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SirLord
Gast
Tag!
Ich habe mal eine Frage an die Kenner.
Mein Freundin macht zur Zeit eine Ausbildung beim Zoll und wohnt dort in einem Zimmer auf dem Gelände.
Ich selber bin auf der Straße gelandet und brauche dringend eine Wohnung und meine Freundin meinte jetzt das wir zusammen ziehen könnten. Sie hat erzählt, dass wenn man eine eigene Wohnung in der Ausbildung zum Zollbeamt/en/in hat, das man das Zimmer auf dem Gelände nicht mehr bezahlen muss, stimmt das? Oder gilt diese Regel nur, wenn man vorher schon eine Wohnung hatte?
Ich habe mal eine Frage an die Kenner.
Mein Freundin macht zur Zeit eine Ausbildung beim Zoll und wohnt dort in einem Zimmer auf dem Gelände.
Ich selber bin auf der Straße gelandet und brauche dringend eine Wohnung und meine Freundin meinte jetzt das wir zusammen ziehen könnten. Sie hat erzählt, dass wenn man eine eigene Wohnung in der Ausbildung zum Zollbeamt/en/in hat, das man das Zimmer auf dem Gelände nicht mehr bezahlen muss, stimmt das? Oder gilt diese Regel nur, wenn man vorher schon eine Wohnung hatte?