Immobilienhelfer
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An alle Hartz IV Empfänger mit minderjährigen Kindern
Immer mehr Gerichte halten die Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig und Sie sollten sich dagegen wehren.
Nach dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.10.2008, AZ: L6 AS 336/07 decken die Regelsätze nicht das kulturelle Existenzminimum von Familien und verstossen daher gegen das Grundgesetz.
Es ist daher zu empfehlen nun die ARGEN mit Widersprüchen und Anträgen zu überfluten (wenn im Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben)und auch um seine Ansprüche bei Entschädigungszahlungen zu sichern.
Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE
Datum
Widerspruch gegen den Bescheid zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
Aktenzeichen (einsetzen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein.
Mein Widerspruch richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im angefochtenen Bescheid.
Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.
Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.
Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheids die Höhe der Regelleistung neu festzusetzen.
Mit freundlichen Grüssen
Wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist kann und sollte man unbedingt für alle vorausgegangenen Bescheide Überprüfungsantrag stellen (per Einschreiben)
Überprüfungsantrag:
Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE
Datum
Überprüfung des/der Bescheid/e zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
Aktenzeichen (einsetzen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Überprüfungsantrag richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in den oben genanten Bescheiden.
Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.
Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.
Ich beantrage daher, den oben genannten Bescheid/die oben genannten Bescheide und etwaige weitere Bescheide zu überprüfen und die Höhe der gezahlten Regelleistungen neu festzulegen.
Mit freundlichen Grüssen
So nun überflutet die ARGEN!!!
Immer mehr Gerichte halten die Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig und Sie sollten sich dagegen wehren.
Nach dem Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.10.2008, AZ: L6 AS 336/07 decken die Regelsätze nicht das kulturelle Existenzminimum von Familien und verstossen daher gegen das Grundgesetz.
Es ist daher zu empfehlen nun die ARGEN mit Widersprüchen und Anträgen zu überfluten (wenn im Haushalt ein oder mehrere minderjährige Kinder leben)und auch um seine Ansprüche bei Entschädigungszahlungen zu sichern.
Wenn die Widerspruchsfrist für den Bescheid noch nicht abgelaufen ist, sollte man folgendes Schreiben(alles per Einschreiben!):
Widerspruch:
Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE
Datum
Widerspruch gegen den Bescheid zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
Aktenzeichen (einsetzen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich Widerspruch ein.
Mein Widerspruch richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes im angefochtenen Bescheid.
Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.
Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.
Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheids die Höhe der Regelleistung neu festzusetzen.
Mit freundlichen Grüssen
Wenn die Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist kann und sollte man unbedingt für alle vorausgegangenen Bescheide Überprüfungsantrag stellen (per Einschreiben)
Name und Adresse des Hilfeempfängers und BG-Nummer
Name und Adresse der ARGE
Datum
Überprüfung des/der Bescheid/e zur Bewilligung meiner Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes vom..............(Datum einsetzen)
Aktenzeichen (einsetzen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Überprüfungsantrag richtet sich gegen die Höhe der von Ihnen genannten Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in den oben genanten Bescheiden.
Das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.10.2008 (L6 AS 336/07) entschieden, dass die Höhe der Regelleistung nicht das soziokulturelle Existenzminimum in Familien decken und daher gegen das Grundgesetz verstossen.
Aus dieser Entscheidung folgere ich, dass die von Ihnen vorgenommene Berechnung meiner Regelleistung gesetzes- und grundrechtswidrig sind.
Ich beantrage daher, den oben genannten Bescheid/die oben genannten Bescheide und etwaige weitere Bescheide zu überprüfen und die Höhe der gezahlten Regelleistungen neu festzulegen.
Mit freundlichen Grüssen
So nun überflutet die ARGEN!!!