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Unfallschaden

M

Michelixx

Gast
Hallo, ich habe mal fragen bezüglich eines Unfalls.
Ich habe eins ein Auto eines Freundes auf einem Parkplatz geparkt, welcher Zahlungspflichtig ist. Bezahlt wurde. Nun ist dort jemand ans Auto gefahen, und abgehauen. Ich habe die Polizei gerufen usw. Es wurde Anzeige wegen Fahrerflucht auf unbelkannt gemacht.
Die Staatsanwaltschaft hat die klage fallen gelassen, wegen zuwenig beweisen. Nun hat die Firma, welche den Parkplatz bewacht keine Versicherung für solche vorfälle.
Nun soll ich den Schaden komplett tragen. Was kann ich machen???
 
D

Deichgräfin

Gast
Wer etwas verleiht,muß in Kauf nehmen,dass er es
eventuell kaputt zurückbekommt.
Haftpflichtversicherungen kommen für Schäden an geliehen Dingen nicht auf.
Der Eigentümer kann diesen Schaden nicht einklagen.

Allerdings sollte man, nach meiner Meinung, für einen Schaden aufkommen,der an einer Sache entstanden ist,welche man sich ausgeliehen hat.
Hättest du das Fahrzeug nicht geliehen ,wäre der Schaden nicht entstanden.

Wie hoch ist der Schaden an dem Fahrzeug
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Warum soll der Eigentümer des Autos seinen Schaden nicht ersetzt bekommen? Wer was kaputtmacht, was einem anderen gehört, ist dafür haftbar.
Wäre interessant zu wissen, wie sich die Parkplatz-Betreiberfirma abgesichert hat.
 
D

Deichgräfin

Gast
Wäre interessant zu wissen, wie sich die Parkplatz-Betreiberfirma abgesichert hat.
So wie sich wahrscheinlich alle Parkplatzbetreiber absichern.
Durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen .

Leider ist es so, dass schon 1972 der BGH entschieden hat, dass für einen Parkhausbetreiber keine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung für die bei ihm abgestellten Autos besteht (BGH, NJW 1972,150). Es reicht also aus, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Parkhauses eine Haftung für durch Dritte verursachte Schäden ausgeschlossen wird.

Die Parkhaus-Falle: Warum keiner zahlt, wenn ihr Auto beschädigt wird
 

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