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Darf eine Kfz-Versicherung einfach ablehnen?

  • Starter*in Starter*in Miro
  • Datum Start Datum Start
M

Miro

Gast
Hallo zusammen,

heute habe ich mal wieder ein Problem, wie eigentlich immer.🙂 Und zwar bekomme ich gestern einen Brief von meiner Versicherung (am liebsten würde ich sie namentlich benennen😉), dass sie mir den Vertrag eines seit drei Monaten angemeldeten Nutzfahrzeugs kündigen (mit Transportvers. übrigens)

Völlig grundlos, fahre seit Ewigkeiten unfallfrei und bin bei 40 %, nichts vorgefallen, einfach aus heiterem Himmel: "Wir möchten Ihr Fahrzeug nicht versichern?"😕

Die Frage jetzt an Wissende, Suchende, Experten, Laien, Menschen, Mitbürger, Mituser:🙂😉: Dürfen die das eigentlich? Gibt es nicht eine Versicherungspflicht? Bevor ich morgen da wutentbrannt anrufe...🙁

Danke, liebe Grüße
 
Hat sich schon erledigt - scheinbar müssen die so was nicht versichern, wenn sie das nicht möchten, wegen dem hohen Risiko und so.

Vielen Dank nochmals für die vielen hilfreichen Tipps und Antworten.😛😉

liebe Grüße
 
Wiki schreibt dazu folgendes:

Der Halter ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt (in Deutschland nach § 5 PflVG) ein Kontrahierungszwang, d.h. das Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.
---------------------------------------------------------------

Also: Auf den Vertrag bestehen!
 
Gern geschehen 😛😉.
Ha ha, schadenfrohes Menschlein.😀😉
Wiki schreibt dazu folgendes:

Der Halter ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt (in Deutschland nach § 5 PflVG) ein Kontrahierungszwang, d.h. das Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen das Zustandekommen eines Vertrages verweigern.
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Also: Auf den Vertrag bestehen!
Danke für den Tipp. Das hat sich mittlerweile auch in Wohlgefallen aufgelöst. Nachdem mir heute morgen noch die Versicherung versagt worden ist, hat sich vorhin eine nette Dame gemeldet und gemeint, das ginge wohl doch.
Merci🙂
 
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