Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wohnung renovieren, streichen ...

M

Magnolia

Gast
Hallo ihr Lieben,

ich hätte da nochmal eine Frage.

Meine Vermieterin kommt jetzt jedes Jahr einmal um die Wohnung zu besichtigen. Das alleine ist schon eine Frechheit. Aber ich will keinen Stress mit ihr haben also lasse ich das zu. Ist immer ein rießen Druck und Stress für mich weil sie denkt, dass sie eine super Wohnung vermietet, aber die Küche bestimmt schon 30 Jahre alt ist und schon fast zusammenbricht.

Im Mietvertrag steht dass man alle fünf Jahre die Wohnung streichen muss und auch die Türen lackieren muss. Ist dies rechtens? Ich habe nur letztes Jahr mal das Wohnzimmer gestrichen und Küche, Gang und Bad aussen vor gelassen.

Ich habe gehört, dass es ein neues Mietrecht gibt und man die Wohnung nur beim Auszug streichen muss. Leider finde ich nichts darüber im Internet.

Kennt ihr Euch aus?

Liebe Grüsse
Magnolia
 
Soweit ich weiß, sind alle Regelungen ungültig, die mit Fristen hantieren: alle 5 Jahre dies, alle 3 Jahre das - und nicht vom tatsächlichen Renovierungsbedarf ausgehen.
Denn Du musst alles immer nur nach Bedarf machen, also neu streichen, wenn Dein Kind die Tapete bemalt hat oder so 😉
So ähnlich sieht's beim Auszug aus, grundsätzlich musst Du die Wohnung so zurückgeben, wie Du sie bei der Übergabe bekommen hast, abgesehen von "vertragsgemäßen Gebrauchsspuren"... das heißt, wenn Dir ein Hund genehmigt wurde, muss der Vermieter auch mit kleinen Kratzspuren leben und wenn Du jetzt gerade noch gut anzusehende Tapeten in einer "üblichen" Farbe (möglichst weiß) an den Wänden hast, brauchst Du daran auch nichts mehr zu ändern.
Wenn Dir irgendwas kaputtgeht, musst Du es natürlich ersetzen, aber Du fragst ja nur nach dem Streichen 🙂
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Tat, die Klausel, die eine Renovierung nach Fristen vorschreibt, ist nichtig.

Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2003 festgestellt.

Aktenzeichen: BGH VIII ZR 308/02

Aber sicherlich gibt es im Mietvertrag eine Regelung, die den Zutritt des Vermieters in die Wohnung regelt.
 
In der Tat, die Klausel, die eine Renovierung nach Fristen vorschreibt, ist nichtig.

Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2003 festgestellt.

Aktenzeichen: BGH VIII ZR 308/02

Aber sicherlich gibt es im Mietvertrag eine Regelung, die den Zutritt des Vermieters in die Wohnung regelt.

Nein im Mietvertrag regelt keine Klausel dass sie einmal im Jahr die Wohnung besichtigen darf. Das ist erst seit 2005 so, da ich einmal nicht in der Lage war zwei Mieten zu bezahlen und dann wollte sie die Wohnung sehen. Und seither schaut sie einmal im Jahr hier rein und will kucken ob ihre uralt-Küche noch in Stand ist 🙄
 
In der Tat, die Klausel, die eine Renovierung nach Fristen vorschreibt, ist nichtig.

Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.05.2003 festgestellt.

Aktenzeichen: BGH VIII ZR 308/02

Aber sicherlich gibt es im Mietvertrag eine Regelung, die den Zutritt des Vermieters in die Wohnung regelt.


Dies bedeutet auch, falls Du diese Fristenregelung im Mietvertrag hast, dass Du bei Auszug nicht renovieren musst!
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Mobbing in der Wohnung Sonstiges 30
G Wie Wohnung neu einrichten bzw. geschmacksvoller gestalten? Sonstiges 38
S Schimmel in der Wohnung nach Einzug Sonstiges 43

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben