenbar nicht ausreichende Zahlen eines Trennungsunterhaltes (hier im Sonderfall durchaus aus Deinem Vermögensstamm/Zinserlösen
zumutbar ?!) mit der konkreten,Dir auch noch BEKANNTEN Folge der BEDÜRFTIGKEIT der Noch-Ehefrau (warum beantragt sie sonst WOHNGELD??!!) ,würde ich persönlich als übelst unklug einschätzen--> Beihilfe zur Leistungserschleichung?!

Guck ins BGB--> Verwandtenunterhalt !
NATÜRLICH bist Du vor jeder staatlichen Hilfe bei ausreichender finanziellen Ausstattung ihr zum Unterhalt verpflichtet.

Da Du ja "schlauerweise" noch nicht mal einen RA-Kontakt auch nur in Erwägung ziehst,es außer "Mitteilung der Trennungsabsicht" gar kein "offizielles Papier" zur Manifestierung der beabsichtigten Scheidung gibt,seid Ihr im Zweifel sogar noch voll gegenseitig verpflichtete Eheleute....mit derzeitiger " lebensführungsbedingter" zeitweise getrennter Wohnsituation.

In so einer Lage (ohne faktenbetätigende jw. RA-bevöllmächtigung) könnte man auch spekulieren,daß Eure "Trennung" nur fake ist...um für die Ehefrau Wohngeld etc. zu "erasseln" vom Staat.

Sag jetzt nicht,sowas gibts doch gar nicht. 😎

**********************************************
Jede ,selbst notariell beglaubigte, Einigung über "lebenslangen gegenseitigen Unterhaltsausschluß " ist meiner privaten Laienmeinung nach RICHTIGERWEISE in diesem Staat nach wie vor dann genau
absolut NULL UND NICHTIG
,
wenn der "in Not geratene EX, der verarmte,erkrankte...arbeitsunfähige ehemalige Ehepartner
bedürftig würde und aus dieser Situation heraus den Staat oder andere Leistungsträger mit Anträgen auf Finanzleistungen behelligt/behelligen muß.

Genau diese Situation läßt m.M. nach die UNTERHALTSPFLICHT des Expartners voll aufleben...um die Rangfolge (privat vor Staat) zu sichern.

Mein Laienrat:

such Dir einen RA mit Spezialisierung/Fachanwaltsabschluß Familienrecht/Finanz-u.Steuerrecht o.ä.,
laß von diesem einen umfangreichen Ehevertrag/Scheidungsfolgenvertrag aufsetzen und dann notariell beglaubigen lassen--Gütertrennung ab SOFORT, Hausrat,Wohnung blabla (habt Ihr ja schon)...
und ich würde dort einen
moderaten Trennungsunterhalt/Nachehelichenunterhalt vereinbaren,der eine
Anrechnung ihres Einkommens vorsieht (gestaffelt von mir aus nach "Arbeitsbemühungen" o.ä.) und mindestens den Grundbetrag+Wohnkosten+KK+RV erreicht.

Damit muß sie nie (zu Unrecht) Anträge auf Staatshilfen stellen---
und Du vermeidest ihre lebenslang möglichen ,jetzt berechtigten
und bei Wohngeldantrag sowieso OBLIGATORISCHEN Auskunftspflichten über Deine Finanzen.

Übrigens--siehe BGB-- hätte sie aller zwei Jahre das Recht,diese umfangreichen Auskünfte zu erbitten/erklagen...

Oder Du sparst "bauernschlau" am falschen Ende...und riskierst juristische Konsequenzen.

Äh...aus STEUERSICHT würde ich hier sogar mal mich beraten lassen wegen "steuerfreier Schenkung unter Eheleuten"...denn... Du mußt ja Deine Zinserträge versteuern...

Wenn Du Kinder hast,gilt das gleiche... "Schenkungsfreibeträge ausschöpfen" könnte Sinn machen....

Okay.

