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Ich wende mich mit einem Prpblem an euch, welches mich immens belastet. Sonst habe ich im Forum immer anonyme Beiträge verfasst, um meine Probleme bewältigen und von euch bewerten zu lassen. Meine Lage ist im Moment sehr ernst und macht mich einfach fertig.
Vom 03.03.2016 bis zum 28.04.2016 war ich in einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie. Die stationäre Psychotherapie hat auch wirklich etwas genützt. Die Diagnosen lauten: Mittelgradige depressive Episode, Cluster B Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen. Als dissoziale oder auch antisoziale Persönlichkeitsstörung versteht man im angloamerikanischen Raum die Psychopathie oder auch Soziopathie genannte. Es handelt sich um eine äußerst schwerwiegende Störung der Persönlichkeit, welche sowohl genetisch bedingt ist und durch ein instabiles soziales Umfeld mit Gewöterfahrungen und einem sexuellen Missbrauch begünstigt wird. Ein sexueller Missbrauch fand über Jahre in der frühen Kindheit statt. Täter war jemand aus dem näheren Bekanntenkreis meiner Familie. Folgenlos blieb es nicht.
Ich war Zeitsoldat und war in diesem Zeitraum weitestgehend sozial angepasst. Erfahrungen hinsichtlich eine Auslandseinsatzes habe ich ebenfalls vorzuweisen. Ich habe die Bundeswehr verlassen. Ich war bis vor kurzem noch als vorübergehend erwerbsunfähig eingestuft, was durch einen Amtsarzt, einen Facharzt für Psychiatrie festgestellt wurde.
Auf eigenen Wunsch hin, habe ich die Erwerbsunfähigkeit aufheben lassen, um ab August eine berufliche Erstausbildung in einem sogenannten Berufsbildungswerk als Mechatroniker antreten zu können. Der Amtsarzt stufte mich lediglich als fünfzig Prozent belastbar ein. Diese Einstufung erfolgte nur aufgrund der Tatsache, dass ich besagte Ausbildung in dem BBW absolvieren möchte, die unter psychotherapeutischer Aufsicht stattfindet, nicht so anstrengend ist wie eine Berufsausbildung in der freien Marktwirtschaft und verkürzt ist.
Während der Psychotherapie hatte ich ein anhängendes Verfahren. Die Hauptverhandlung wurde von Seiten des Gerichts dreimal verschoben. Ich bin in ein anderes Bundesland umgezogen und der Verhandlungsort liegt über dreihundert Kilometer von meinem neuen Wohnort entfernt. Erschwerend hinzu kam die Tatsache, dass der Termin zur Hauptverhandlung ebenfalls auf den 03.03.2016 festgesetzt war. Wie oben zu entnehmen handelte es sich ebenso um den Aufnahmetag zum Beginn einer notwendigen stationären Psychotherapie in einer renommierten Fachklinik, deren Therapieplätze sehr begehrt sind. Hätte ich den lange feststehenden Termin abgesagt, hätte ich nicht gewusst, wann der nächste Therapieplatz frei gewesen wäre. Selbstverständlich habe ich dem Gericht per Fax mitgeteilt, dass ich den Termin nicht wahrnehmen kann, habe dem Schreiben eine Aufnahmebestätigung seitens der Klinik beigefügt und um Terminverlegung gebeten. Ein Sendebericht existiert als Beweismittel. Das Gericht führte die Verhandlung ohne mich und es kam zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1300,00€.
Ich habe die Straftat, die mir vorgeworfen wurde, nicht begangen. Ich habe in der Vergangenheiit zwar eine Menge Mist gebaut, aber würde dafür gerade stehen.
Da ich kein Einkommen, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente hatte, konnte ich die Geldstrafe nicht zahlen und mir drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Ich habe mich mit der Staatsanwaltschaft auf die Tilgung durch gemeinnützige Arbeit geeinigt. Ich soll rund 720 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer karikativen Einrichtung ableisten.
Da die Erwerbsminderungsrente ausgelaufen ist und ich dem Arbeitsmarkt eingeschänkt zur Verfügung stehe, nämlich nur für o.g Ausbildung im BBW, bin ich vorübergehend in den ALGII Bezug gerutscht und meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich dennoch die Ausbildung machen muss und am Wochenende zusätzlich die Sozialstunden ableisten soll. Die Depressionen haben sich schon während der Therapie verschlimmert. Mein Antrieb und meine Belastbarkeit ist inzwischen vollständig aufgehoben. Wie soll ich sieben Tage in der Woche am Stück arbeiten. Das wäre selbst für einen gesunden Menschen eine Belastung.
Wenn ich die Sozialstunden nicht ableiste, hat man mir mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Ich würde gerne die Sozialstunden ableisten, aber es ist mir aus gesundheitlicher Sicht nicht möglich. Schließlich brauche ich das Wochenende zur Erholung bzw. Regeneration.
Ich werde jedoch von allen Seiten unter Druck gesetzt, indem man mir sagt, dass andere Menschen auch beides bewerkstelligen könnten. Erstens bin ich nicht alle und zum anderen sind diese Personen höchstwahrscheinlich auch nicht psychisch krank wie ich.
Was kann ich tun. Ich bin mit meinem Latein am Ende
 
