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Gast
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Im Herbst letzten Jahres verlor ich meinen Arbeitsplatz.
Es folgte das übliche Brimborium beim AA. Zum Glück bekam ich im Februar eine neue Stelle, habe dies ordnungsgemäß beim Amt gemeldet.
Durch interne Querelen zahlte das Amt aber weiter Arbeitslosengeld.
Da ich für länger im Außland eingesetzt wurde bemerkte ich dies erst jetzt, meldete es auch unverzüglich und soll nun einen Rückzahlungsbescheid bekommen.
Somit sind 3 Monate ALG zurückzuzahlen (über 2000€), bin ich verpflichtet, das gesamte Geld mit einmal zurückzuzahlen? Natürlich ist, da ja unbemerkt geschehen, nicht mehr der volle Betrag da.
Wird der Betrag vollständig zurückgefordert? In wieweit wird mir Schuld zugesprochen, oder aber dem Amt?
Danke für Antworten schon mal im Voraus.
Liebe Grüße
Es folgte das übliche Brimborium beim AA. Zum Glück bekam ich im Februar eine neue Stelle, habe dies ordnungsgemäß beim Amt gemeldet.
Durch interne Querelen zahlte das Amt aber weiter Arbeitslosengeld.
Da ich für länger im Außland eingesetzt wurde bemerkte ich dies erst jetzt, meldete es auch unverzüglich und soll nun einen Rückzahlungsbescheid bekommen.
Somit sind 3 Monate ALG zurückzuzahlen (über 2000€), bin ich verpflichtet, das gesamte Geld mit einmal zurückzuzahlen? Natürlich ist, da ja unbemerkt geschehen, nicht mehr der volle Betrag da.
Wird der Betrag vollständig zurückgefordert? In wieweit wird mir Schuld zugesprochen, oder aber dem Amt?
Danke für Antworten schon mal im Voraus.
Liebe Grüße