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Welche Noten für haupt zu Real

Leider kann ich dir den Durchschnitt nicht genau sagen. Vielleicht ist es besser mit einem deiner Lehrer darüber zu sprechen, die können dir aufjedenfall weiterhelfen und ein Wechsel muss außerdem beantragt werden.
 
Leitfaden ist 3,0 bzw alles mindestens befriedigend in den Hauptfächern. Wenn du im 8 Schuljahr bist oder so dann musst du so gut sein das selbst den Lehrern auffällt das du total unterfordert bist. Dh.h du musst permanent einsen schreiben
 
Sieh mal hier rein: Versetzungsbestimmungen und Regelungen für den Übergang von der Hauptschule in die Realschule für Niedersachsen.

Hans

§ 9
Übergänge​

(1) 1Die Berechtigung zum Übergang besteht

  1. von der Hauptschule in die Realschule, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik höchstens 2,4 und in den übrigen Fächern höchstens 3,0 beträgt,
  2. von der Hauptschule in das Gymnasium, wenn in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik jeweils mindestens die Note "gut", in einer zweiten Fremdsprache als Wahlsprache mindestens die Note "gut" und in den übrigen Fächern ein Notendurchschnitt von höchstens 2,0 erreicht worden ist sowie
  3. von der Realschule in das Gymnasium, wenn in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik ein Notendurchschnitt von höchstens 2,4, in einer zweiten Fremdsprache als Wahl- oder Wahlpflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend" und in den übrigen Fächern ein Notendurchschnitt von höchstens 3,0 erreicht worden ist.
2Die Berechtigung nach Satz 1 besteht nicht, wenn die Leistungen in einem Fach mit der Note "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet worden sind. 2Das Vorliegen der Voraussetzungen für den Übergang stellt die Klassenkonferenz fest. 3Die Feststellung wird im Zeugnis vermerkt. 4Die Schule berät bei der Entscheidung über den Übergang. 5Für den Übergang zwischen den Zweigen einer Kooperativen Gesamtschule gelten die Sätze 1 bis 4 entsprechend.

(2) 1Der Übergang nach Antrag der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers auf Beschluss der Klassenkonferenz ist von der Hauptschule, der Realschule, dem Gymnasium oder der Gesamtschule auf eine Schule einer anderen der genannten Schulformen und zwischen den Zweigen einer Kooperativen Gesamtschule möglich. 2Lässt die Klassenkonferenz den Übergang zu, so bestimmt sie zugleich die andere Schulform oder den anderen Zweig der Kooperativen Gesamtschule und den Schuljahrgang. 3Die aufnehmende Schule ist an diesen Beschluss gebunden.

(3) Die Beschränkung der Aufnahme in Ganztagsschulen und Gesamtschulen richtet sich nach § 59a NSchG.
 
Noch ne Anmerkung, junger Mann

Ihr seid doch die "Generation Internet". Hat euch noch niemand beigebracht, wie man mittels Suchbegriffen und Suchmaschinen das auf den Bildschirm bekommt, was man sucht?

Ich bin immer wieder verwundert, dass ihr im Internet fast jeden Schweinkram findet, aber das, was für euch wichtig sein könnte, nicht.

War jetzt nicht böse gemeint, aber so nen alten Herrn wie mich wundert das echt.

Gruß

Hans
 
Alles Quatsch was hier erzählt wird du brauchst eine 2 eine 3 und eine 4 in den Hauptfächern also ein Durchschnitt von 3,0 in den Hauptfächern nix mit 2,5 und in den anderen auch ein Durchschnitt von 3,0 wir haben auch alle so ein Zettel bekommen egal ob Haupt oder Realschule
 

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