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kontopfändung - pfändung von ALG 2... geht das??

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Playah85

Gast
hallo,

habe heute einen brief von meiner bank bekommen das mein konto gepfändet und gesperrt wurde ob wohl ich ALG 2 beziehe geht das?? dürfen die das?? und kann ich da gegen was machen?? währe echt dankbar wenn mir jemand helfen könnte... danke...
 
P

Playah85

Gast
Inkasso-Urteile - Pfändungsschutz - Kontopfändung - Sozialhilfeleistung - Arbeitslosengeld - II

dankeschön... ich habe wgen dem thema auch noch ziemlich viel gegoogelt und hätte da mal ne frage, mein konto wurde ya gesperrt aber ich kann das geld ya in inerhalb von 7 tagen abheben aber überall steht das die karte von der bank eingezogen wird.... und kann ich dann noch bei meiner bank bleiben oder muss ich mir ein neues konto bei na anderen bank machen?? denn das konto bleibt ya gesperrt.... ich habe echt keine ahnung was ich machen soll.... trotzdem danke...:confused:
 

Micky II

Aktives Mitglied
Wie du sicherlich gelesen hast, kannst, bzw. in deiner Situation, musst du eine Freistellung über den verbleibenden Rest (nach Pfändungsfreigrenze) beim Vollstreckungsgericht beantragen.

Du hast doch sicherlich einen Vollstreckungsbescheid bekommen, also wende dich an das dortige Gericht und stelle den Freistellungsantrag. Dann sollte die Bank dein Konto auch wieder für das Restguthaben öffnen.

Bis diese Entscheidung gefallen ist, hole halt in den ersten sieben Tagen dein Geld, bis auf den zu pfändenden Betrag ab.
 
P

Playah85

Gast
@Mickey, hallo ich bekomme hartz4 und das heißt das ich 345€ + 250€ für die miete bekomme... von meinen 345€ kann ich nichts zahlen oder etwas in der art, es sind genau 220€ zu pfänden dann bleiben mir ya 100€ wie soll ich damit leben das geht nicht und ich muss ya auch noch ne paar dinge zahlen... aber jetzt zu mein er frage da mein konto gesperrt ist heißt das das ich nicht an den aotomaten kann sonst karte weg, und was ist wenn ich zum schalter gehe bekomme ich dann mein ganzes geld (595€) oder nicht??? weil hartz4 ya nicht gepfändet werden darf oder etwa doch??? danke im vorraus...
 
S

"Strohwitwe"

Gast
Hallo,
in den ersten 7 Tagen, kannst du dir dein ganzes Geld abholen, danach so glaube ich, wird es gepfändet. Du kannst jederzeit an den Schalter gehen und musst auch kein anderes Bankkonto eröffnen. Da es sich hier um einen nicht soo hohen Betrag geht, schreibe doch mal den Gerichtsvollzieher oder den Gläubiger an, diese Summe in 6 Raten (36€) zu tilgen. Ich denke er wird damit eher einverstanden sein, als gar nichts zu bekommen. Zusätzlich würden weiterhin Zinsen anfallen, die das ganze weiter in die Höhe treiben.

LG "Strohwitwe"
 
R

Ratlos 200

Gast
Alles was sozialleistungen sind -sind in den ersten 7 Tgen nach eingang auf das Konto nicht pfändbar.
Sozialleistungen: Hartz 4-ALGI- KG-UH-UHV u.s.w. eben alles was vom Staat kommt.

das kleinste problem ist die einbehaltung der Karte und der gang zum Schalter um geld abzuheben.

bei einer kontopfändung läuft absolut nix mehr! keine Überweisungen und keine Daueraufträge.ebenso die Abbuchungen .

Kontopfändung heißt es wird nix mehr bezahlt:keine Miete kein strom u.u.u.

befolge den Rat von MickyII und setz dich mit dem gläubiger in verbindung.

Alle kreditinstitute haben es nicht gern wenn die konten gepfändet werde,denn dann verdienen sie nix daran.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
hallo,

habe heute einen brief von meiner bank bekommen das mein konto gepfändet und gesperrt wurde ob wohl ich ALG 2 beziehe geht das?? dürfen die das?? und kann ich da gegen was machen?? währe echt dankbar wenn mir jemand helfen könnte... danke...
Damit niemand sagen kann es wäre Werbung (denn Werbung ist böse:D habe ich folgendes von unserer Kanzlei-Homepage koppiert und NICHT verlinkt:

2. Auszahlungspflicht bei Sozialleistungen
Gehen auf dem Konto des Schuldners Sozialleistungen ein, hat er als Kontoinhaber das Recht, innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift unbeschränkt Auszahlung zu verlangen. Diese Auszahlungspflicht innerhalb der Sieben-Tage-Schutzfrist besteht kraft Gesetzes (§ 55 SGB I). Sie ist unabhängig davon, ob eine Kontopfändung - Pfändung Sozialhilfe- vorliegt oder ob das Konto (hoffnungslos) überzogen ist und die Bank eine Rückführung des Dispositionskredits wünscht. Der Schuldner muss lediglich nachweisen, dass es sich bei der Gutschrift um eine Sozialleistung handelt. In der Regel geht dies bereits aus dem Kontoauszug hervor. Bei Sozialhilfe oder ALG II ist ggf. der Leistungsbescheid vorzulegen. Die Aufwandsentschädigung für sog. 1-Euro-Jobber ist eine Sozialleistung nach § 16 Abs. 3 SGB II (und kein Arbeitseinkommen, obwohl die Auszahlung über die Beschäftigungsstelle erfolgt!) Ggf. muss dies durch die Eingliederungsvereinbarung belegt werden.
Was sind Sozialleistungen?

Sozialleistungen sind:
Sozialhilfe, Wohngeld, Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Leistungen der Pflegeversicherung, BAföG, Grundrente.
 

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