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Wie bin ich als Ausbildungssuchender versichert?

MissMayI

Mitglied
Hi!

ich bin 23 und bin momentan offiziell student. Ich breche allerdings mein studium ab und bin daher ab september kein student mehr, da ich jetzt eine ausbildung anfangen will. Ich war schon bei der berufsberatung der arge die sich um abgehende akademiker wie mich kümmert.

Da ich jetzt erst mal noch keine ausbildungsstelle habe, habe ich das thema kindergeld und versicherung auch direkt mal angesprochen, als ich bei meiner berufsberaterin war. Momentan bin ich über meine eltern über eine private krankenversicherung versichert. Das ist aber nur so lange der fall, wie ich in einer ausbildung bin, genau so wie ich auch nur dann weiter kindergeld bekomme.

Meine beraterin meinte, ich würde dann über die arge als "ausbildungssuchender" gelten und würde so weiter kindergeld beziehen. Mit der versicherung würde es auch weiter laufen, indem die arge belege an die versicherung sendet, aus denen hervor geht, dass ich mich momentan bewerbe.

Meine eltern wollen mir das aber partout nicht glauben, dass das so läuft. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das richtig verstanden hatte, was meine beraterin gesagt hat. Nicht dass es da ein missverständnis oder so gab. Ich muss ja dann irgendwie weiter versichert sein. Wie ist das denn gesetzlich geregelt, weiß das vielleicht einer?
 
Hallo,

schau mal hier:

Gesundheit

Dort steht:

Die günstigste Variante ist die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Kasse, wenn beide Elternteile dort versichert sind. Voraussetzung: Das Kind (auch Pflegekind oder überwiegend unterhaltenes Stief-/Enkelkind) ist nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse, es hat keine monatlichen Einkünfte über 355 Euro (bei einer geringfügigen Beschäftigung ist die Grenze 400 Euro) und ist nicht hauptberuflich selbstständig tätig. Beim Alter gilt: Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs familienversichert. Sie können darüber hinaus versichert bleiben:

– bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht beschäftigt oder selbstständig tätig sind

– bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes absolvieren oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland leisten

– über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn die Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert wird. In diesem Fall verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum der gesetzlichen Dienstpflicht. Das gilt auch für gesetzliche Dienste, die die Wehrpflicht ersetzen, wie zum Beispiel der Entwicklungsdienst.

Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht für ihren Lebensunterhalt sorgen können, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Die Behinderung muss allerdings während der Familienversicherung eingetreten und von nicht absehbarer Dauer sein.
 

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