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Wiederholt Drogentest auf Polizeiwache

Neko

Aktives Mitglied
Hallo zusammen,

ich denk gerade echt, ich spinne...

Ein Freund von mir wurde jetzt zum X. Mal von dem selben (!) Polizisten angehalten und für einen Drogentest auf die Wache bestellt. Dort muss er jedes Mal drei Tests abgeben und verschiedene Übungen machen, die er aufgrund eines körperlichen Defekts nicht alle durchführen kann. Jedes Mal sind die Tests durchweg negativ - mein Kumpel hat noch nie in seinem Leben Drogen genommen, auch wenn er manchmal etwas verplant dreinschaut 🙄

Ich finde es eine Frechheit, wie sowas ungestraft bleiben kann...
Er hatte den Polizisten wegen Belästigung bereits angezeigt (ein Mal wurde er innerhalb von einer Woche 3 Mal angehalten und getestet!) - der Polizist hat eine Verwarnung bekommen, dann war für einige Zeit Ruhe, jetzt geht das ganze wieder von vorne los. Eine erneute Beschwerde liegt bereits beim Anwalt.

Ich kann doch nicht aus welchen Gründen auch immer (in dem Fall sind es privat-bedingte Zwistigkeiten) nicht einfach mein Amt missbrauchen. Das ist doch Schikane oder seh ich da was falsch? Kann man noch härter durchgreifen als Anklagen/Beschwerden zu schreiben? Kann er sich das nächste Mal verweigern, die Tests und Übungen durchzuführen?

LG,
Neko
 
Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, mich da in meiner Heimatstadt direkt an den Polizeipräsidenten zu wenden. Ich fürchte das Dienstaufsichtsbeschwerden nur den Ranghöheren auf derselben Dienststelle erreichen - und die tun sich in der Regel nichts.

Glaube nicht das man überhaupt irgendwelche Tests machen muß.
Wenn man diese ablehnt, kann nur eine Blutprobe durch einen Arzt angeordnet werden. Der muß man allerdings Folge leisten. ( wie es so schön im amtsdeutsch heißt )

Merke: Man muß keiner polizeilichen Vorladung folgen!
 
Die Polizisten mißbrauchen anscheinend oft ihr Amt , hört man ja immer öfter in letzter Zeit ....

Ich find die neuen Uniformen sehen aus , wie Anzüge von Fensterputzern .

Würden wir in einer korrekten Gesellschaft leben , brächte die keiner .
 
Ich hatte bis jetzt einen Drogentest beim Zoll, der hat vorher gefragt, ob ich damit einverstanden bin. Da ich nichts zu verbergen hatte und genau wusste, dass ich noch nie illegale Drogen konsumiert habe, habe ich dem zugestimmt. Keine Ahnung was passiert wäre, wenn ich nein gesagt hätte. Wahrscheinlich dann, wie mikenull sagt, Blutabnahme durch Arzt.

Was empfiehlt denn der Anwalt? Da ist nun schon ein Anwalt im Spiel, der weiss ganz sicher mehr darüber als wir hier. Also wendet euch an den 🙂
 
Da ist nun schon ein Anwalt im Spiel, der weiss ganz sicher mehr darüber als wir hier. Also wendet euch an den 🙂
Jo, ich wollte auch nur mal fragen, ob vielleicht schon jemand Erfahrungen damit gemacht hat oder zufällig selbst bei der Polizei ist/war und daher etwas mehr dazu sagen kann.
Soweit ich das verstanden habe, hat er von seinem Anwalt jetzt die Aussage bekommen, dass dieser Polizist ihn wohl nie wieder (unberechtigter Weise) wegen so etwas auf die Wache befördern wird. Ich hab meinem Freund jetzt aber auch gesagt, dass er das nächste Mal die Vorladung verweigern und auf eine angeordnete Untersuchung warten soll. Die wird wahrscheinlich niemals kommen...