Das tut mir leid, das klingt nicht gut.

Das erste was mir einfällt ist eine Berufung. Man müßte doch Berufung einlegen können? Ist da rechtlich nichts mehr zu machen? Was meint dein Anwalt ?

Ansonsten sieht es so aus, als ob du die Ausbildung derzeit nicht machen kannst. Wenn du dich wieder krank (100% erwerbsunfähig wegen dem zusätzlichen Stress) schreiben lassen könntest, könntest du die Sozialarbeitstunden machen.

Ich wünsche dir jedenfalls viel Kraft, irgendwie mit dieser Situation umzugehen.
 
1300 euro oder wahlweise 720 stunden? was sind das für relationen?!

es tut mir leid zu lesen, wie schlecht es dir mit der situation geht. und das amt und die anderen beteiligten behandeln dich wie jeden anderen auch, anstatt auf deine persönliche (problematische) situation einzugehen.

die beste idee die ich hatte war ebenso berufung. aber ich kenne mich null aus wie dort die chancen stehen könnten. jemanden, der dir das geld leihen würde kennst du - vermute ich - auch wegen deinen probleme, eher nicht. sehr schlimm das ganze.

alles gute von mir!
 
Ich wende mich mit einem Prpblem an euch, welches mich immens belastet. Sonst habe ich im Forum immer anonyme Beiträge verfasst, um meine Probleme bewältigen und von euch bewerten zu lassen. Meine Lage ist im Moment sehr ernst und macht mich einfach fertig.
Was kann ich tun. Ich bin mit meinem Latein am Ende

Hallo SoldierOfFortune91,
danke für Dein Vertrauen.

Wende Dich schnellstmöglichst an den Sozialverband VdK Der VdK | Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Such Dir die Beratungsstelle, die in Deiner Nähe liegt. Der Sozialverband VdK wird jedoch nur für Mitglieder tätig. Die Mitgliedschaft kostet pro Monat, soweit ich weiß, 6,00 Euro. Der Sozialverband VdK setzt sich für soziale Rechte ein.

Erwähnt wird in Deinem Beitrag, daß Antrieb und Belastbarkeit inzwischen vollständig aufgehoben sind.

Geht es Dir nun darum, daß aufgrund Deiner Gesundheit die Sozialstunden nicht leistbar sind und auch die Ausbildung
nicht begonnen werden kann.

Sozialstunden müssen geleistet werden und werden bei Nichtleistung in Haftstrafe "umgewandelt". Ist das Leisten der Sozialstunden aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bedarf es der Vorlage eines ärztichen Attestes. Sich einer Haftstrafe durch einfache Abwesenheit zu entziehen, bringt nichts. Es ergeht dann ein gerichtlicher Haftbefehl mit polizeilicher Anordnung.
Stellt ein Arzt des Vertrauens eine ärztliche Bescheinigung aus, daß Sozialstunden nicht geleistet werden können, ist zu bedenken, daß dies ja irgendwie auch eine "gewisse Krankschreibung" ist, die sich evtl. bei Ausbildungsantritt im
"Ausbildungszeugnis oder anderem" wiederfindet und sich erschwerend auswirken kann bei der späteren Arbeitssuche.

