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ist nur noch eine Frage?

B

besucher2

Gast
Frage An wen noch
Betrifft,
Berufsbehinderung durch Manipulation der Kunstfreiheitsgarantie.
Trotz eindeutige Verfassungsrechtsprüfung -1-BvR-183- 81- (wurde nicht veröffentlicht)
und dem Prüfbescheid -1- BvR 816/82 – wurde Veröffentlicht und zitiert durch:
BVerfGE 66, 116 - Springer/Wallraff
BVerfGE 54, 129 - Kunstkritik
BVerfGE 43, 130 - Flugblatt
BVerfGE 42, 163 - Herabsetzende Werturteile
BVerfGE 42, 143 - Deutschland-Magazin
BVerfGE 30, 173 - Mephisto
Wird von den Behörden der Kommunen Köln und Düsseldorf, präventiv behauptet, dass durch den „Nicht“ veröffentlichten Prüfbescheid -1-BvR-183- 81- ausreichend bewiesen sei. Dass dass Herstellen und verkaufen von Kunst, auf einer Öffentlichen Straße, nichts mit Art.5 Abs.3 S.1 GG. zu tun habe.
Siehe. Oberlandesgericht Köln In Folge. 1968 bis 1982

Dass das verkaufen selbst gemalter Bilder auch nichts mit Der Gewerbeordnung zu tun hat, muss ich gesondert beweisen.
Siehe:
Oberverwaltungsgericht-NRW 1984

Die Behörden behaupten einfach weiter, dass "ich als Legastheniker" die Entscheidungen der Verfassungsrechtsprechung und der Gewebeordnung nicht lesen könne.
Dieser exemplarischen Behördenwillkür Chancenlos ausgeliefert. soll ich mir außerdem noch das Dafürhalten der Politiker im Landtag für NRW gefallen lassen.
Das Kunst grund der nichtveröffentlichten Prufung -1-BvR-183- 81- nichts mehr mit der Kunstfreiheit zu tun habe
……………………………………………………
Klar doch, ein nicht näher bezeichneter Anonymer Ausschuss, darf wieder, im Namen und Auftrag einer Regierung, gegen die Grundordnung unserer demokratischen Gesellschaftsordnung inquisitorisch feststellen, was dann nichts mehr sein kann, auch nicht mehr sein darf, oder was war da mal Ursache die Kunstfreiheitsgarantie. “nach der Hitler-Zeit“? besonders zu schützen.
Zugegeben, meine Künstlerische Vita ist verwirrend exotisch, ganz sicher kein Vorzeige Image für die BRD. Das hat aber alles nichts mit der Qualität meiner künstlerischen Arbeit zu tun, oder wie und wo ich unverschuldet arm gemacht wurde, da darf auch ein allein befugter Ausschuss des Landes NRW. Mir kein „X“ für ein „U“ vorgaukeln. Oder hat wer ohne wissen der Allgemeinheit, Art.5 Abs.3 S.1 GG. Außer Kraft und füt diese unsere Gesellschaftsordnung ungültig erklärt?
Wer oder was aber rehabilitiert ein Einzelschicksal gegen die Allmacht der Behörden?
Wenn mit dem nicht veroffentlichten Prüfbescheid -1-BvR-183- 81- jedes weitere Rechtsmittel ausgeschöpft sein soll?

Mit freundlichen Grüßen.

[FONT=&quot]Günther Rupp
alias Besucher2[/FONT]
 
D

Dischka

Gast
Ich muss nachfragen: Worum geht es dir genau? Du verkaufst Bilder auf der Straße und das wurde dir unterssagt? Habe ich das richtig verstanden?
 
D

Dischka

Gast
ja, haste richtig verstanden und was wolltes du mit der frage fragen?

besucher2
Tut mir leid, ich hatte Probleme, dein Anliegen zu verstehen. Wogegen willst du dich jetzt wehren? Dass du nicht mehr auf der Straße verkaufen kannst? Mit welcher Begründung hat man dir das untersagt? Man kann nicht alles einfach so auf der Straße verkaufen. Hast du denn eine Gewerbeerlaubnis, wurde dir ein Sondernutzungsrrecht eingeräumt? Mit Verlaub, ich bitte um exakte Schilderung des Problems, sonst kann man dir nicht helfen.
 
