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Stelle ablehnen. Folge: Arbeitsamt sperrt Kindergeld?

G

Gast

Gast
Guten Tag. Ich weiß nicht an wem ich mich wenden soll. Google hat mir nicht geholfen :(

Ich habe im Juni diesen Jahres meinen kaufmännischen Assistenten mit Fachabi abgeschlossen und suche seitdem verzweifelt eine Ausbildung. Letzten Donnerstag hatte ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma, die mich auch zum Probearbeiten eingeladen hat (Freitag & Montag). Schon am Donnerstag bei dem Gespräch hatte ich ein ungutes Gefühl, die Leute sind mir total unangenehm. Auch wenn ich sehe wie die Mitarbeiter mit dem jetzigen Azubi umgehen vergeht mir die Freude über einen möglichen Ausbildungsplatz. Ich war nun 2 Tage dort und bin mir ziehmlich sicher das ich es nicht lange aushalten/durchstehen würde. Es liegt nicht an der Tätigkeit oder dem Beruf, sondern an dem Betrieb. Man kann sich aufgrund von diversen "Sachen" schlecht konzentrieren und wird oft mit Arbeit alleine gelassen.

Ich weiß das eine Ausbildung kein Zuckerschlecken ist, aber das die Azubis zum Teil respektlos behandelt werden finde ich nicht so dolle...

Die Stelle (bzw. die Anschrift) habe ich vom Arbeitsamt bekommen, dort war ich bis mitte September gemeldet. Das Arbeitsamt hat mich ohne gescheiten Grund einfach gekündigt worauf ich jetzt bald im Oktober einen neuen Termin habe, damit ich wieder gemeldet bin und meine Eltern für mich weiterhin Kindergeld beziehen. Meine Familie ist auf das Kindergeld angewiesen, klar, noch besser wäre natürlich eine Ausbildung - ich will natürlich auch eine - aber nicht unbedingt bei dem Betrieb bei dem ich jetzt Probearbeiten war.

Meine Frage: Was kann passieren wenn ich diese Stelle jetzt ablehne. Kann mir das Arbeitsamt dann das Kindergeld sperren?

Würde mich freuen wenn mir jemand antwortet.
Heute meinte der Chef zu meiner nicht ganz fertig gewordenen Arbeit "das ich das morgen noch stempeln soll". Am Donnerstag & Freitag meinte der Typ der für die Ausbildungen (der jetzt im Urlaub ist >.<) zuständig ist das ich wohl Dienstag (morgen) unterschreiben könnte...heute hat jedoch niemand etwas von einem Vertrag oder eine Verlängerung des Probearbeitens erwähnt, ich bin mir auch nicht sicher ob ich da morgen wieder hinfahren soll...
 
R

Ratlos 200

Gast
das arbeitsamt hat mit der kindergeldstelle relativ wenig zu tun.

zuständig für den erhalt des KG ist die familienkasse.

um KG weiterhin zu erhalten muß man ab einer bestimmten situation einen erneuten antrag stellen,wobei nachgewissen werden muß das der anspruch noch berechtigt ist.
hört sich kompliziert an ist aber ganz einfach.da alles auf dem antrag steht.

bei der Familienkasse anrufen-antrag bestellen-ausfüllen-weg damit-antwort abwarten.
den antrag kann aber nur der KG berechtigte stellen.ach ja die KG-NR. nicht vergessen beim anrufen und ausfüllen.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Du bist doch noch AUSBILDUNGSUCHEND!

In der Probezeit müßte ein Rücktritt vom Ausbildungsvertrag legal und
nicht kindergeldbezugschädigend sein!
Bitte die Spezialberatung um weitere Hilfe/Ausbild.stellen,einen Zusatztermin, geh auch selbst auf AKTIVE NACHWEISBARE Suche (IHK,Ausb.messen,Handwerkskammer...etc.).
 
G

Gast

Gast
Kindergeld wird bis zur Erreichung der Volljährigkeit geleistet.

Ausnahme ist die Tatsache, wenn sich der junge Erwachsene in einer Ausbildung befindet. Die Suche zählt nicht dazu.

Und dann wird nur bis längstens zum 25. Lebensjahr geleistet.
 
M

Mona-Laureen

Gast
Soviel ich weiß, bekommt man bis 18 Kindergeld, sollte man noch in der Lehre/Schule sein bis 27.. aber nur bei der ersten Lehre bzw Studium..
Wird dein "schnuppern" als abgebrochene Lehre gezählt, verfällt dein Anspruch. So ging es mir- hab erste Lehre abgebrochen (nach einem Jahr- aber die zweite Lehre direkt danach mit guten Noten abgeschlossen). Die haben da zu mir gesagt: " Wenn jemand kein Durchhaltevermögen zeigt wird ihm das Geld nicht Jahre lang hinter her getragen.."
 

Artchiii

Mitglied
Kindergeld wird bis zur Erreichung der Volljährigkeit geleistet.

Ausnahme ist die Tatsache, wenn sich der junge Erwachsene in einer Ausbildung befindet. Die Suche zählt nicht dazu.

Und dann wird nur bis längstens zum 25. Lebensjahr geleistet.
Doch die suche zählt auch dazu dafür muss man vom arbeitsamt eine bescheinigung haben das man ausbildungssuchend ist.
 
M

Midnight

Gast
Soviel ich weiß, bekommt man bis 18 Kindergeld, sollte man noch in der Lehre/Schule sein bis 27.. aber nur bei der ersten Lehre bzw Studium..
Wird dein "schnuppern" als abgebrochene Lehre gezählt, verfällt dein Anspruch. So ging es mir- hab erste Lehre abgebrochen (nach einem Jahr- aber die zweite Lehre direkt danach mit guten Noten abgeschlossen). Die haben da zu mir gesagt: " Wenn jemand kein Durchhaltevermögen zeigt wird ihm das Geld nicht Jahre lang hinter her getragen.."

Das Kindergeld wird seit diesem Jahr nur noch bis 25 gezahlt!
Und früher war es so, dass das Kindergeld an den Ausbildungsverdienst gekoppelt war. Ich glaube die Höchstgrenze war bei 4800€ oder so um den Dreh! Wie das heute ist, weiß ich gar nicht.:confused:
 

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