Ist ein Beginn der Ausbildung aufgrund der Gesundheit nicht möglich, bedarf es meiner Ansicht nach der Vorlage eines ärztlichen Attestes. Das würde ich auf jeden Fall empfehlen. Liegt dieses vor, kann durchaus eine weitere Berentung
beantragt werden (Erhöhung der Erwerbsminderungsrente).

Das alleinige Erwähnen der Gesundheit bei der Bearbeitungsstelle der Sozialstunden wird nicht ausreichen, um diese
evtl. ruhen zu lassen.

Ohne Attest wirst Du Sozialstunden ableisten müssen und ggfls eine Haftstrafe antreten müssen. Haftstrafe könnte sich
erschwerend im späteren Leben auswirken. Ob Haftstrafe in die Schufa eingetragen wird, weiß ich nicht.

Falls Du Dir wegen Deiner Gesundheit unsicher bist, ob Du die Ausbildung beginnen kannst oder nicht, wende Dich an einen Psychologen/eine Psychologin.

Wünsch Dir viel Kraft.

alles Liebe
gaestin
 
Ich melde mich zurück und zwar mit guten Nachrichten: Die Stimmung ist zwar etwas gedrückt, weil ich die Berufsausbildung in dem Berufsbildungswerk noch nicht antreten kann, aber im Gegenzug ist es erfreulich, dass meine jetzige Sachbearbeiterin Verständnis für meine Situation aufbringen konnte und gesagt hat, dass ich guten Willen zeigen und die Sozialstunden antreten und mich um den Umzug zu meiner Freundin kümmern soll, sie mich in dieser Zeit vollständig in Ruhe lassen wird, damit mein Genesungsprozess vorangetrieben werden kann und nach dem Finden einer geeigneten Wohnung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Rücksprache halten soll, dass ich die restlichen Sozialstunden dann in Bergisch Gladbach ableisten kann. Mir wurde heute zum allerersten Mal das amtsärztliche Gutachten vorgelegt und zusätzlich ausgehändigt, damit ich es bei der Staatsanwaltschaft und der Stelle, wo ich die Sozialstunden ableisten werde, vorlegen kann. Aus dem Gutachten geht hervor, dass der Facharzt für Psychiatrie mich als geringfügig belastbar einstuft, er meinen Vorschlag, bzw. meine Absicht eine Berufsausbildung in einem BBW zu beginnen, vollstens unterstützt und er der Arbeitsagentur dasselbe rät, was diese auch tut. Des Weiteren empfiehlt er aus fachärztlicher Sicht, dass ich den Umzug von Rheinland Pfalz nach Bergisch Gladbach genehmigt bekommen muss, weil er in der Beziehung zu meiner ebenfalls psychisch kranken Freundin den einzigen Weg zum Therapieerfolg sieht und er meint, dass ich dort dann auch meinen Lebensmittelpunkt aufbauen soll, indem ich mit meiner Freundin zusammen ziehe und wir uns dann auch gegenseitig unterstützen können. Ich habe mich selbstverständlich direkt dahinter geklemmt und die Sache in die Hand genommen und verschiedene Stellen abgeklappert und letztlich eine Stelle, den städtischen Kindergarten meines Wohnortes, der eine Minute von meinem Wohnhaus entfernt liegt, gefunden, wo ich die 720 Sozialstunden ableisten und diese auch noch frei einteilen kann. Zuvor war ich bei einem gemeinnützigen ambulanten Pflegedienst, wo man mir sagte, dass man mit mir nichts anfangen könnte, weil ich nicht von 6:00 bis 20:00 Uhr arbeiten könnte und zudem nicht am Wochenende arbeiten kann und möchte, da man ständig auf Abruf wäre, was eine zu große Belastung in meiner Situation wäre. Alles in allem bin ich mit dem Ausgang des heutigen Tages mehr als zufrieden und bedanke mich zudem für eure zahlreichen hilfreichen Antworten, welche mir wirklich Mut gemacht und ebenfalls geholfen haben.
 
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