Er hat keine Pflegestufe und nicht mal eine Diagnose von einem Arzt. Er ist kein Kind der TE und auch kein Ehemann sondern nur ein Schmarotzer der sich in ein bereitwillig hingestelltes Nest gesetzt hat. Unter diesen Umständen dürfte es sehr schwer werden, die TE mit irgendwelchen Ansprüchen oder Kosten zu behelligen, wenn sie ihn vor die Tür setzt, vor allem wenn sie auch noch Gewaltandrohung und jahrelanges Schmarotzertum von seiner Seite geltend macht. Auf letzteres hat sich meines Wissens sogar schon mal ein Richter berufen, als er in einer Scheidung Unterhaltsansprüche eines Mannes gegen die Ex abgewiesen hat, damals hieß es wörtlich in einer Entscheidung "jahrelanges Schmarotzertum erzeugt keinen Anspruch auf Unterhalt!"@weidebirke , in einer Lebensgemeinschaft werden Leistungsansprüche zB für Pflegekosten usw vom Partner mitberechnet, wenn der Pflegebedürftige sie nicht selber tragen kann.
Dh, man hat Pflichten gegenüber einem Lebensgefährten aber keine Rechte zb Erbe.
Liebe TE, du könntest bei re empowerment anrufen. Die haben ganz gute Tips.
Reiz den Mann nicht. Er könnte gefährlich werden. Die Drohung bei der Polizei anzeigen. Kann helfen ihn aus dem Haus zu bekommen.
Diesen Musterfall kann sicher ein guter Anwalt herausfinden. Und hier geht es nicht mal um einen Ehemann.
@Sica: besorg Dir auf jeden Fall einen guten Anwalt. Der muß darauf dringen, daß sich ein Amtsarzt des Typen annimmt, wenn im Klagefall Krankheit vorgeschützt wird, denn die von Behörden amtlich bestellten Ärzte sind auf Simulanten, Faulpelze und Schmarotzer geeicht und lassen sich nicht so leicht hinters Licht führen.