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Wie hoch darf die Miete sein?

  • Starter*in Starter*in JewPro
  • Datum Start Datum Start
J

JewPro

Gast
Guten Abend!
Habe am 1.8 ein Brief an die Düsseldorfer Grundsicherungsbehörde geschrieben, dass ich und meine Eltern von Duisburg nach Düsseldorf umziehen wollen. Meine Eltern bekommen Grundsicherung und ich bekomme ALG II. Ich bin 19 Jahre alt und wohne noch bei den Eltern, also bekomme ich nur ALG II vom Arbeitsamt meine Eltern bekommen Grundsicherung und eine 3 Zimmerwohnung bezahlt von der Grundsicherungsbehörde Duisburg.
Meine Anfrage an Düsseldorf war:
Wie hoch darf die Miete für 3 Personen sein, damit das Grundsicherungsamt in Düsseldorf die übernimmt.

Nun kam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr X,
Es ist möglich von Duisburg nach Düsseldorf umzuziehn ohne Angaben von Gründen. Für 2 Personen, die Grundsicherungsleistungen erhalten gilt in Düsseldorf eine Miethöhe bis 441,00 € bei bis zu 60 qm für angemessen.
Wird die Wohnung von 3 Personen (wie in Ihrem Fall) bewohnt, so dürfen 2/3 der Miete 441, 00 € nicht übersteigen.

Mit freundichem Gruß
Frau X

So nun habe ich gerechnet was die Miete für 3 Personen kosten wird:
441,00€ *3/2=661,50 € Warmmiete für 3 Personen in Düsseldorf.

Habe ich richtig gerechnet?

Ich bedanke mich für das lesen und für das rechnen😀. Und warte auf eure Antworten. Danke!
 
Hallo Jew.Pro,

Die zukünftige Wohnung darf für drei
Personen 7O Quadratmeter gross sein.
googel mal,Hartz 4 angemessener Wohnraum.

Gruss Karin
 
Deichgräfin meinte:
Hallo Jew.Pro,

Die zukünftige Wohnung darf für drei
Personen 7O Quadratmeter gross sein.
googel mal,Hartz 4 angemessener Wohnraum.

Gruss Karin


Hi deichgräfin,

das stimmt so nicht... bei Hartz IV spielt nicht so sehr die Größe eine Rolle, sondern der Preis... wenn dir für drei Leute eine Miete zumutbar ist in Höhe von bspw. 700 € kannst du in einer 30 m² kleinen Bude hocken oder in einem Palast. Die Größe ist nicht entscheidend sondern der Preis.

Gruß

Susi
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Aber mir hat meine Mutter gerade gesagt, dass da steht die Miete darf 2/3 441€ nicht übersteigen. Was heist das genau?
 
Hallöchen JewPro,
wird genau das sein was Du schon errechnet hast , wenn ich das richtig versteh . 2/3 der Miete also 441.-€ , dazu wenn noch eine Person dazu kommt noch 1/3 dazu . Du hattest es ja schon errechnet .
1/3 der miete beträgt dann 220,50
2/3 der Miete " " 441.-
3/3 der Miete " " also gesamt =661,50
Das ist , denke ich nicht viel .
LG
 
Jetzt bin ich überfragt ,😕
Schau noch mal in den Link von Hartz IV rein . Weiß jetzt nicht ob die Heizungskosten da mit drin sind oder ob sie extra berechnet werden .
Könnte auch sein das es einfach nur die Grundmiete ist , ohne die Nebenkosten . Bitte schau da rein . O.K.????
Glaube zwar es ist die Gesamtmiete , aber ich will hier nicht spekulieren .

LG
 
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