Den Antrag auf Übernahme der Kosten der Bestattung können die Angehörigen stellen, die zur Bestattung verpflichtet sind und die Kosten selbst nicht tragen können. Je nach Familienverhältnissen werden das Eltern oder Geschwister sein. Das Sozialamt zahlt nur, wenn die Kosten nicht aus eigenem Vermögen und nicht aus dem Erbe bestritten werden können. Dazu müssen dem Sozialamt sowohl das Erbe als auch die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse komplett offengelegt werden.
Problematisch kann sein, daß eine Bestattung innerhalb einer bestimmten gesetzlichen Frist von wenigen Tagen erfolgen muß, eine Entscheidung des Sozialhilfeträgers aber deutlich länger dauern kann. Es macht also durchaus Sinn, Erkundigungen bereits im Vorfeld einzuholen.
Übrigens, muß das Sozialamt soweit ich weiß, die Wünsche des Verstorbenen in gewissem Maße respektieren und kann sich nicht darauf berufen, daß nur eine anonyme Bestattung bezahlt wird, wenn eine anderslautende schriftliche Verfügung des Verstorbenen vorliegt.
Ich weiß nicht, wie Ihr in der Familie mit dem Tod umgeht und wie offen Ihr das Sterben mit Deiner Schwester thematisiert. Wenn Ihr in offener Bewußtheit darüber miteinander sprecht, dann könnt Ihr die Wünsche Eurer Schwester erfragen und sie kann sie vielleicht noch schriftlich formulieren.
Das kann ein wichtiger Schritt sein, dieses Thema für sich noch eigenständig regeln zu können, dadurch handlungsfähig bis über den Tod hinaus sein zu können. Das kann einem Sterbenden helfen in der Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und dem Leid seiner Angehörigen.
Es kann aber auch zu belastend sein und genau den gegenteiligen Effekt haben.
Das könnt nur Ihr vor Ort entscheiden, was da der richtige und einfühlsamere Weg ist.
Ich wünsche Euch Kraft und Stärke und viel liebevolle gegenseitige Unterstützung auf dem Weg, der jetzt vor Euch liegt.