Gruß!
Micky



😀
Für diesen tollen Gratis-Rat 😉kannst Du mir gern Euern überflüssigen Kühlschrank schenken 😀 --- meiner hat gestern passend zum Sommerwetter den Geist aufgegeben...😎 menno...

DAS war natürlich ein SCHERZ...Nix für ungut.🙂


 
Was weg ist, ist zum Stichtag halt nicht mehr da. Etwas Vorsicht nur: Wenn deine Frau die Höhe des Geldberges kennt, dann hebe die Quittungen auf. Ein bisschen Geld kannst du vertuschen, aber den groben Betrag musst du schon belegen können. Sonst zahlst du nochmal.
Liebe Währungsreform,

ich habe nicht vor, etwas zu verheimlichen, ihr etwas vorzuenthalten. Selbstverständlich benehme ich mich anständig wenn der Stichtag kommt und teile mit ihr genau so als wären wir nicht geschieden. Auch wenn das Gesetz Spielraum läßt, ist das kein Anlaß, unrecht zu handeln und zugestandene Vorteile bis zum Limit auszunutzen.
So will ich ja auch nicht behandelt werden.

Das sagte ich bereits im Initialbeitrag - Fair Play.
Was das Geld betrifft, befinde ich mich in stärkerer Position, das sehe ich eher als Verantwortung, nicht vom Guten zu weichen, als meinen Vorteil, die Gunst der Stunde zu nutzen und zu raffen.

Übrigens geht es nicht um Beträge wie etwa "Preis eines Kühlschranks" oder um die Kosten einer Reise, die Du erwähnst, die ich mir während der Trennung, also noch vor dem Stichtag leisten dürfte. Das sind Lappalien, es wäre Verschwendung von Papier, sie aufzuzählen. Es geht um viele Nullen vor dem Komma.

Ich wünsch dir was. Hauptsächlich aber die richtige Einstellung für dein neues Leben.
Na ja - äh - mit dem schlechten Gewissen, meine Frau über's Ohr gehauen zu haben, will ich es aber nicht beginnen.

Lass es dir gut gehen. Du hast es verdient.
Wenn Du wüsstest, was ich verdient habe - Au Weia!
Ich schätze meine Verdienste mal so ein: nach dem Mosaischen Gesetz (das durch den Herrn Jesus Christus nicht aufgehoben ist, sondern vor dessen Folgen wir durch ihn bewahrt bleiben,) hätte ich drei oder vier Dutzend male die Todesstrafe verdient.
Die Tatsache, daß wir leben ist seine unfaßbare Gnade, die er uns erweist.

Alles Gute!
 
Gelesen und verstanden,was Dir geschrieben wurde?

Falls ich unverständlich schrieb,kannst Du gern nachfragen.
Auch über PN,sobald das bei Dir als Neu-Forenmitglied geht.

Und-- wie verhältst Du Dich nun bezüglich des zu Unrecht
gestellten Wohngeldantrages?


Da ihr immer noch eine "wirtschaftliche Einheit" seid u.gegenseitig in der Ehe logischerweise zum GEMEINSAMEN Bestreiten der Lebenshaltungskosten verpflichtet,
liegt der Gedanke doch auf der Hand,daß angesichts Eurer vorhandenen Finanzkraft ein "Antrag auf Geld vom Staat" eines Ehepartners mindestens fahrlässig versuchter Sozialbetrug ist?

Micky
 
Hallo nochmal,

wenn ihr euch nicht in völligem Frieden und Harmonie getrennt habt ...
Liebe vanDark,

sie ist grantig, sie knallt die Türen - nicht ich. Ich habe durch nichts mein Verhalten geändert. Würde sie mich heute um meine Kontoauszüge fragen, würde ich sie ihr zeigen.

