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Wer weiß Bescheid

  • Starter*in Starter*in Norbertla
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Norbertla

Gast
Hallo zusammen,

habe einige Fragen und ich würde mich freuen wenn mir hierzu jemand Antworten, bzw. Tips geben könnte.

Ich bin seit März 2008 Hartz IV Empfänger und beziehe den üblichen Regelsatz für eine alleinstehende Person.

Bin auch zum 1. März in ein neues Appartment gezogen, Miete und Kaution übernimmt die ARGE.

Die Kaution wird mir vom monatlichen Regelsatz in Höhe von 35 EUR abgezogen da die Kaution nur als Darlehen gewährt wurde.

Bezüglich Umzug bekam ich keinerlei finanzielle Hilfe, musste also alles selbst bezahlen.

Ich möchte innerhalb dieses Jahres in ein anderes Bundesland umziehen, (aus familiären, bzw. privaten Gründen) und würde gerne wissen ob dies problemlos möglich ist da ich ja erst im März aus der gemeinschaftlichen Wohnung (lebe in Scheidung) ausgezogen bin. Wo muss ich einen erneuten Antrag stellen und kann mir ein erneuter Umzug verweigert werden oder gibt es da Probleme?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Gruß, Norbert
 
Hallo Norbert,

vor dem Umzug in ein anderes Bundesland muss das mit der ARGE abgestimmt werden, dabei kannst Du Dich konkret informieren über eventuelle Umzugskostenübernahme.

Lg Eisherz
 
Hallo Norbert,

für deinen Umzug kommt das Arbeitsamt nur auf wenn du einen neuen Arbeitsplatz aufweisen kannst.
Du muss dann den neuen Arbeitsvertrag dort vorlegen und dann wird dir vom Arbeitsamt der Umzug bezahlt.
Wegen privaten oder familiären Gründen kommt das Arbeitsamt nicht für auf,da muss du den Umzug aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gruß
Puschl
 
Muss da meinem Vorredner recht geben....

Zudem kann die ARGE (willkürlich wie manche nunmal sind) dir auch den Umzug ganz verbieten,sogar ohne Angabe von Gründen.Das hieße dann du hast alles selbst zu tragen finanziell.Ein Bekannter von mir hatte es erst kürzlich am eigenen Leib erfahren müssen....


Liebe Grüße

Chaky
 
Hallo Eisherz, Puschl und Chakuza

vielen Dank für Eure Antworten
wünsche Euch einen angenehmen Tag

Gruß, Norbert (la)


Ich ziehe jedoch nicht aus beruflichen, sondern aus privaten Gründen um, an welche Dienststelle (ARGE) muss ich mich wenden wenn ich einen Antrag auf Umzugshilfe stellen möchte.

An die momentan für mich zuständige oder an die im anderen Bundesland, bzw. Stadt ansässige?

Mein momentaner Wohnsitz ist Würzburg, mein neuer Wohnort wird Limburg an der Lahn sein.

vielen Dank schon im vorraus für Eure Antworten.
Gruß, Norbert
 
Hallo Norbertla,

aus privaten Gründen wird dir keine, wirklich keine Stelle der ARGE eine Umzugsbeihilfe gewähren. Ob du überhaupt einen Umzug GENEHMIGT bekommst, ohne einen Arbeitsvertrag an deinem Wunschwohnort vorweisen zu können, klärst du am besten mit der Stelle der ARGE, bei der du jetzt angesiedelt bist.

Gruß
Sisandra
 
Hallo Norbert,

wie du schreibst bekommst du momentan Hartz4,aber wenn du von Würzburg nach Limburg an der Lahn ziehen möchtest,würde ich vorher versuchen dort eine Arbeitsstelle zu bekommen.Dann gehst du mit dem neuen Arbeitsvertrag zum Arbeitsamt und so bekommst du dann auch einen Umzug bewilligt.
Dazu würde ich dir raten,das du in das neue Bundesland fährst wo du auch hinziehen möchtst und holst dir die Tageszeitung und schaust nach Jobs.
Dann einfach bei den Firmen vorsprechen,so hast du eine bessere Chance an eine Arbeit zukommen.
So hat es mein Mann auch gemacht,von 4 Jobanzeigen konnte er bei 3 Firmen anfangen.Er hat natürlich den bestbezahlten Job genommen😀
So hat das Arbeitsamt auch unseren Umzug von Bad Kissingen nach Niederbayern bezahlt.

Gruß
Puschl
 

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