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Der Sinn einer Insassen-Unfallversicherung ist in der Regel häufig zweifelhaft, wenn andere Versicherungen die auftretenden Schäden bereits abdecken: [/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times] [FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Kfz-Haftpflicht: Entschädigt bei einem schuldhaft verursachten Unfall die verunglückten Insassen[/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Krankenversicherung: Ersetzt Kosten für ärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalt und Heilkosten und 80% des Verdienstausfalls nach Ablauf von 6 Wochen.[/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Lohnfortzahlung des Arbeitgebers: In den ersten sechs Wochen der Krankheit übernimmt der Arbeitgeber den Verdienstausfall[/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]gesetzliche Renten-, Unfall- und Risikolebensversicherung: Bei Arbeitsunfähigkeit leisten diese Versicherungen den Insassen eine Rentenzahlung[/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times] Nur die nachfolgend aufgelisteten Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:
[/FONT] [FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Unfälle, die von keinem Verkehrsteilnehmer, sondern durch ein unabwendbares Ereignis (z.B. ein Tier) verursacht wurden.
[/FONT] [FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]Zusatzleistung bei Unfällen im Ausland zu den häufig geringeren Leistungen der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherer[/FONT]
[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]bei Unfallverursachung durch Fußgänger oder Radfahrer, wenn diese keine private Haftpflichtversicherung besitzen und aufgrund mangelnden Vermögens ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen können
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Insassenversicherung
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