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wohnungsverkauf ohne teilungserklärung

viko

Mitglied
hallo,

folgender fall liegt vor :

ein mehrfamilienhaus hat 2 eigentümer . drei wohnungen gehören person A ,eine gehört person B ( um es zu vereinfachen ) .
die person B möchte jetzt ohne teilungserklärung ihre wohnung verkaufen.
kann sie das einfach alleine tun ohne die person A , da die person A die mehrheit hält ?
der kredit wurde zusammen aufgenommen .

vielen dank
 
Die Aufgabe des Verkaufes (nur über Notar) liegt darin, den Kaufgegenstand genau zu beschreiben.
Kann der Kaufgegenstand nicht genau beschrieben werden, gibt es auch keinen Kauf/Verkauf.

Wenn es eine Eigentümergemeinschaft gibt, bei der 75% in der Hand des A liegen und 25% in der Hand von B, dann können Anteile an der Gemeinschaft verkauft werden.

Die Frage stellt sich: Woher weiß A, welche Wohnungen er bewohnen darf? Gibt es ggf. eine Nutzungserklärung, aus der hervorgeht, dass A die Wohnungen 1,2,3 nutzen darf und B die Wohnung Nr. 4?

Was spricht dagegen, eine Teilungserklärung zu bewirken?
 
ok,danke .

also , A vermietet drei wohnungen ,B eine .

der hintergrund der ganzen sache ist :

B , will die wohnung jetzt verkaufen , aber A will die wohnung nicht zum angebotenen preis kaufen.

kann denn B die wohnung verkaufen ohne es A anzubieten ( Vorkaufsrecht ? )
was wenn B es versäumt, kann man nachträglich den vertrag für nichtig erklären ?

ist es denn realistisch ,dass B die wohnung ohne TE wirklich verkauft ?


danke
 
ok,danke .

also , A vermietet drei wohnungen ,B eine .

der hintergrund der ganzen sache ist :

B , will die wohnung jetzt verkaufen , aber A will die wohnung nicht zum angebotenen preis kaufen.

kann denn B die wohnung verkaufen ohne es A anzubieten ( Vorkaufsrecht ? )
was wenn B es versäumt, kann man nachträglich den vertrag für nichtig erklären ?

ist es denn realistisch ,dass B die wohnung ohne TE wirklich verkauft ?


danke

Siehe fett markierter Satz. Hierzu:

Es stellt sich die Frage, ob A ein Mitspracherecht hat. Das wäre durch einen Notar zu prüfen.
Bei Gemeinschaftseigentum liegt die Vermutung nahe, dass A ein Mitspracherecht und vor allem ein Mitentscheidungsrecht hat, so dass ein Verkauf nicht ohne A durchgeführt werden kann.

Verhindert A den Verkauf, dann wäre zu prüfen, ob A gezwungen werden kann, den B aus dem Gemeinschaftseigentum zu entlassen und wenn ja, zu welchen Konditionen.

Nehmen wir mal an, dass B Darlehensverträge abgeschlossen hat und als Sicherheit sein Miteigentum verpfändet hat. Wird jetzt B von der Bank (Darlehensgeber) gepfändet, dann sehe ich die Zwangssituation, dass entweder A der Bank das Restdarlehen von B zurückzahlt oder dass er einen Zwangsverkauf der Immobilie hinnehmen muß.

In jedem Fall können weitere detailliertere Auskünfte nur durch einen Notar erfolgen, der auch Einsicht in alle Verträge nehmen kann.

LG, Nordrheiner
 
kann man denn das selbst prüfen ,indem man den kaufvertrag liest, denn der notar wird dass ja auch so machen , oder ?

muss denn sowas alles im vertrag stehen oder hat der gesetzgeber solche vorkommen schon über gesetze geregelt, auch wenn sie
nicht im vertrag stehen ?


danke
 
Ein Laie kann das nicht prüfen. Selbst wenn eine hilfreiche Passage in der Miteigentumsregelung oder im Kaufvertrag steht, so ist nicht gesagt, dass diese rechtlich gültig ist. Nicht umsonst gibt es Notare.
 
Du kannst keine Wohnung verkaufen wenn es keine Teilungserklärug gibt.

Warum?

- Dir gehört nicht die Wohnung, dir gehört ein Teil des Hauses.

Du kannst auch nix von dem Haus verkaufen ohne Zustimmung des anderen Eigentümers, da es ja auch sein Haus ist und ohne Teilungserklärung gehört niemand von beiden irgendein bestimmter Teil vom Haus. (Die vermieteten Wohnungen gehören dir übrigens auch anteilig bin ich der Meinung.

Gehe zum Anwalt oder HuG Rechtsberatung und lasse dich aufklären.
Lasse dich nicht unter Druck setzen, Ihr könnt für die Wohnungen eine Teilungserklärung erstellen lassen und dann kannst du auch verkaufen, kostet etwas Geld aber es geht. Dafür aber vorher auch einen Anwalt bzw. HuG fragen.

Dein Druckmittel gegenüber dem Miteigentümer besteht übrigens in der Teilungsversteigerung. Auf dein Wunsch hin kann das ganze Haus versteigert werden (auch nur weil Ihr euch über den Preis nicht einig seid) dann wird der Erlös nach den Anteilen aufgeteilt. (natürlich abzüglich der Gerichtskosten die du dann bezahlen musst) auch für diesen Weg kann dich ein Anwalt beraten.

Auf Deutsch, wenn du weißt wie dein Miteigentümer tickt geh zum Anwalt und lass dich über deine konkreten Möglichkeiten beraten und wenn du dann genau bescheid weißt was möglich ist versuche einen fairen Verkaufspreis zu finden. (Ein kleines Wertgutachten was nicht Gerichtlich verwertbar ist, ist deutlich günstiger als ein Gerichtliches (z.B. für eine Teilungsversteigerung), vielleicht kann sogar ein Makler helfen.

viel Glück
 

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