SoldierOfFortune91
Mitglied
Ich wende mich mit einem Prpblem an euch, welches mich immens belastet. Sonst habe ich im Forum immer anonyme Beiträge verfasst, um meine Probleme bewältigen und von euch bewerten zu lassen. Meine Lage ist im Moment sehr ernst und macht mich einfach fertig.
Vom 03.03.2016 bis zum 28.04.2016 war ich in einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie. Die stationäre Psychotherapie hat auch wirklich etwas genützt. Die Diagnosen lauten: Mittelgradige depressive Episode, Cluster B Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen. Als dissoziale oder auch antisoziale Persönlichkeitsstörung versteht man im angloamerikanischen Raum die Psychopathie oder auch Soziopathie genannte. Es handelt sich um eine äußerst schwerwiegende Störung der Persönlichkeit, welche sowohl genetisch bedingt ist und durch ein instabiles soziales Umfeld mit Gewöterfahrungen und einem sexuellen Missbrauch begünstigt wird. Ein sexueller Missbrauch fand über Jahre in der frühen Kindheit statt. Täter war jemand aus dem näheren Bekanntenkreis meiner Familie. Folgenlos blieb es nicht.
Ich war Zeitsoldat und war in diesem Zeitraum weitestgehend sozial angepasst. Erfahrungen hinsichtlich eine Auslandseinsatzes habe ich ebenfalls vorzuweisen. Ich habe die Bundeswehr verlassen. Ich war bis vor kurzem noch als vorübergehend erwerbsunfähig eingestuft, was durch einen Amtsarzt, einen Facharzt für Psychiatrie festgestellt wurde.
Auf eigenen Wunsch hin, habe ich die Erwerbsunfähigkeit aufheben lassen, um ab August eine berufliche Erstausbildung in einem sogenannten Berufsbildungswerk als Mechatroniker antreten zu können. Der Amtsarzt stufte mich lediglich als fünfzig Prozent belastbar ein. Diese Einstufung erfolgte nur aufgrund der Tatsache, dass ich besagte Ausbildung in dem BBW absolvieren möchte, die unter psychotherapeutischer Aufsicht stattfindet, nicht so anstrengend ist wie eine Berufsausbildung in der freien Marktwirtschaft und verkürzt ist.
Während der Psychotherapie hatte ich ein anhängendes Verfahren. Die Hauptverhandlung wurde von Seiten des Gerichts dreimal verschoben. Ich bin in ein anderes Bundesland umgezogen und der Verhandlungsort liegt über dreihundert Kilometer von meinem neuen Wohnort entfernt. Erschwerend hinzu kam die Tatsache, dass der Termin zur Hauptverhandlung ebenfalls auf den 03.03.2016 festgesetzt war. Wie oben zu entnehmen handelte es sich ebenso um den Aufnahmetag zum Beginn einer notwendigen stationären Psychotherapie in einer renommierten Fachklinik, deren Therapieplätze sehr begehrt sind. Hätte ich den lange feststehenden Termin abgesagt, hätte ich nicht gewusst, wann der nächste Therapieplatz frei gewesen wäre. Selbstverständlich habe ich dem Gericht per Fax mitgeteilt, dass ich den Termin nicht wahrnehmen kann, habe dem Schreiben eine Aufnahmebestätigung seitens der Klinik beigefügt und um Terminverlegung gebeten. Ein Sendebericht existiert als Beweismittel. Das Gericht führte die Verhandlung ohne mich und es kam zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1300,00€.
Ich habe die Straftat, die mir vorgeworfen wurde, nicht begangen. Ich habe in der Vergangenheiit zwar eine Menge Mist gebaut, aber würde dafür gerade stehen.
Da ich kein Einkommen, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente hatte, konnte ich die Geldstrafe nicht zahlen und mir drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Ich habe mich mit der Staatsanwaltschaft auf die Tilgung durch gemeinnützige Arbeit geeinigt. Ich soll rund 720 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer karikativen Einrichtung ableisten.
