M
Manja
Gast
Ich würde mich riesig über einen Rat freuen!! Wg schlechter Erreichbarkeit meiner Bank (Dresdner Bank) stellte ich auf online-banking um. Dies machte ich telefonisch, da meine kontoführende Stelle in einer anderen Stadt liegt (Umzug). Die Dame versicherte mir, u.a. läge der Vorteil des online-bankings in einer kostenlosen Kontoführung (Briefe etc extra+ausgenommen) und sie werde das sofort umstellen. Nach einem Jahr stelle ich fest: Es wurden mir im gesamten Jahr Kontoführungsgebühren berechnet. Ich rief bei der Bank an. Die Dame - ich habe eine feste Sachbearbeiterin - entschuldigte sich und erstattete mir die letzte Quartalsabbuchung. Den Rest zahlte ich. Sie meinte, ich hätte keinerlei anspruch auf vollständigen Ersatz, da mir die Kontrolle der Abbuchungen obliegt. Ich kontrollieren in kurzen regelmäßigen Abständen jede Abbuchung, im folgenden Jahr tat ich dies noch genauer. Alle abgebuchten Zahlen stimmten. Heute wunderte ich mich plötzlich über den Posten "Abschluss" , da dieser doch recht hoch ausfällt. Unter "Details" sehe ich, dass man mir trotz Zusage und Beschwerde vor einem Jahr erneut für das Jahr Kontoführungsgebühren berechnet hat. Warum ist mir das nicht aufgefallen? Die zugeschickten Kontoausdrucke öffnete ich fast nie, ich bin mit Arbeit und Dokumenten als Freiberufler genügend ausgelastet und war fest überzeugt, mein Konto mit der online-Kontrolle fest im Griff zu haben. Online gibt es auf dem ersten Blick keinen Hinweis auf Kontoführungsgebühren. Mir sind die nur im Quartal auftauchenden Abschlussgebühren nicht aufgefallen, dachte, es handele sich um Soll-Zinsen. - 1. Da ich offensichtlich nicht unbeteiligt bin, habe ich trotzdem Anspruch auf eine vollständige, rückwirkende Erstattung? Die Dame weigerte sich bereits bei ersten Mal. 2. An wen kann ich mich wenden? Wer ist bei der Bank höhergestellter Ansprechpartner? Was soll ich tun? Bitte keine Vorwürfe, die mache ich mir schon selbst. BITTE UM HILFE ! Lieben Dank!!!😕