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Wohngeld

puschl

Mitglied
Hallo zusammen,

wir haben voriges Jahr einen Antrag auf Wohngeld gestellt und auch bewilligt bekommen in Höhe von 158,00€.
Was mir aber gestunken hat das wir das volle Bruttogehalt von meinem Sohn angerechnet bekommen,das sind fast 600,00€.
Ich kann ja meinem Sohn net die ganze 600,00€ abnehmen.

Jetzt habe ich mir überlegt ob mein Mann mit meinem Sohn nicht einen Mietsvertrag machen kann über 1 Zimmer?
Das mein Sohn jeden Monat 150,00€ bezahlen muss für das Zimmer.
Es ist nicht der eigene Sohn sondern der Stiefsohn.
Bekommen wir das nicht mehr die ganzen 600,00€ angerechnet?

Wäre toll wenn ich einige Ratschläge bekommen könnte 😀

Gruß
Puschl
 

Hallo puschl,

schau mal hier: Wohngeld. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Gibt euch dein Sohn was zu den Nebenkosten dazu?

Finde, wenn er sein eigenes Geld verdient, dann kann er auch seinen Beitrag leisten, natürlich im Rahmen seiner Möglichkeiten.🙂


Hallo,

ja unser Sohn gibt jeden Monat 150,00€ für alles ab.
Den ganzen Rest hat er dann für sich zur verfügung.
Aber es geht mir halt darum das ich net die ganzen 600,00€ Brutto von ihm angerechnet bekomme beim Wohngeld.
Daher ist mir die Idee gekommen mit dem Zimmer vermieten für meinen Sohn das er der Untermieter ist.
Dann könnte die Wohngeldstelle ja nimmer die 600,00€ anrechnen sondern nur die 150,00€ die mein Mann dann als Miete bekommen würde,oder?

Gruß
Puschl
 
Naja, ich würds nicht machen, wenn die Gemeinde dahinterkommt😉wer weis, was du dann zurückzahlen musst.😱

Beim ersten Wohngeldantrag haben wir das auch net gemacht.
Aber da mein Mann zum 01.01.2010 arbeitslos geworden ist fehlt uns jeder Pfennig.
Und wenn wir 600,00€ angerechnet bekommen was wir garned zur verfügung haben finde ich das schon ne Sauerei.

Gruß
Puschl
 
Hab mal gegoogelt, da werden vom Bruttogehalt 10% für jeweils Steuern und Krankenversicherung abgezogen. Komische Rechnung muss ich schon sagen😕 WArum, berechtigte Frage, wird nicht einfach das Nettoeinkommen gerechnet😕

Ich weiß es leider ned 😕
Mußten beim 1 Antrag auch die Lohnbescheinigung die vom Arbeitsgeber ausgefüllt wird mit abgeben.
Und dann stand auf dem Bescheid von der Wohngeldstelle das ganze Bruttogehalt mit drauf von meinem Sohn.

Gruß
Puschl
 
Wenn ich den Folgeantrag abgebe muss ich mal fragen warum uns das Bruttogehalt angerechnet wird und nicht das Nettogehalt.
Weil ich habe nichts von den 600,00€ und mein Sohn bekommt Netto ausgezahlt 455,00€.
Das ist mir klar das wir dann die 15,00€ bei der Wohngeldstelle angeben müssen.
Aber 150,00€ sind besser wie 600,00€ die mir angerechnet werden.

Wie soll eine Familie mit 1500,00€ über die Runde kommen wenn man davon noch alles bezahlen muss :mad:

Gruß
Puschl
 
Einmal müßtet Ihr die Untervermietung als "Mieteinnahme" angeben,
dann sinkt Eure "anrechenbare Miete"--denn dann wird bei DEINEM Wohngeldantrag logischerweise auch nur ca.2/3 der Mietkosten
anerkannt.

Besser:
klarer Untermietvertrag ,nachweisbarer Geldfluß,Angabe bei FA---
klar getrennte Haushaltsführung (WG-vertrag ) und Stiefsohn beantragt auffüllend ALG2 als eigene Bedarfgemeinschaft?

Wie alt ist der Stiefsohn?
Würde es nicht Sinn machen,wenn Ihr jw.in eine kleinere Wohnung zieht...also er alleine wohnt?

Denn...irgendwie find ich es putzig,wenn Ihr ihn sponsert---und er nur 150 Eu "für alles" abgibt---
Ihr aber gar nicht selbst genug Geld habt für solche Gaben?!

Denn:
für Wohnen und Essen etc. sind m.E. mindestens
400-450 Eu für eine Einzelperson angemessen!

Wenn es Eurerseits ein "Ausbildungsunterhalt" ist --also quasi gratis Verpflegung,
müßte dies dann beim Wohngeldantrag ggf.berücksichtigt werden??

Unter normalen Bedingungen--er gibt ANGEMESSEN GELD in den Haushalt--- mindestens 300-350 Eu---
würdet Ihr nicht so klamm sein!


Warum solltet Ihr Wohngeld erhalten,wenn zumindest das Nettogehalt Euerm Haushalt gar nicht zufließt--weil Ihr den Sohn großzügig beschenkt ,ihm SEHR VIEL Taschengeld laßt ?!

Zitat:
Wie soll eine Familie mit 1500,00€ über die Runde kommen wenn man davon noch alles bezahlen muss
Zitat Ende

Aber--wenn IHR als Familie von einem Familienmitglied NICHT das Einkommen mit in den Topf tut bis auf ANGEMESSENES Taschengeld---dann ist das NICHT die Schuld des Staates!
:mad:
Entweder klare Trennung,wenn er volljährig ist und ausgebildet---oder ALLES gemeinsam.

Wenn Ihr generell ALLE nicht so viel Einkommen habt,wäre
sein Beitrag 400 Eu in die Haushaltskasse --und jeder von Euch könnte dann 55 Eu Taschengeld haben.

Wie GENERELL die Wohngeldstelle rechnet (Brutto o.Netto) weiß ich nicht---wie handhabt sie es bei EUERM Einkommen denn? Auch Brutto?

Mit "Rechenkunststückchen " läßt sich Euer z.T.hausgemachtes Problem nicht beheben.

Micky
 
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