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wer zahlt im Todesfall?

  • Starter*in Starter*in CAN
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C

CAN

Gast
Meine Mutter ist vor 2 Wochen gestorben :-(
Sie hatte bei mehreren Versandhäusern Ratenkäufe von mehreren 1000 Euro !
Nun meine Frage... war zahlt diese Schulden ?
gibts da wie bei Krediten eine Versicherung die diese Schulden im Todesfall absichert, oder muß die mein Vater übernehmen?
Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte
MfG

CAN
 
Die Schulden übernehmen ALLE Erben!
D.h.: Dein Vater,Deine Geschwister(?), Du...Ihr seid mögliche Erben.
Das Amtsgericht/Nachlaßgericht bzw.ein tstament Deiner Mutter gibt Auskunft.Auch über die Quotelung.
Ihr habt eine bestimmte Zeit,zu überlegen,ob Ihr das Erbe annehmen oder(wegen der Überschuldung) ausschlagen wollt .
Die Schulden erlöschen NICHT.
Es gibt auch irgendwie "Privatinsolvenz" von Verstorbenen...weiß aber nicht,wie das konkret abläuft.
Die Pflicht ,sie zu bestatten haben unabhängig von der Erbausschlagung die Angehörigen trotzdem.Bei Erbausschlagung muß z.B. Dein Vater /Du die Kosten vorausbezahlen...und evl.dann vom Sozialamt erstatten lassen.
Man kann aber NICHT nur einen Teil(die Schulden) ausschlagen...
 
Danke für die schnelle Antwort 🙂
nochmal eine kurze Frage...
wie ist das mit dem ablehnen des Erbes (wären nur Schulden)?
du schreibst..."die Schulden erlöschen nicht"
wer zahlt die dann?
mit dem vorausbezahlen und der Rückerstattung des Sozialamts meinst du wohl nur die Beerdigungskosten, oder?
gruß

CAN
 
Hallo CAN,

wenn es nur Schulden sind, die vererbt werden, solltet ihr das Erbe wohl ablehnen, das heißt aber auch, dass ihr ihren Privatbesitz nicht erben dürft. Normalerweise wird dieser dann veräußert und davon ein Teil der Schulden ausbezahlt. Nun lebt Dein Vater aber ja auch noch, d.h. wer will schon sagen, was ihr Privatbesitz war und was seiner? Es sei denn da gibt es Lebensversicherungen oder dergleichen, die für sie abgeschlossen wurden. Da ist der Fall natürlich eindeutig und diese dürfte dann auch nicht an Euch ausbezahlt werden. Gleiches gilt für Guthaben auf Konten und Sparbüchern.
Wenn Du Kinder hast, musst Du auch für diese das Erbe ablehnen, weil die Schulden sonst "ruhen" bis sie 18 sind und sie dann dafür aufkommen. Normalerweise sagen die einem das am Amtsgericht aber. ihr müsst nur darauf achten, dass ihr die Frist einhaltet, bis wann ihr am Amtsgericht gewesen sein müsst, um die Ablehnung zu unterschreiben. Mehr passiert dann eigentlich nicht. Wenn ich rech informiert bin, müsste das Amtsgereicht sich von sich aus bei Euch melden.

Gel06
 
Hallo,

brauche dringend Hilfe!
Meine Schwester hat vor kurzem Selbstmord begangen.
Sie war alleinstehend, arbeitslos und hatte Schulden.
Es gibt kein Testament in dem uns (unseren Eltern, mir oder den Brüdern)
etwas vererbt wurde.
Müssen wir oder unsere Eltern für ihre Schulden aufkommen?
 
Melie meinte:
Hallo,

brauche dringend Hilfe!
Meine Schwester hat vor kurzem Selbstmord begangen.
Sie war alleinstehend, arbeitslos und hatte Schulden.
Es gibt kein Testament in dem uns (unseren Eltern, mir oder den Brüdern)
etwas vererbt wurde.
Müssen wir oder unsere Eltern für ihre Schulden aufkommen?

Hallo Melie,

die Erben erben auch die Schulden. Also, falls kein Vermögen zu erben ist, aus dem die Schulden beglichen werden können, die Erbschaft ausschlagen. Dies ist m.W. innerhalb von 6 Wochen möglich. Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt beim Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts.
 
CAN meinte:
Danke für die schnelle Antwort 🙂
nochmal eine kurze Frage...
wie ist das mit dem ablehnen des Erbes (wären nur Schulden)?
du schreibst..."die Schulden erlöschen nicht"
wer zahlt die dann?
mit dem vorausbezahlen und der Rückerstattung des Sozialamts meinst du wohl nur die Beerdigungskosten, oder?
gruß

CAN

Hallo Can,

die Schulden erlöschen nicht. Das ist richtig. Dafür gibt es die sogenannte Nachlassinsolvenz. Am besten kann da der Rechtspfleger des Amtsgerichtes informieren oder mal unter Google suchen.
 

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