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Hallo,
ich bin seid dem 17.02. krankgeschrieben und habe und habe am 08.03. nochmal eine AU für 5 tage bekommen.Das blöde ist nur das ich die vergessen habe die beim Arbeitgeber abzugeben und habe heute die Kündigung per Einschreiben bekommen. Bin jetzt auch wieder bis zum 18.03. krankgeschrieben. Bringt es was wenn ich die AU sofort nachreiche??Kann ich mit der Kündigung zur ARGE gehen ohne eine Sperre zu bekommen?
Ich wollte eigentlich die Kündigung mit einem Ärztlichem Attest zum 19.03. abgeben ,damit ich keine Sperre bekomme.Ich bitte um Hilfe
danke
 
Hallo Gast,
nach meinem Kenntnisstand ist es besser für dich,
wenn du gekündigt wurdest als wenn du kündigst.
Zum Amt musst du sofort nach Erhalt der Kündigung,
wobei es bei Krankheit vielleicht genügt, das hinzu-
schicken und anzurufen (mit Hinweis auf deine Krank-
heit - du musst ja niemand anstecken).

Oder ist dein Ziel, eingestellt zu bleiben? Dann wäre
vielleicht ein Gespräch mit einem Anwalt sinnvoll,
du könntest z.B. argumentieren, dass du wegen Medi-
kamenten oder deiner Krankheitssituation nicht voll
bei Sinnen warst und deshalb die Krankmeldung ver-
gessen hast (da du sie ja hast, ist sie vermutlich trotz-
dem wirksam).

Viel Glück bei der Suche nach was Besserem!
Werner
 

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