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alkohol am steuer!

oNeheArt*

Mitglied
hallöchen ihr alle!
kurze frage nur:
angenommen, man fährt betrunken auto (Ca 1,6 Promille) und die Polizei hält einen auf.
Führerscheinentzug gleich oder kommt zuerst ein schreiben oder so?

liebe grüße!
 
I

icke vonne insel

Gast
ist die frage ernst gemeint?

na gut.....führerschein glaube ich gleich weg, spätestens aber wei wiederholung. MPU, Punkte, bei 1,6 vor gericht, nachschulung und ganz viel geld weg^^. glaube n taxi ist günstiger......und viel gesünder
 

oNeheArt*

Mitglied
wieso fragst du mich ob die frage ernst gemeint ist?
ner kollegin von mir ist das passiert, und da wir eine fahrgemeinschaft haben und dass für mich bedeutet dass ich jetzt ständig fahren darf und sie mir erzählt hat dass sie erst einen brief bekommt und den schein dann abgeben muss wollte ich fragen ob dass echt so der fall sein kann... naja.

lg
 
I

icke vonne insel

Gast
ach so.....na dann wirst du wohl wirklich fahren müssen....:(

das "ist die frage ernst gemeint" war weil es, glaube ich, ab 0,5 promille eh lappenentzug gibt. kann mich auch irren.....
 
M

missbi

Gast
hi,
bin mal von der Polizei angehalten worden und hatte 0,6 Promille.
Die haben mich dann auf die Polizeiwache mitgenommen und ich musste so einen Wisch unterschreiben. Danach konnte ich wieder gehen, durfte aber mein Auto 12 Stunden nicht mehr fahren.

Meinen Schein musste ich nicht gleich abgeben. Erst bekam ich Post von Viechtach wo drin stand, dass ich meinen Führerschein einen Monat abgeben muss und 4 Punkte in Flensburg bekomme und 250 Euro strafe zahlen muss.
Den Zeitpunkt wann ich meinen Führerschein abgebe konnte ich mir selber raussuchen. Natürlich nicht erst in 50 Jahren, ist schon befristet.

Jaja so läuft das dont drink and drive
lg missbi
 
N

nolava

Gast
Erzählt keinen Mist. Bei 1,6 Promille ist die Fahrkarte sofort weg. Absolute Fahruntüchtigkeit. Wer soviel intus hat, ist ein geübter Trinker.
Genau so ist es. ;):D

Zitat:

Fahrerlaubnis entzogen:
Zur absoluten Fahruntüchtigkeit mit den Folgen Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist wird ab 1,6 Promille auch beim ersten Vergehen eine MPU verlangt. In diesem Fall gehen die Straßenverkehrsbehörden von eingeübten Trinkgewohnheiten und einem "Trink-Fahr-Problem" aus.

Rechtliche Folgen:
Vom Gericht wird eine Geldstrafe (Tagessätze je nach Gehalt, Richtwert: ein Netto-Monatseinkommen) verhängt. Es spricht auch eine Sperrfrist aus, die bis zu 5 Jahren betragen kann. Für die Wiedererteilung ist dann allerdings die Fahrerlaubnisbehörde zuständig, die ab 1,6 Promille eine MPU anordnen muss. Vorsicht: Ist jemand länger als zwei Jahre ohne Fahrerlaubnis, muss der Führerschein mit Fahrstunden (keine Pflichtstunden) und Prüfung ganz neu erworben werden. Übrigens: Ein Widerspruch gegen die angeordnete MPU ist nicht möglich, da die Anordnung einer MPU keinen Verwaltungsakt darstellt, sondern zur Vorbereitung eines Verwaltungsaktes dient. Widersprochen werden kann nur dem Bescheid der Behörde nach Vorlage des Gutachtens. Wird ein Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde auf Nichteignung schließen.

fuehrerschein-weg.de

nolava
 

Senora

Aktives Mitglied
Yep. Mein Schwager (siehe anderer Thread) muste seinen Lappen gleich abgeben, hatte 1,35 Promille. Er darf nun mindestens ein halbes Jahr nicht fahren.
 

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