Hoffe, die Sache hat sich damit erledigt. *daumendrück*
 
Genau darin liegt "Euer" Fehler. Man muß einer polizeilichen Vorladung nicht folgen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Bitte vorbeizukommen. Man muß nur auf Vorladungen eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft reagieren.
Denn: Niemand muß bei der Polizei aussagen! Man muß lediglich seine Personalien angeben - dies darf man auch schriftlich oder telefonisch tun.
Am Ende werden die ermittelnden Beamten sagen, daß der "Drogenverdächtige" freiwillig vorbeigekommen ist und die Tests freiwillig mitgemacht hat. Insofern also selbst schuld.
Nie und nimmer werden die Beamten eine gerichtliche Vorladung erwirken können - denn dazu bräuchten sie deutliche Verdachtsmomente.

hierzu: § 214 StPO
und: § 163a StPO
 
Was hier wieder alles so geschrieben wird, von selbsternannten Experten. 🙄

Man ist verpflichtet, die Polizeibeamten bei einer Kontrolle zur Wache zu begleiten, wenn man sich nicht ausweisen kann oder will oder einen Versuch unternommen hat, sich der Kontrolle zu entziehen.

Wird man als Fahrzeugführer angetroffen und besteht aufgrund des Erscheinungsbildes des Fahrzeugführers der Anfangsverdacht, dass dieser unter Drogeneinfluss steht, dann wird ein Schnelltest (via Schweiß) angeboten. Wird dieser abgelehnt, dann kann durch das Gericht oder bei Gefahr im Verzuge die StA die Entnahme von Körperflüssigkeiten angeordnet werden. Diese wird auch nicht von dem Arzt angeordnet, sondern lediglich durchgeführt.

Wer allerdings seine Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums verloren hat und diese wiedererlangen möchte oder eine Fahrerlaubnis erstmals erlangen will, aber bereits wegen Drogendelikte in Erscheinung getreten ist, kann durch "Vermittlung" der Führerscheinstelle auch ein Langzeitscreening - ggf. auch bei der Polizeidienststelle seines Wohnsitzes - durchführen. Dazu würde derjenige dann auch durch die Polizei angeschrieben und zum Test geladen.

Sofern sich der Vorfall so zugetragen hat, wie du schilderst, ist Skepsis angezeigt. Entweder zu dem Wahrheitsgehalt der Aussagen deines Freundes oder zu dem Verhalten des Amtsträgers, der sich nämlich dann möglicherweise bereits strafbar gemacht haben dürfte. Letzteres kann bereits eine Strafanzeige z.B. wegen Nötigung oder Nachstellung klären (aber Vorsicht: auch falsche Verdächtigung ist strafbar!). 😉
 
@Mo44

Das ist nur zum Teil richtig.

Mein Vater wurde zum Beispiel unzählige Male ebenfalls von einem Polizisten wegen Nichtigkeiten angehalten und hat einen Strafzettel bekommen für Dinge, die eigentlich mit zum allgemeinen Fahrverhalten gehören.

Nun hatte mein Vater sich immer wieder gewehrt. Einige Strafzettel musste er zahlen und damit hatte sich die Sache. Beim letzten Mal allerdings hat der damalige vorsitzende Richter allerdings ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich um reine Schikane gegen meinen Vater handelt, was dieser Polizist sich dort bisher geleistet hat und seit dem hat mein Vater ruhe. Zwar versuchen noch einige Kollegen in seine Fußstampfen zu treten, aber die wissen ebenso genau, dass sich mein Vater das nicht gefallen lassen wird und daher belassen sie es meist nur bei einem mündlichen Gespräch und das war es dann auch.
 
@Mo44

Das ist nur zum Teil richtig.

Mein Vater wurde zum Beispiel unzählige Male ebenfalls von einem Polizisten wegen Nichtigkeiten angehalten und hat einen Strafzettel bekommen für Dinge, die eigentlich mit zum allgemeinen Fahrverhalten gehören.

Nun hatte mein Vater sich immer wieder gewehrt. Einige Strafzettel musste er zahlen und damit hatte sich die Sache. Beim letzten Mal allerdings hat der damalige vorsitzende Richter allerdings ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass es sich um reine Schikane gegen meinen Vater handelt, was dieser Polizist sich dort bisher geleistet hat und seit dem hat mein Vater ruhe. Zwar versuchen noch einige Kollegen in seine Fußstampfen zu treten, aber die wissen ebenso genau, dass sich mein Vater das nicht gefallen lassen wird und daher belassen sie es meist nur bei einem mündlichen Gespräch und das war es dann auch.

Das hat nichts mit meiner Stellungnahme zu dem Ausgangsthread zu tun, nämlich zu Vorladungen in die Polizeiwache wegen Drogentests. 🙄
 

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