Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Zwei Studenten heiraten - irgendwelche Unterstützung

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Hallo,
eine meiner Freundinnen heiratet in 2 Monaten. Sie ist gerade 21 und studiert noch. Ihr Verlobter (22) studiert auch noch. Bitte keine Diskussion darüber wie verrückt das ganze ist! Dafür bin ich nicht der richtig Ansprechpartner.
Beide haben bisher daheim gewohnt (Bafög bekommen beide nicht) und mit kleinen Jobs (Nachhilfe, Pizza ausliefern) etwas Geld verdient. Das reicht natürlich nicht um Miete und Lebensunterhalt in einer eigenen Wohnung aufzubringen.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass die beiden Unterstützung bekommen?

Bafög: Zur Zeit bekommen beide kein Bafög. Was wäre, wenn die beiden in eine eigene Wohnung ziehen? Ich weiß, dass es diesen bestimmten Satz für eine eigene Wohnung gibt. Könnten sie das jeweils beantragen?
Würde sich das ändern, wenn sie in eine Wohnung ziehen, welche einem Elternpaar gehört? Auch wenn sie trotzdem einen üblichen Mietvertrag abschließen (und durchführen)?

Wohngeld:
Gleiche Frage wie oben. Kann man Wohngeld beantragen wenn die Wohnung einem Elternpaar gehört? Ebenfalls unter der Voraussetzung, dass ein üblicher Mietvertrag abgeschlossen wird?

Hartz4:
Gleiche Frage wie bei den anderen beiden.

Gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten für die beiden, Unterstützung zu bekommen?

Einige werden sich vielleicht aufregen aber ich bitte euch nochmal jeglichen Kommentar dazu, wie naiv das Ganze ist einfach bleiben zu lassen, da es hier niemandem weiter hilft und einfach nur überflüssig wäre. Bitte konzentriert euch einfach auf die Fragen, das wäre echt toll.
 
Warum sollte das verrückt sein? 😕
Mein jüngster Sohn und seine jetzige Frau haben dies auch getan während des Studiums. Sie haben damals im Studentenwohnheim gelebt in getrennten Zimmern und haben das nach der Hochzeit so eingerichtet - weil eben das Geld für eine eigene Butze auch gefehlt hätte trotz Elternunterhalts, BAFöGs und Jobs -, dass sie in dem einen Zimmer gewohnt und in dem anderen gearbeitet haben. Hat super geklappt - man muss halt nur erfinderisch sein😉🙂

Wovon leben denn deine Beiden derzeit? Nur von ihren Jobs? Oder auch von der Unterstütung ihrer Eltern? Wenn ja, warum sollte die wegfallen - die Eltern wären, wenn finanziell dazu in der Lage, auch weiterhin verpflichtet, die Kinder zu unterstützen, solange sie studieren. Sonst würde wohl BAFöG greifen, HartzzIV wohl eher noch nicht.

Könnten sie sich mit einer WG arrangieren? Das wäre immerhin eine presiwertere Übergangslösung. Aber auch eine kleine Wohnung stände ihnen durch die Eheschließung zu.
Wohngeld gäbs sicherlich - am besten fragen sie mal bei der Uni-Beratung nach, die erleben das ja nicht zum ersten Male.

Viel Glück für die Beiden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann mir nichts Romantischeres vorstellen, als eine Kommilitonin zu heiraten. Jemanden, mit gleichen Interessen und Lebenserfahrungen. Wenn sie vorher sich genau Gedanken gemacht haben und Verantwortung für einander übernehmen wollen, wo ist das Problem? Später im Leben kann man im Grunde eigentlich nur noch eine Zweckehe aufbauen. Man lernt sich extra auf irgendwelchen Börsen oder Single-Parties kennen, damit sie ihren gewünschten Versorger und er eine halbwegs attraktive Frau bekommt. Bei uns gibt es extra Wohnheimplätze für Ehepaare. Die Uni bietet auch Kindertagesstätten speziell für Studenten mit Kindern an. Beim Bafög wird durch Kinder ebenfalls die Freibetrag-Grenze nach oben gedrückt, wenn ich mich richtig erinnere.
 
Okay, das ist ja schonmal geklärt.

Aber was ist jetzt genau mit den Voraussetzungen für die genannten Dinge? Und mit der Wohnung, wenn es eine der Eltern ist oder nicht, macht das einen Unterschied?
 
Bafög: Zur Zeit bekommen beide kein Bafög.

Da fehlt leider eine ausreichende Schilderung. Es muss geklärt werden wie sich das mit dem Bafög bei beiden verhält. Und damit ist nicht gemeint ob sie welches beziehen, sondern ob sie grundsätzlich zur Fördergruppe gehören. Daran ist zb. die wichtige Entscheidung über Wohngeld gekoppelt. Ob die Wohnung einem der Eltern gehört, ist natürlich egal.

Ansonsten würde ich noch "unterhaltspflichtige Eltern" in den Raum werfen.
Was allerdings mit einer Heirat evtl. kompliziert laufen würde. Eheleute sind im Normalfall erstmal sich selbst gegenseitig verpflichtet. Könnte also sein das aufgrund der unklugen Heiratsentscheidung, die Eltern aus dieser Sache herauskatapultiert werden. Zumindest ein Stückweit.

Hartz IV kann man natürlich knicken. Entweder steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder man studiert. Und was nebenher machbar ist, tun sie doch bereits, wenn ich das richtig gelesen habe.
 
Es gibt für solche Fragen eine spezielle Einrichtung, die nennt sich Studierendenwerk. Nur dort kann ein Berater handfeste Fakten herausgeben, weil all das abhängig von der aktuellen Wohnsituation, von den Eltern und deren Einkommen und von dem Einkommen des Paares abhängig ist. Einfach mal dahin gehen, ist kein Hexenwerk.
 
Harzt4: Stimmt, das geht ja ohnehin nicht während eines Vollzeit-Studiums und ja, beide arbeiten nebenbei bereits im Rahmen des möglichen. Also fällt das schonmal weg.

Ja, sie gehören grundsätzlich beide zur Bfög-Fördergruppe. Er bezieht aber kein Bafög weil das Einkommen seiner Eltern zu hoch ist und er bisher bei Ihnen gewohnt hat. Sie bezieht kein Bafög weil ihr nur ein paar € zustehen würden und dafür lohnte sich der ganze Aufwand mit dem Antrag nicht.

Wenn die beiden nun nicht mehr jeweils bei den Eltern leben würden, dann würde Ihnen wenigstens der Pauschbetrag für eine eigene Wohnung zustehen, das wären immerhin schonmal ca. 450 € (für beide zusammen). Allerdings muss man beim Bafög-Antrag angeben, ob man in Elternbesitz lebt, bzw. bekommt man den Pauschbetrag nur, wenn man NICHT in Elternbesitz lebt. Gilt das auch, wenn man trotzdem einen üblichen Mietvertrag hat?
Zumindest "sie" könnte dann ja trotzdem den Pauschbetrag bekommen, wenn die Wohnung "seinen" Eltern gehört, oder?


Beim Wohngeldantrag muss man übrigens auch die Vermieterauskunft abgeben, wo drin steht, wie lange der Mietvertrag schon besteht und er auch tatsächlich ausgeführt wird.

Die Elternpaare werden beide unterstützen soweit es ihnen möglich ist. Trotzdem wäre es natürlich schön für das Paar, wenn sie nicht nahezu vollständig darauf angewiesen wären.


Den Tipp mit dem Studierendenwerk habe ich weitergegeben.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben