Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Hartz 4 - Zusammenziehen?

G

Gast

Gast
Hallo liebe Leute :)
Ich hätte mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:

Ich (21; mit Sohn - 7 Monate), beziehe Hartz 4 und lebe in einer 2ZKB Wohnung. Die solangsam zu klein wird, da mein Sohn anfängt zu krabbeln, ich den Kinderwagen mit in die Wohnung nehmen muss etc.. Der Platz reicht nicht.
Ein Umzug wurde seitens der ARGE genehmigt.
Aber ich würde gerne mit meinem Freund (20) zusammenziehen. Er macht eine Ausbildung und hat so im Monat ca. 300€ raus (wenn er bei seiner Mutter auszieht, wird er auch das Kindergeld bekommen).

Meine Frage ist nun, wieviel wir abgezogen bekommen. Bzw ob mein Freund auch noch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe o.ä.) beantragen kann.

Momentan sieht es bei mir finanziell so aus:

ARGE: 655,59€ (Unterkunft, Heizung, LEbensunterhalt)
JA: 125,oo€ (Unterhaltsvorschuss)
KG: 154,00€ (Kindergeld)
AMT: 122,00€ (Wohngeld)
...: 300€ (Elterngeld - noch bis August 09)



Ausserdem werde ich voraussichtlich ab September 09 wieder eine Ausbildung beginnen...

Wie man sieht, verdient mein Freund nicht die Welt - kann mir dann was abgezogen werden oder kann er Zuschüsse bekommen?

Hoffe mir kanns jemand beantworten...

LG
 
M

mondjuwel

Gast
Es gibt in Deutschland eine Sozialgrenze und ich denke nicht wenn dein Freund noch in der Ausbildung ist das dir was abgezogen wird.
Ich war auch mal Arbeitslos und sollte damals noch das Arbeitslosengeld 2 beziehen. Ich bekam also diesen interessanten bogen in die Hand wo stehen muss was auf meinem Sparbuch ist usw. eine weitere frage war auch was mein Lebenspartner verdient usw. da ich aber nicht bei ihm gemeldet war, konnten wir dies ausklammern.
Aber wenn ich bei ihm gemeldet gewesen wäre, hätte er für mich auf kommen müssen.

Solange dein Freund in der Ausbildung ist ist das nicht so das problem hinterher wenn er verdient sieht es schon anderes aus.
Ist er denn auch der Vater deines Kindes?
 
C

Carli

Gast
Hallo liebe Leute :)

Momentan sieht es bei mir finanziell so aus:

ARGE: 655,59€ (Unterkunft, Heizung, LEbensunterhalt)
JA: 125,oo€ (Unterhaltsvorschuss)
KG: 154,00€ (Kindergeld)
AMT: 122,00€ (Wohngeld)
...: 300€ (Elterngeld - noch bis August 09)



Ausserdem werde ich voraussichtlich ab September 09 wieder eine Ausbildung beginnen...

Wie man sieht, verdient mein Freund nicht die Welt - kann mir dann was abgezogen werden oder kann er Zuschüsse bekommen?

Hoffe mir kanns jemand beantworten...

LG
Wohngeld? Bei ALGII gibt es keine Wohngeld. Du bekommst die "Kosten der Unterkunft", aber auf keinen Fall Wohngeld zusätzlich. Das schließt sich gegenseitig aus. :)
 
R

Ratlos 200

Gast
Hier einige Links welche man sich ruhig durchlesen sollte.
Ich weiß es ist etwas viel auf einmal.
Aber wenn ihr jetzt das erste mal zusammenzieht, besteht für die erdsten 12 Monate KEINE Eheähnliche Gemeinschaft.
D.H. das Geld deines freundes darf dir nicht angerechnet werden.

Aber wie gesagt.Durchlesen!!!

Es werden eigentlich ALLE fragen beantwortet.

Eheähnliche Gemeinschaft: Frühestens nach einem Jahr - Steuern - FOCUS Online

Leitfaden für Alg II / Sozialhilfe von A-Z - Eheähnliche Gemeinschaft


SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung fr Arbeitsuchende


http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/SGB_II_Folien.pdf

den letzten Link kann ich nur empfehlen.!!!!!!!!!!!
 
G

Gast

Gast
Danke erstmal für die Antworten ;)

Doch doch, ich bekomme Wohngeld anteilig für meinen Sohn. Hab ja die Bescheinigung hier liegen ;) Das wird dann ja wieder bei der ARGE abgezogen..

Und mein Freund ist nicht der Vater meines Sohnes (Der Vater ist auch noch in Ausbildung - demnach kommt das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss für meinen Zwerg auf :)



Also können wir ohne bedenken zusammen ziehen und er könnte noch BAB o.ä kriegen!?
Mach mir da u.a wegen der Miete sorgen... Schätze mal das wir da halbe halbe machen müssen - und da mein freund insgesamt ja nur ca. 300 raus hat - ist das etwas schwierig...
 

Eva_87

Neues Mitglied
Hallo,

Ich bin gerade fertig mit meiner Ausbildung und habe jetzt einen Arbeitsplatz in der Nähe von meinem Freund bekommen und würde gerne zu ihm ziehen.
Er bekommt aber Hartz 4, aber kein Wohngeld.
Ich bekomm auch grad mal 1100 Euro im Monat heraus.

Gibt es da eine Grenze wieviel der Partner verdienen darf bis sein gehalt mit angerechnet wird?
Oder geht es bei dem Eheähnlichenverhältnis nur um das Wohngeld?

Schon mal vielen Dank für eure antworten.

Grüßle Eva
 
G

Gast

Gast
Hallo liebe Leute :)
Ich hätte mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Es geht um folgendes:

Ich (21; mit Sohn - 7 Monate), beziehe Hartz 4 und lebe in einer 2ZKB Wohnung. Die solangsam zu klein wird, da mein Sohn anfängt zu krabbeln, ich den Kinderwagen mit in die Wohnung nehmen muss etc.. Der Platz reicht nicht.
Ein Umzug wurde seitens der ARGE genehmigt.
Aber ich würde gerne mit meinem Freund (20) zusammenziehen. Er macht eine Ausbildung und hat so im Monat ca. 300€ raus (wenn er bei seiner Mutter auszieht, wird er auch das Kindergeld bekommen).

Meine Frage ist nun, wieviel wir abgezogen bekommen. Bzw ob mein Freund auch noch BAB (Berufsausbildungsbeihilfe o.ä.) beantragen kann.

Momentan sieht es bei mir finanziell so aus:

ARGE: 655,59€ (Unterkunft, Heizung, LEbensunterhalt)
JA: 125,oo€ (Unterhaltsvorschuss)
KG: 154,00€ (Kindergeld)
AMT: 122,00€ (Wohngeld)
...: 300€ (Elterngeld - noch bis August 09)



Ausserdem werde ich voraussichtlich ab September 09 wieder eine Ausbildung beginnen...

Wie man sieht, verdient mein Freund nicht die Welt - kann mir dann was abgezogen werden oder kann er Zuschüsse bekommen?

Hoffe mir kanns jemand beantworten...

LG
Hallo
ich habe den selben fehler begangen und bin mit meienem freund zusammengezogen.
das amt bzw. die arbeitslosengeld 2 stelle hat gemeint das 864 euro arbeitslosengeld1 von meienem freund für eienen 4 personenhaushalt reichen muss. für miete,strom,essen, windeln,etc
also bitte mach diesen fehler nicht warte damit bis du nicht mehr auf die hilfe angewiesen bist. LG
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben