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An alle Hartz IV Empfänger mit minderjährigen Kindern

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
An alle Hartz IV Empfänger mit minderjährigen Kindern

Immer mehr Gerichte halten die Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig und Sie sollten sich dagegen wehren.

Nach dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.10.2008, AZ: L6 AS 336/07 decken die Regelsätze nicht das kulturelle Existenzminimum von Familien und verstossen daher gegen das Grundgesetz.

Es ist daher zu empfehlen nun die ARGEN mit Widersprüchen und Anträgen zu überfluten (wenn im Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben)und auch um seine Ansprüche bei Entschädigungszahlungen zu sichern.
Wenn die Widerspruchsfrist für den Bescheid noch nicht abgelaufen ist, sollte man folgendes Schreiben(alles per Einschreiben!):
Widerspruch:

Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE

Datum

Widerspruch gegen den Bescheid zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
Aktenzeichen (einsetzen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein.

Mein Widerspruch richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im angefochtenen Bescheid.

Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.

Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.

Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheids die Höhe der Regelleistung neu festzusetzen.

Mit freundlichen Grüssen




Wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist kann und sollte man unbedingt für alle vorausgegangenen Bescheide Überprüfungsantrag stellen (per Einschreiben)
Überprüfungsantrag:
Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE

Datum

Überprüfung des/der Bescheid/e zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
Aktenzeichen (einsetzen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Überprüfungsantrag richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in den oben genanten Bescheiden.

Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.

Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.

Ich beantrage daher, den oben genannten Bescheid/die oben genannten Bescheide und etwaige weitere Bescheide zu überprüfen und die Höhe der gezahlten Regelleistungen neu festzulegen.

Mit freundlichen Grüssen

So nun überflutet die ARGEN!!!
 
Dazu müsste der Gesetzgeber aber erst mal die neuen Regelsätze für Kinder neu festlegen, denn so lange dies nicht geschehen, werden sich die ARGEN an die alte Gesetzgebung halten. Da bringt auch ein Widerspruch nichts.

LG
 
=========================================
I. Das BSG hat in Bezug auf die Kinderregeleistungen am 27.01. 09 einen Vorlagebeschluss vors Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemacht. Dabei hat das BSG keine grundsätzlichen Zweifel an der Höhe der Regelleistung angemeldet, vielmehr sei lediglich die prozentuale Ableitung aus dem Eckregelsatz nicht ausreichend begründet und somit verfassungswidrig. In der Substanz ist die BSG Entscheidung windelweich und lediglich ein Zuschieben des schwarzen Peters an das BVerfG. Wichtig ist aber ein weiterer überprüfungsgrund: das BSG moniert, dass in den SGB II - Regelleistungen keine abweichende Bedarfsfestsetzung möglich ist, während dies im SGB XII möglich ist und hier sieht das BSG einen Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz (http://juris.bundessozialgericht.de/...=2009&nr=10754 [Ziff. b)]). Dieser Punkt könnte in Zukunft noch einige Sprengkraft entwickeln, z.B. Barbetragsregelung im SGB XII und jetzt keine Anrechnung mehr von gestellter Verpflegung außerhalb von Arbeitsverhältnissen im SGB II, Erwerbstätigenfreibeträge SGB II/SGB XII ....




Daher werden Betroffene umsonst mobilisiert, leider oft dann auch mit Widersprüchen und Klagen alleine gelassen und sind hinterher frustriert, da das nichts gebracht hat. Sollte es sich abzeichnen, dass das BVerfG sich anders positioniert, ist es bis ein Tag vor der Entscheidung noch m�glich einen � 44 SGB X überprüfungsantrag zu stellen. Würde dieser bis Ende 2009 noch gestellt, reicht er bis Anfang 2005 (also Beginn SGB II) zurück ( 44 abs. 4 S. 1 SGB X). Die Betroffenen würden somit materiell keinen Verlust erleiden. Aktuell gibt es keinerlei Anzeichen, die auch nur im Entferntesten darauf schließen lassen, dass dasBVerfG rückwirkend entscheiden könnte. Sollte sich da etwas abzeichnen, wird dies selbstverständlich umgehend bekannt gemacht werden.

Quelle:Thomes Newsletter 5.2.09
 
[FONT=&quot]Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und abwarten.
dieser überprüfungsantrag kann rückwirkend auf die letzten 4 Jahre gestellt werden.
[/FONT]
 
An alle Hartz IV Empfänger mit minderjährigen Kindern

Immer mehr Gerichte halten die Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig und Sie sollten sich dagegen wehren.

Nach dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.10.2008, AZ: L6 AS 336/07 decken die Regelsätze nicht das kulturelle Existenzminimum von Familien und verstossen daher gegen das Grundgesetz.

Es ist daher zu empfehlen nun die ARGEN mit Widersprüchen und Anträgen zu überfluten (wenn im Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben)und auch um seine Ansprüche bei Entschädigungszahlungen zu sichern.
Wenn die Widerspruchsfrist für den Bescheid noch nicht abgelaufen ist, sollte man folgendes Schreiben(alles per Einschreiben!):
Widerspruch:

Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE

Datum

Widerspruch gegen den Bescheid zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
Aktenzeichen (einsetzen)

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein.

Mein Widerspruch richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im angefochtenen Bescheid.

Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.

Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.

Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheids die Höhe der Regelleistung neu festzusetzen.

Mit freundlichen Grüssen



Wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist kann und sollte man unbedingt für alle vorausgegangenen Bescheide Überprüfungsantrag stellen (per Einschreiben)
Überprüfungsantrag:
Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE

Datum

Überprüfung des/der Bescheid/e zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Überprüfungsantrag richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in den oben genanten Bescheiden.

Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.

Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.

Ich beantrage daher, den oben genannten Bescheid/die oben genannten Bescheide und etwaige weitere Bescheide zu überprüfen und die Höhe der gezahlten Regelleistungen neu festzulegen.

Mit freundlichen Grüssen

So nun überflutet die ARGEN!!!
hilft ja auch sicher ne menge 🙄...

mal ganz im ernst: hartz IV ist genau richtig so wie es jetzt ist !

je höher die sätze werden desto mehr sozialschmarotzer gibt es, so einfach ist das!
 

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