Die Ursache zu ihrem Scheidungsbegehren beruht nach meinem Dafürhalten auf einem Irrtum ihrerseits. Sie will aufgrund ihrer Persönlichkeit herrschen und das lasse ich nicht mehr zu, weil sie uns damit ruiniert hat. Darüber wurde sie böse und weil sie keine anderen Mittel hat, mich zwingen zu wollen, verlangt sie die Scheidung.

Das heißt, daß sie gar nicht geschieden sein will.
Sie will, daß ich ihr wie bisher aus der Hand fresse.
Sie traf sämtliche Entscheidungen selber und alleine - ohne mich zu fragen, was ich zu sagen hätte. Das ist wirtschaftlich schief gegangen und das mache ich nicht mehr mit.

Unsere Chance besteht darin, daß sie endlich meiner Aufforderung folgt und sich der Diagnose eines Psychiaters stellt. Mein Verdacht ist, daß sie an Narzißmus leidet. Der Verdacht stützt sich auf ihre Kindheitsgeschichte und auf ihr Verhalten, ihre Herrschsucht.
Tut sie das nicht und besteht auf der Scheidung, nehme ich die Scheidung widerspruchslos hin.

Der Haken dabei ist der, daß Narzißmus keine Kritik (und damit auch keine Korrektur) duldet. Das Eingeständnis, sich geirrt zu haben und die Hilfe einer Therapie zu benötigen, ist darum nicht von ihr zu erwarten.

Sie begründet ihr Scheidungsbegehren damit, ich sei schizoid veranlangt. Sie sagt zum Beispiel, ich hätte ihr jahrelang nicht gesagt "Ich liebe Dich" und beklagt, daß ich mich von ihr zurückgezogen hätte.
Hier liegt der Hund begraben.
Ich konnte nie mein Motiv zu meinem Verhalten erklären.
Niemand fragte je danach.
Es gab bisher keinen Mittler.
Diejenigen psychiatrischen Dienste, die wir bisher zu Rate zogen, hatten offenbar keine Lust dazu, sich mit uns wirklich auseinander zu setzen, sie hätten mir sonst die Chance gelassen, endlich mal ausreden zu können - sie behaupteten einstimmig: "Ihre Ehe ist nicht therapierbar".

Das hat meine Frau bestätigt.
Es hat nicht ihre Position bestätigt.
Sie wertet es als Bestätigung: "mit meinem Mann ist keine Ehe möglich" (und das nach 34 Jahren, die absolut nicht alle schlechte Jahre gewesen sind - ha, ha!).

... und sie Wind von deinem Geldsegen bekommt, dann würde ich mich nicht darauf verlassen, dass du ohne weiteres eine gütliche Einigung ohne Anwalt hinbekommst ...
Sie weiß es ja längst.
Sie glaubt es bloß nicht.
Die Summe ist so hoch, daß sie es als weiteren Beweis dafür betrachtet, daß ich mir etwas Unrealistisches einbilde, daß ich an Schizophrenie litte. Angeblich verwechsele ich den Traum vom Reichsein (den ich nie hatte, den sie mir aber unterstellt) mit der Wirklichkeit, ein armer Schlucker zu sein.

Ich sehe keinen Anlaß dazu, einem Anwalt Handlungsvollmacht zu erteilen (wenn mich nicht das Gesetz dazu zwingt). Was ich zu sagen habe, kann ich selber formulieren.

... ....fängt ja eben schon mit dem Trennungsunterhalt an, wo der schlechterstehende auch erst mal rankommen muss und sich dazu nen Anwalt nimmt.
Wenn ich den Zeitpunkt dafür als richtig erachte (ich betone damit meine Souveränität, die sie ja bestreitet),
wenn
ich es als angebracht erachte,
dann
überweise ich ihr 100.000 und schreibe ihr dazu, sie könne mehr bekommen, wenn das ihren Lebensunterhalt nicht decken würde, sie wisse ja, wieviel zur Verfüngung stünde. Da 100.000 aber viel mehr ist als sie verbrauchen kann, wird das wohl bis zum Urteil (so es denn fällt und sie sich nicht vorher anders besinnt) genug sein.

