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Wie helfe ich meiner Schwester????

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Gwynniver

Gast
Ich bin 23Jahre alt und habe eine 14jährige Schwester,da meine Eltern seid einem Jahr getrennt Leben und die Scheidung kurz vor der Tür steht,wohnt meine kleine(da dort Schule und Freunde sind) bei unserem Vater.Meine Mutter zur Zeit bei ihren Eltern,nun möchte meine Schwester von unserem Vater weg und zu mir ziehen.Meine Mutter steht da voll und ganz hinter uns,doch unser Problem ist es das mein Vater das nie erlauben würde,also wie sieht es aus was für möglichkeiten haben wir???Mein Freund(26) und ich sind momentan in freudiger erwartung deshalb steht ein Wohnungs wechsel an und es wäre kein Problem nach einer 4raum wohnung zu suchen, das auch meine Schwester ihr eigenes Zimmer hätte.Zur Schule wäre es für sie eine halbe Stunde weiter weg also auch kein Problem.Meine Mutter ist momentan leider nicht in der lage die kleine zu sich zu nehmen.Mein Vater ist selten Zuhause die kleine oft allein ,2mal die Woche kommt ihre Oma zum Putzen und Kochen,sie hat Grossen Respekt vor ihm und ist mit der jetzigen Situation total übervordert.Weint wenn sie bei mir ist und möchte nicht mehr zurück.Hat aber grosse Angst das meinem Vater zu sagen.Also weiß jemand einen Weg???Aufenhaltsbestimmungsrecht oder Pflegschaft was müssen wir tuen welch gänge müssen gemacht werden,Untehalt etc...???
 
Guten Morgen Gwynniver!

Das ist ja eine ganz schön verzwickte Sache. Leider kann ich Dir da nicht helfen da ich in so einer Lage noch nie war. Aber an Deiner Stelle würde ich mich mal auf dem Jugendamt erkundigen. Eventuell auch bei einem Rechtsanwalt für Familienrecht. Mehr kann ich Dir leider nicht raten.Ich wünsche Dir auf jedenfall viel Glück.

Liebe Grüße

Michi2
 
Minderjährige Kinder werden bei einer Scheidung ab einem bestimmten Alter auch gehört v.Familiengericht und ab 14(glaub ich) wird sogar die Meinung stark einbezogen.
Wenn Deine Mutter es RICHTIG begründet als Antrag bei Gericht(sie das alleinige Sorgerecht..damit auch mehr Verantwortung)und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht...brauchte sie theoretisch NIEMANDEN zu fragen..sie könnte es selbst so festlegen:die Schwester wohnt bei Euch.
Man kann auch als Schwester(DU--da erwachsen!) einen Antrag diesbezüglich bei Gericht stellen.
Jugendamt..ist ein Amt..nun ja..meine Erfahrungen stimmen mit vielen anderer hier überein...nicht gerade positiv...zu viel dort erzählen ist manchmal falsch...

Entscheiden muß es eigentlich immer der Richter(wenn nicht die Mom das alleinige Sorgerecht bekommt).
Wenn Deine Schwester zumindest sagt bei Gericht:Ich möchte nicht zum Papa auf Dauer...habt Ihr gute Chancen.Mach ihr klar:sie muß sich nicht entschuldigen..es ist ihre erste Chance auf Beeinflussung ihres Lebens.Kann hinterher nicht meckern...
Die Befragung der Kinder ist eigentlich gesetzlich vorgeschrieben..und erfolgt immer OHNE Beteiligung der Eltern...im Extraraum(wohl wegen Beeinflussung).
Wenn Deine Mom sagt:es ist so und so geplant...und das Kind möchte es auch so,dann wäre es natürlich blöd,wenns Schwesterchen dann nichts sagt oder "umfällt".
Die konkrete finanzielle Lage...kann man später klären.Z.B. könnte das Kindergeld zu Euren Händen beantragt werden(Aufnahme des Kindes in Haushalt)..ob dazu "Pflegschaft" dringend erforderlich ist oder eine bloße Einigung mit der Mom,weiß ich nicht.
Empfehlung: fragt gemeinsam den Anwalt der Mom...NICHT DAS JA(kann nämlich sein,Euer Vater hat dort den "Mitleidsbonus" als "alleinerziehender Vater"...alles schon gehabt..
Würde ich als Argument anführen:Er ist selten zu Hause...Du könntest Kontinuität einer intakten Familie bieten !
Das vor allem ist ja entscheidend!
Übrigens...wenn er selten da ist und Schwester bei Euch ein Zimmer...wer will ihr verbieten,überwiegend bei Euch zu sein!!!Kann ja schlecht den Besuch bei der Schwester verbieten...muß sich nur immer abmelden....

Dazu kommt noch der nicht unbedeutende oft entscheidende Fakt:wer sie betreut,hat Unterhalt vom anderen zu bekommen...vielleicht stimmt Dein Vater auch deshalb nicht zu ?

Schade,daß nicht eine Einigung von Dir mit dem Vater möglich ist...dann wäre das ganze offizielle Hickhack vermeidbar und evl.müßte man lediglich beim JA anzeigen:das Kind wohnt bei der Schwester.
scheint mir hier wirklich besser.

Selbst bei JETZT negativem Ausgang ist JEDERZEIT ein neuer Antrag auf Änderung des Sorgerechtes etc.möglich!!!!

Frage: Hast Du bedacht,daß das Schwesterchen gerade erst in die Pubertät kommt..und dann das Zusammenleben etwas turbulenter werden könnte..oder ist sie die Ausnahme und ein braves Häslein?

Gruß und alles Gute(bitte mal "Report"?) von der
Micky
 
Ich danke euch für euer Mitgefühl.Und na klar weiß ich das es jetzt immer schwieriger mit der Lütten wird,aber das weiß ich schon länger.Ist ja net immer ein Engel aber halt meine kleine!!!Und das mit dem Jugendamt halte ich genauso für den falschen weg,habe jetzt ein paar Nummern bekommen Caritas etc. und Dienstag werde ich da mal alle Hebel in bewegung setzen.Mal schauen was kommt.Halte euch auf dem Laufenden! Danke!!!!!!!Gwyn
 
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