B

besucher2

Gast
Tut mir leid, ich bitte um exakte Schilderung des Problems, sonst kann man dir nicht helfen.
wo willste helfen wenn de die anworten schon weißt
.....Man kann nicht alles einfach so auf der Straße verkaufen. Hast du denn eine Gewerbeerlaubnis, wurde dir ein Sondernutzungsrrecht eingeräumt? Mit Verlaub,

[..]

besucher
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
C

celeste

Gast
hi besucher 2
du darfst nirgends öffentlich verkaufen ohne gewerbeschein . es sei denn du hast einen bauchladen oderauf dem flohmarkt [...].
die ....celeste
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Micky

Sehr aktives Mitglied
konstruktive Hilfe gewünscht oder nur Aggro-abbau?

[...]

Gerichtsurteile sind--meine Erfahrung-- leider nicht immer logisch oder stimmig oder flächendeckend gleichartig.

Guck Dir "Grundsatzurteile" in beliebigen Bundesländern an,Beispiel Familienrecht/Verkehrsrecht...

Es gibt NIE "eine einzige Rechtsauffassung". (Außer in Diktaturen)

Oft dauert es geraume Zeit,bis zeitgemäßere Gesetzesauslegungen
als "Vorschrift" durchsetzbar sind.

Viele Gesetze ...oder Urteile...sind auch ...naja...völlig gegen den "gesunden Menschenverstand".
Das ist subjektives Empfinden.

In Deinem Fall gibt es Interessenkonflikte--Dein privates Recht (Freiheit der Kunst/geistiges Eigentum...) und die "staatlichen Finanzgesetze".

Ab dem Moment,wo Du nicht nur "veröffentlichst",sondern auch
"Gewinn" realisieren könntest bzw. damit Dich finanzieren willst/versuchst , schnappt das staatliche Kontrollmonopol zu--Du unterliegst den Gesetzen der Wirtschaft.

Ob gerecht oder nicht,ein Einzelner unterliegt oft im Machtstreit---bis er bessere Argumente findet oder genug gleichgesinnte Mitstreiter.
Oder z.B. das übergeordnete Recht (EU über Land z.B.) als bindender erklärt weden kann.
Du hast aber hierzulande das Recht,Petitionen einzureichen und durch alle Instanzen zu gehen.IMMERHIN.

(Ist viel im Vergleich zum Stand der Künstler in anderen Epochen o.Erdteilen..)

Das wäre anders ,wenn Du Dir ein anderes Land mit anderen Steuergesetzen zum Wohnort wählst.
Da es die Freizügigkeit des Wohnens gibt (doch hoffentlich auch für Dich ?)
würd ich an Deiner Stelle wohl längst dann diesen Weg gegangen sein...und mich nicht jahrelang "rummachen" mit Ämtern.

Willst Du Dich zu EIGENEN Straftaten provozieren lassen durch dieses Dilemma?

Bist Du durch die vorgeschlagene Vorgehensweise (Anmeldepflicht/Steuer oder was auch immer...Gebühren...) denn dermaßen blockiert ,wird Dir dadurch unterm Strich SCHADEN zugefügt? Ein Existenzminimum hast Du doch auch --wenn Du GAR NICHTS verkaufst --besteuert o. mit Gebühren belegen kann man Dich doch nur entsprechend Deinem Gewinn/Überschuß ?
******************************************
Hinweis: falls Dir meine Antwort AUCH nicht gefällt---ich steh NICHT auf Beschimpfungen ,nö,nicht ein bissel masochistisch,

und würde mir dann mal das Aussenden von negativer Energie in Deine Richtung vorbehalten in so einem Fall (siehe obige durchaus meldewürdige Antworten von Dir) :)

Herzlicher Gruß
und genug konstruktive künstlerische Eingebungen

wünscht Dir

Micky :) *peace*:)



EDIT für Interessierte:

Ich fand dies ,da der TE hilfreicherweise und völlig ohne Werbeabsicht ;) seinen Klarnamen ergänzte :

Unterlaufen der Kunstfreiheitsgarantie, oder wat? - Forum - CHIP Online

Um die Freiheit des Denkens nicht einzuschränken,verkneife ich mir auch mal jeglichen Kommentar.

Im Hilferuf-Forum einen Mäzen zu finden - wahrhaft optimistisch :)
 
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