Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Zahlt Arbeitsagentur den Umzug?

O

OoDunkleFeeoO

Gast
So, nun hab ich mal wieder eine Frage.😕

Die Arbeitsstelle meines Freundes ist befristet. Wenn der Vertrag verlängert wird, dann immer nur für 3 Monate.
Da er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange da arbeiten wird, wollte er sich in einer anderen Stadt eine neue Stelle suchen.
Nun meine Frage: Besteht die Möglichkeit, dass die Arbeitsagentur den Umzug finanziert?
Das hab ich mal durch Hören-Sagen erfahren und wollte wissen was da dran ist und welche Voraussetzungen man erfüllen muß, damit die Kosten übernommen werden.

Feechen
 
Also ich weiß nur das wenn man bereits arbeitslos ist , das man einen Zettel vom neuen Arbeitgeber bekommt , den muß man beim Arbeitsamt vorlegen und die bezahlen dann einen Pauschalbetrag ... ist aber glaube ich nicht so viel ...

Einfach mal anrufen und nachfragen ...

Alles Gute für Euch ... Shalimar
 
Danke für deine Antwort shalimar.

Ich glaube um eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit kommt er eh nicht drumherum, da ja noch der ganze Umzug durchgeführt werden muss und wir im großen und ganzen auf uns allein gestellt sind.

Aber dass die Möglichkeit besteht ist schonmal eine gute Nachricht.🙂

Feechen
 
Hallo Fee,

die Erstattung der Kosten für einen Umzug, wird als Umzugskostenbeihilfe bezeichnet. Die Umzugskostenbeihilfe kann durch das Arbeitsamt gewährt werden, wenn durch eine Arbeitsaufnahme ein Umzug zum neuen Arbeitsort notwendig ist und dadurch die Arbeitslosigkeit beendet oder verhindert wird.

Der neue Wohnort muss mindestens außerhalb des Tagespendelbereiches liegen. Die Umzugskostenbeihilfe wird maximal in einer Höhe von 4500,00 EUR übernommen und setzt die vorherige Antragstellung voraus. Es handelt sich bei dieser Leistung um eine sogenannte Kann-Leistung, deshalb muss durch das Arbeitsamt die Beihilfe nicht unbedingt gewährt werden.

Gruß Thomas
 
Hi Stan,

der neue Wohnort bzw. Arbeitsplatz liegt weit außerhalb des Tagespendelbereiches. Ich weiss jetzt nicht wie weit der geht aber ich nehm es mal stark an.
Der Umzug wäre von Nähe Stuttgart nach Berlin.

Genau den Punkt, dass man auch die Umzugskostenbeihilfe bekommen kann, wenn man eine Arbeitslosigkeit verhindern möchte, wenn man also noch nicht arbeitslos sein muss, der hatte mir Kopfzerbrechen gemacht.🙂
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben