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Bei ALG II umzug trotz ablehnung?

S

Schlaflos23

Gast
Hallo ihr lieben,

ich habe fölgendes Problem: Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (4 u 1Jahr alt) und musste eine sehr hohe summe an betriebskosten für meine jetzige wonung nachzahlen. Nun hat meine momentane Wohnung eine gasamtmiete von 520Euro für 58qm und drei räume erreicht. Ich habe ein schreiben vom aa bekommen das ich nun die kosten umgehend zu senken habe durch einen untermieter,umzug etc. Meine frage ist nun: Sollte die arge meine neue wohnng (diese hat eine gesamtmiete von 433euro und 72,5qm) doch ablehnen kann ich dann auch ohne zustimmung der arge dort einziehen und werden die kosten dann trotzdem getragen? denn immerhin ist die wohnung ja rund 100euro billiger. Werden die kosten für den Umzug übernommen?

Vielen dank schon im vorraus für eure antworten.

LG Melanie
 

Artchiii

Mitglied
Also wenn du in eine wohnung ziehst die zum beispiel der Arge zu groß ist für euch dann müsst ihr die m² die der meinung der ARge zuviel sind selber zahlen also tragt ihr ein teil der miete selbst. So war es bei uns.
 
G

Gast

Gast
Es kommt nicht immer auf die Größe der Wohnung an, sondern auf die Miete ohne Heizkosten. Wenn die im Ramen liegt, steht meistens nichts gegen die Wohnung. Ich beziehe auch ALG II, bin noch alleine habe aber eine Wohnungsgröße von 80 qm. Die Miete liegt im Ramen also durfte ich einziehen.
 

Gabi369

Mitglied
Es kommt nicht auf die qm an, sondern auf die Miete (Kaltmiete + Nebenkosten zuzüglich der Heizkosten). Ich lebe auch von ALG II, meine Tochter wohnt noch bei ihrem Vater, trotzdem habe ich eine 80qm große Wohnung, weil die Miete angemessen ist.
 
R

Rübe

Gast
Das ist aber nicht überall so, Gabi. In Stuttgart zB haben die das erst dieses Jahr umgestellt. Und bei uns gilt immer noch:
beides muss angemessen sein, Miete und Größe.

Zu der Eingangsfrage:

Du musst in jedem Fall zuerst mit der Arge sprechen und dir schriftlich bestätigen lassen, dass die Wohnung angemessen ist. Und dann bekommst du auch die Kosten für den Umzug und ich würde auch die Renovierungskosten beantragen. Das wird nicht gerne gesehen und ist auch von ort zu Ort unterschiedlich, ob es anerkannt wird. Ich hab aber was bekommen, daher: Beantragen!! Auch Sperrmüllkosten zB sind Kosten, die der Umzug verursacht. Alle Belege aufheben.

Und nein, wenn die Wohnung unangemessen ist, zahlt die Arge auch nicht den Umzug. Sie bezahlen dann aber die angemessenen Kosten für eine Wohnung, die die richtige Größe hätte, also alles, was drüber ist, zahlst du selber plus Umzug.

ich hoffe, das hilft dir erstmal
 

Germ

Aktives Mitglied
Es kommt nicht auf die qm an, sondern auf die Miete (Kaltmiete + Nebenkosten zuzüglich der Heizkosten). Ich lebe auch von ALG II, meine Tochter wohnt noch bei ihrem Vater, trotzdem habe ich eine 80qm große Wohnung, weil die Miete angemessen ist.
Entscheidend ist in aller Regel was die Wohnung kostet.

80qm sind übrigens für 2 Personen quasi gerichtlich ok.

Hab ich noch vor einigen Tagen gelesen. Kann auch die
Quelle raussuchen wenn Bedarf besteht. War ein Gerichtsentscheid.

Herzlichst

Germ
 

Artchiii

Mitglied
Es kommt nicht auf die qm an, sondern auf die Miete (Kaltmiete + Nebenkosten zuzüglich der Heizkosten). Ich lebe auch von ALG II, meine Tochter wohnt noch bei ihrem Vater, trotzdem habe ich eine 80qm große Wohnung, weil die Miete angemessen ist.
Das ist überall verschieden zum beispiel bei uns war das auch so die wollten das wir umziehen in eine kleinere wohnung obwohl sie kleiner ist und mehr kostet egal bei uns gehen sie nach dne m²
 

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