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Wilhelm Tell - Handelt es sich um Mord, Totschlag oder Notwehr?

potatoe

Mitglied
Guten Tag 🙂
Ich habe eine Frage an euch und zwar haben wir von unserem Lehrer die Frage gestellt bekommen, ob es sich bei der Szene, in der Wilhelm Tell Hermann Geßler mit der Armbrust erschießt um Mord, Totschlag oder um Notwehr handelt?
Kann mir da vielleicht jemande eine Antwort geben? Vielen Dank, im Vorraus 🙂
Liebe Grüße, potatoe.😀
 
Hi,

ich habe da ein paar Antworten gefunden, die aber eigentlich auch nur aufzeigen, dass es da so keine Lösung gibt.
Ich vermute Schiller wollte gerade, dass es keine eindeutige Antwort gibt. Wie in dem Link beschrieben, kommt es wohl strafrechtlich darauf an, ob er seine Tötungsabsicht vor einem Gericht genannt hätte.
Rein moralisch betrachtet würde ich ihm Mord unterstellen,....oder Totschlag?😉

Vom Totschlag (§ 212 StGB) unterscheidet Mord sich durch eine besondere Verwerflichkeit von Beweggrund oder Begehungsweise. Wikipedia

Hier der Link:Totschlag, Mord oder Notwehr? - Yahoo! Clever

Also, nicht Eindeutiges weiß man nicht!
Liebe Grüße
 

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