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Mein Partner droht mir Gewalt an

Daoga

Urgestein
@weidebirke , in einer Lebensgemeinschaft werden Leistungsansprüche zB für Pflegekosten usw vom Partner mitberechnet, wenn der Pflegebedürftige sie nicht selber tragen kann.
Dh, man hat Pflichten gegenüber einem Lebensgefährten aber keine Rechte zb Erbe.
Liebe TE, du könntest bei re empowerment anrufen. Die haben ganz gute Tips.
Reiz den Mann nicht. Er könnte gefährlich werden. Die Drohung bei der Polizei anzeigen. Kann helfen ihn aus dem Haus zu bekommen.
Er hat keine Pflegestufe und nicht mal eine Diagnose von einem Arzt. Er ist kein Kind der TE und auch kein Ehemann sondern nur ein Schmarotzer der sich in ein bereitwillig hingestelltes Nest gesetzt hat. Unter diesen Umständen dürfte es sehr schwer werden, die TE mit irgendwelchen Ansprüchen oder Kosten zu behelligen, wenn sie ihn vor die Tür setzt, vor allem wenn sie auch noch Gewaltandrohung und jahrelanges Schmarotzertum von seiner Seite geltend macht. Auf letzteres hat sich meines Wissens sogar schon mal ein Richter berufen, als er in einer Scheidung Unterhaltsansprüche eines Mannes gegen die Ex abgewiesen hat, damals hieß es wörtlich in einer Entscheidung "jahrelanges Schmarotzertum erzeugt keinen Anspruch auf Unterhalt!"
Diesen Musterfall kann sicher ein guter Anwalt herausfinden. Und hier geht es nicht mal um einen Ehemann.
@Sica: besorg Dir auf jeden Fall einen guten Anwalt. Der muß darauf dringen, daß sich ein Amtsarzt des Typen annimmt, wenn im Klagefall Krankheit vorgeschützt wird, denn die von Behörden amtlich bestellten Ärzte sind auf Simulanten, Faulpelze und Schmarotzer geeicht und lassen sich nicht so leicht hinters Licht führen.
 

Knirsch

Aktives Mitglied
in einer Lebensgemeinschaft
Dazu müsste man nun wissen, in welchem Land die TE lebt und ob eine eingetragende Lebensgemeinschaft vorliegt. In Österreich hätte sie ihm gegenüber keinerlei Verpflichtungen im geschilderten Fall. Wie das in Deutschland ist, weiß ich nicht. Abgesehen davon, kann man eine Lebensgemeinschaft beenden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sica

Mitglied
Dazu müsste man nun wissen, in welchem Land die TE lebt und ob eine eingetragende Lebensgemeinschaft vorliegt. In Österreich hätte sie ihm gegenüber keinerlei Verpflichtungen im geschilderten Fall. Wie das in Deutschland ist, weiß ich nicht. Ab gesehen davon, kann man eine Lebensgemeinschaft beenden.
Ich lebe in DE, Baden-Württemberg und wir sind keine eingetragen Lebendsgemeinschaft. Vor dem Gesetzgeber gelten wir als Bedarfsgemeinschaft, da wir unter dem selben Dach leben und, wie man so schön sagt, Bett und Tisch teilen.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Nachdem, was ich so auf die Schnelle heraus finden konnte, ergeben sich in Deutschland keine Unterhaltsverpflichtungen aus der Tatsache des Zusammenlebens, außer wenn Kinder da sind. Man kann Partnerschaftsvereinbarungen schließen und Unterhaltsansprüche vertraglich regeln, aber auf freiwilliger Basis. Einen "Automatismus" gibt es scheinbar nicht. Ich bin weder Anwalt, noch weiß ich mehr als Google. Also alles nur bla, bla. Aber ich weiß jetzt ein wenig mehr. Und deswegen noch immer: bereite seinen Auszug gründlich und Schritt für Schritt vor. Informiere die Polizei vorab und ihn erst, wenn Du soweit bist. In aller Regel solltest Du ihm eine längere Frist als die üblichen 14 Tage setzen, aber bei noch einer Gewaltandrohung kann das auch ganz schnell gehen.
  1. Informiere Deinen Therapeuten und plant gemeinsam
  2. Informiere Freunde, wenn es soweit ist und lade sie zu Besuchen ein. Du bist nicht alleine.
  3. Informiere die Polizei, auch über die Texte hier im Hilferuf
  4. Informiere ihn zum Schluss, dass Du das alles "im Internet" dokumentiert hast.
  5. Tausche die Schlösser aus.
  6. Räume aus dem Garten/Terrasse sinnvolle Dinge in den Keller
  7. Bringe wichtige Unterlagen/Pässe vorab in Sicherheit
  8. Ändere umgehend Passwörter/Pins
  9. usw.
 
G

Gelöscht 127254

Gast
@ sica, alles was du aufgeführt hast, was mit deinem Partner gesundheitlich los ist und was du erledigst, sind für mich Dinge, wo ich die Beziehung sofort beenden würde. Kein Mensch hat die Macht über mich, dass ich Dinge für ihn erledige, die er selber erledigen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
W

Wackelpudding

Gast
Reiz den Mann nicht. Er könnte gefährlich werden.
Das ist Victim Blaming. Sie hat keine Schuld, wenn er gewalttätig wird, nie.

Erster Schritt: Seine Drohungen bei der Polizei schildern.
Zweiter Schritt: Eine Beratungsstelle für Frauen aufsuchen.
Dritter Schritt: Ihm mitteilen, dass er die Wohnung verlassen soll, möglichst unter Zeugen. Hast du Familie und Freunde, die dabei sein könnten? Weiß dein Umfeld, wie er ist? Oder hat er dich schon von deinem Umfeld isoliert?

Und dann Schloss austauschen und beim ersten Einbruchsversuch direkt die Polizei rufen.
 

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