Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wichtig!!!!! Vollstreckungsbescheid

  • Starter*in Starter*in Beebie
  • Datum Start Datum Start
B

Beebie

Gast
Habe heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Ich könnte jedoch die Summe ich gut zwei Wochen zahlen! Wie lange dauert es bis die Vollstreckung beginnt und der GV vor der Tür steht? Was würdet ihr mir raten????

Ist echt dringend

DANKE
 
Beebie meinte:
Habe heute einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Ich könnte jedoch die Summe ich gut zwei Wochen zahlen! Wie lange dauert es bis die Vollstreckung beginnt und der GV vor der Tür steht? Was würdet ihr mir raten????

Ist echt dringend

DANKE

Hallo Beebie,

das kommt ganz darauf an, wie viel der Vogelhändler zu tun hat. Und wenn er kommen sollte, dann sagst Du ihm dies oder gibst ihm einen Teilbetrag mit, falls dies möglich.

Und wenn Du an den Gläubiger überweist, Beleg gut aufheben und dem GV dann vorlegen.

Gruß
 
Ich wohne noch zu Hause und wenn das irgendjemand mitbekommt ist bei uns die Hölle los! Wenn ich noch mal beim Gläubiger anrufe, hilft das???
 
Nein, der hat die Forderung offenbar schon abgegeben.

Schau auf dem Vollstreckungsbescheid nach, da müßte der Name und Telefonnummer des Gerichtsvollziehers oder der Stadtkasse bzw. ausstellenden Behörde draufstehen. Dort ruf an und vereinbare einen Termin.

Die Leute wollen kein Chaos anrichten sondern nur das Geld eintreiben. Wenn du genaues Datum der Rückzahlung weißt, dann solltest du das schriftlich belegen können und dich mit dem Vollstreckungsbeamten darüber verständigen.
 
Hast Du denn die Telefonnummer des GV?
Wenn ja dann rufe da an und frage wie Du bezahlen kannst.

Wieso hast Du eigentlich so lange gewartet bis ein Vollstreckungsbescheid eintrudelt.

Es kommen da sicher noch GV-Kosten, Zustellgebühren, Zinsen...und....

D.h. die Hauptforderung zu tilgen würde eh nicht ausreichen.
 
wer weiss...hatest du schon solche probleme?wenn ja dann steht die so schnell vor dem tur wie die blitzt...wenn nicht dann dauert das schon ne weile...2-3wochen 1 monat vieleicht...aber mann sollte damit nicht speilen...meine meinung nach solltest du es so schnell klaren wie du kannst.viel gluck.
 
[Da steht sicher auch eine Telefonnummer auf der Vollstreckung,setze dich mit dem Vollstrecker in Verbindung sonst kommen Polizei und holen dich.Das ist sicher viel schlimmer als mit dem Gerichtsvollzieher zu reden. Sind auch nur Menschen. Habs durch, also stell dich lieber vorher
LG Manu
 
Hallo,
also ich boxe das gerade auf der anderen Seite durch.
Der Gläubiger hat auf dem Antrag des Vollstreckungsbescheides die Möglichkeit zu entscheiden:
- Zustellung durch das Mahngericht
- Ausstellung für sich und Zustellung selber veranlassen.

Da du ja den Vollstreckungsbescheid bereits bekommen hast, hat dein Gläubiger (wie ich auch) das 1. Verfahren gewählt. Jetzt kannst du zahlen oder warten, bis der GV vor der Türe steht.
Anzunehmen ist, das dein Gläubiger seine Kopie des Vollstreckungsbescheides an den für deinen Wohnsitz zuständigen GV geschickt hat(wie ich auch) . Der wird, sobald mal Zeit, ist bei dir aufkreuzen. Bei mir dauert das jetzt schon 6 Wochen..... ohne das irgendeine Nachricht zurück kam. Habe dann mal angerufen und gefragt, ob denn da bereits was läuft..... Nein, hatte Urlaub.... aber das wird schon..... ich muß halt warten . Also diese GVs sind nicht die Helden der Arbeit ...
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben