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Werde mit Nackt Bildern erpresst

G

Gast

Gast
Hallo,
Ich lernte eine mädchen kennen die nur an sexting interessiert war und ich wollte die sache mal ausprobihren. Als sie die Bilder von mit hatte wollte sie eine video von mir beim mastrubierem. Ich lehnte ab nun drohte sie die Bilder von mir online zu stellen wenn sie kein vVideo kriegt. Mittlerweile sind die
Bilder nach ihrer aussage im Netz. Was soll ich tuen? ElTerm geht nicht da sie dafür garkein verständniss haben..
 
Lass Dich nicht erpressen. Sage ihr, dass Du sie anzeigst und zwar wegen Erpressung und der anderen Sache.

Dann wirst Du sehen, wie das Gör reagiert.
 
Bist du auf einen Fake Account reingefallen? ....:wein: Vielleicht hat ein Bekannter von dir das Profil erstellt oder so.

Naja Teilweise hab ich schon gelesen, dass Verbrecher auf diese Art später Geld erpressen wollen.

Sieht man dein Gesicht auf den Bildern bzw. irgendetwas, dass dich auf den Bildern zu erkennen gibt? Wenn du einfach nur dein Prängel geknipst und losgeschickt hast, hast du "Glück" gehabt.

In dem Fall kannst du einfach stumpf behaupten, dass die Bilder gar nicht wirklich von dir sind 😛 Anschließend setzt den das Mädchen auf die ignorieren-Liste und gut ist. Niemand wird jeh erfahren, dass du wirklich auf den Bildern bist.

Alternativ würd ich mich tatsächlich an die Polizei wenden. Das doofe ist halt nur, dass es peinlich ist. Brauch es dir aber nicht sein die Jungs reagieren da sicher sehr professionell
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die Bilder nun tatsächlich im Netz sind, weiß wohl nur das Mädel selbst. Wenn dein Gesicht nicht direkt zu sehen ist, erstmal durchatmen. Aber dennoch: wende dich an die Polizei. Allein die ausgesprochene/geschriebene Drohung von ihr reicht dafür aus.

Sehr bekannt ist er der Fall der Amanda Todd, bei dem man mal sieht, was so etwas überhaupt für dramatische Folgen haben kann. Das junge Mädel hat schließlich suizid begonnen.

Überwinde deine Scham und geh auf Nummer sicher. Denke lieber daran, was passieren könnte, wenn du nichts tust.

Ich wünsche dir alles Gute!
 
§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
 

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