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Gast

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Der Vermieter hat die Miete hochgeschraubt, nun zwingt uns Hartz-4 zum Umzug, bezahlt aber weder Umzug noch Kaution für die neue Wohnung.
Nun wissen wir nicht wie wir die Kosten von ca 700 € aufbringen sollen.
Wir (alleinerziehende Mutter mit Kind) können nur so um Hilfe bitten !!!
Der neue Mietvertrag gilt ab 01.04.2006 und wir haben die Zeit im Nacken....
Betteln ist uns peinlich......doch was sollen wir tun ?
Nur ernstgemeinte Antworten bitte......

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Gast meinte:
Der Vermieter hat die Miete hochgeschraubt, nun zwingt uns Hartz-4 zum Umzug, bezahlt aber weder Umzug noch Kaution für die neue Wohnung.
Nun wissen wir nicht wie wir die Kosten von ca 700 € aufbringen sollen.
Wir (alleinerziehende Mutter mit Kind) können nur so um Hilfe bitten !!!
Der neue Mietvertrag gilt ab 01.04.2006 und wir haben die Zeit im Nacken....
Betteln ist uns peinlich......doch was sollen wir tun ?
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Wenn die Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, ist sie von der ARGE zu übernehmen. So urteilte zumindest das SG Aurich.

Urteil ist hier hinterlegt.

http://www.hilferuf.de/forum/upload...neues-urteil-mietuebernahme-bezug-alg-ii.html

Als Argumentationshilfe gegen die ARGE nutzen. Wäre m. E. sinnvoller.
 
eurer vermieter kann die miete nicht erhöhen so lange er keine gründe hat!die miete ist immer gleich weil eure wohnung wierd ja einen monat nicht kleiner und den anderen monat wieder größer!setzt einen anwalt ein oder lasst euch von euren anwalt beraten!°
 
Gast meinte:
eurer vermieter kann die miete nicht erhöhen so lange er keine gründe hat!die miete ist immer gleich weil eure wohnung wierd ja einen monat nicht kleiner und den anderen monat wieder größer!setzt einen anwalt ein oder lasst euch von euren anwalt beraten!°

Was ein Quatsch!

Natürlich kann der Vermieter die Miete erhöhen. Schaue doch mal einfach in die §§ 557 ff. BGB. Da ist das alles geregelt.
 
Wenn ihr aus dem Grund umzieht weil die Miete erhöht wurde muß das Amt die Umzugskosten übernehmen, mußt Du aber schriftlich beantragen.

Was die Kaution angeht, einige Dich mit Deinem neuen Vermieter ob Du eventuell die Kation in Raten zahlen kannst , haben wir damals auch gemacht...

Viel Glück....
 
ist der wohnraum für die im haushalt lebenden personen angemessen, und entspricht die miete dem ortsüblichen mietzins, bezahlt das amt (siehe link @ störer)

die kaution für die neue wohnung darf der mieter nach § 551, Abs.2 BGB in 3 gleichen monatlichen raten zahlen, die erste rate ist zu beginn des mietverhältnisses fällig.

viel glück
 

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