Wenn sie das will, könnte sie sich dafür ein Haus samt neuem Haushalt leisten.

Sie könnte ihren job als Arzthelferin und Arztsekretärin aufgeben, das muß sie aber logo nicht. Sie hat sich ihren job gewählt, obwohl es dazu keinen Anlaß gab. Sie hat mir ohne Grund mißtraut und hat mir alle Chancen zerstört, Geld zu verdienen. Es begann etwa 1992, von da an rief sie meine Kunden und Lieferanten an und sagte ihnen: "Mein Mann kann das nicht" - ohne jeden Grund.
Im Gegenteil habe ich ihr jahrelang bewiesen, daß ich sehr wohl kann.

Jetzt - im Exil - fern von ihrer Einflußnahme, die mich garantiert wieder zu Fall gebracht hätte, habe ich es erneut bewiesen: "Ich kann".
Es ist weit mehr, als ich in meinem Leben zuvor insgesamt verdient habe. Es ist ungeheuerlich viel - und das wiederum sieht sie als Bestätigung ihres Verdachts, ich litte an Schizophrenie.
Um sie zu provozieren, schrieb ich nicht an die Türklingel meines Exils nur meinen Familiennamen "S.", sondern:
"Herr Direktor S.",
worauf sie auch pünktlich hereinfiel und wieder einmal das von ihr ach so geliebte Wort "Schizophrenie" verwendete. Außerdem ist "Herr Direktor" angesichts meiner jahrelangen, durch sie bedingter Unfähigkeit, ein Ausdruck der Ironie, wer mich kennt, lacht darüber.

Ansonsten kann ich auch nur raten (da hab ich gar nicht drangedacht vorhin): kauf dir ne schöne Einrichtung und reduziere dein Vermögen in Langfristiges......denn allerspätestens mit Einflattern einer Auskunftsklage musst du deinen Geldberg offenlegen.
Der größte Witz ist der, daß uns das Geld gar nicht gehört.
1
Ich erfuhr von einem Bekannten, der Wasserfilter produziert, daß er seit dem Bankenkrach im Frühjahr 2008 grobe Schwierigkeiten hätte, sie zu verkaufen.
1
Ich weiß, welche Not in Hinsicht auf Hygiene in Afrika herrscht - dort würden die Wasserfilter reißenden Absatz finden. Allerdings kann man aufgrund des gewaltigen Währungsgefälles den Afrikanern keine europäischen Preise zumuten.
1 + 1 = 2
Da kam ich auf die Idee, Wasserfilter in Afrika zu produzieren. Es fehlte aber das Geld dazu. Da habe ich den Herrn Jesus Christus um Geld gebeten - und Schwupp! - kam ich zu dem riesengroßen Haufen Geld, um den es hier geht.
Ergo
ist das Geld zweckgebunden - es gehört nicht mir oder meiner Frau, es gehört den Afrikanern.

Du glaubst gar nicht, was ich alles für tolle Sachen um mich rumstehen habe...und auf ne gewisse Art und Weise tröstet das auch (v. a. wenn man die Gerichtsverhandlungen hinter sich gebracht hat und der andere, der sich gütlich trennen wollte, es dann doch lieber mit übern-Tisch-ziehen versucht hat). 😀
Ich hoffe ja, die Geschichte so steuern zu können, daß sie erst gar nicht in Versuchung kommt, mich über'n Tisch ziehen zu wollen. Ich meinerseits habe es jedenfalls nicht vor. Diese Art von Mißtrauen ist in unserer Ehe noch nie ein Problem gewesen. Meine Frau zeigt zwar, daß sie argwöhnt, ich wollte mich unfair verhalten, das werde ich aber widerlegen.

LG = Liebe Grüße?
Meine Grüße "Alles Gute!" zurück an Dich.
 

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