Da die Erwerbsminderungsrente ausgelaufen ist und ich dem Arbeitsmarkt eingeschänkt zur Verfügung stehe, nämlich nur für o.g Ausbildung im BBW, bin ich vorübergehend in den ALGII Bezug gerutscht und meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich dennoch die Ausbildung machen muss und am Wochenende zusätzlich die Sozialstunden ableisten soll. Die Depressionen haben sich schon während der Therapie verschlimmert. Mein Antrieb und meine Belastbarkeit ist inzwischen vollständig aufgehoben. Wie soll ich sieben Tage in der Woche am Stück arbeiten. Das wäre selbst für einen gesunden Menschen eine Belastung.
Wenn ich die Sozialstunden nicht ableiste, hat man mir mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Ich würde gerne die Sozialstunden ableisten, aber es ist mir aus gesundheitlicher Sicht nicht möglich. Schließlich brauche ich das Wochenende zur Erholung bzw. Regeneration.
Ich werde jedoch von allen Seiten unter Druck gesetzt, indem man mir sagt, dass andere Menschen auch beides bewerkstelligen könnten. Erstens bin ich nicht alle und zum anderen sind diese Personen höchstwahrscheinlich auch nicht psychisch krank wie ich.
Was kann ich tun. Ich bin mit meinem Latein am Ende
Vom 03.03.2016 bis zum 28.04.2016 war ich in einem Fachkrankenhaus für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie. Die stationäre Psychotherapie hat auch wirklich etwas genützt. Die Diagnosen lauten: Mittelgradige depressive Episode, Cluster B Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Anteilen. Als dissoziale oder auch antisoziale Persönlichkeitsstörung versteht man im angloamerikanischen Raum die Psychopathie oder auch Soziopathie genannte. Es handelt sich um eine äußerst schwerwiegende Störung der Persönlichkeit, welche sowohl genetisch bedingt ist und durch ein instabiles soziales Umfeld mit Gewöterfahrungen und einem sexuellen Missbrauch begünstigt wird. Ein sexueller Missbrauch fand über Jahre in der frühen Kindheit statt. Täter war jemand aus dem näheren Bekanntenkreis meiner Familie. Folgenlos blieb es nicht.
Ich war Zeitsoldat und war in diesem Zeitraum weitestgehend sozial angepasst. Erfahrungen hinsichtlich eine Auslandseinsatzes habe ich ebenfalls vorzuweisen. Ich habe die Bundeswehr verlassen. Ich war bis vor kurzem noch als vorübergehend erwerbsunfähig eingestuft, was durch einen Amtsarzt, einen Facharzt für Psychiatrie festgestellt wurde.
Auf eigenen Wunsch hin, habe ich die Erwerbsunfähigkeit aufheben lassen, um ab August eine berufliche Erstausbildung in einem sogenannten Berufsbildungswerk als Mechatroniker antreten zu können. Der Amtsarzt stufte mich lediglich als fünfzig Prozent belastbar ein. Diese Einstufung erfolgte nur aufgrund der Tatsache, dass ich besagte Ausbildung in dem BBW absolvieren möchte, die unter psychotherapeutischer Aufsicht stattfindet, nicht so anstrengend ist wie eine Berufsausbildung in der freien Marktwirtschaft und verkürzt ist.
Während der Psychotherapie hatte ich ein anhängendes Verfahren. Die Hauptverhandlung wurde von Seiten des Gerichts dreimal verschoben. Ich bin in ein anderes Bundesland umgezogen und der Verhandlungsort liegt über dreihundert Kilometer von meinem neuen Wohnort entfernt. Erschwerend hinzu kam die Tatsache, dass der Termin zur Hauptverhandlung ebenfalls auf den 03.03.2016 festgesetzt war. Wie oben zu entnehmen handelte es sich ebenso um den Aufnahmetag zum Beginn einer notwendigen stationären Psychotherapie in einer renommierten Fachklinik, deren Therapieplätze sehr begehrt sind. Hätte ich den lange feststehenden Termin abgesagt, hätte ich nicht gewusst, wann der nächste Therapieplatz frei gewesen wäre. Selbstverständlich habe ich dem Gericht per Fax mitgeteilt, dass ich den Termin nicht wahrnehmen kann, habe dem Schreiben eine Aufnahmebestätigung seitens der Klinik beigefügt und um Terminverlegung gebeten. Ein Sendebericht existiert als Beweismittel. Das Gericht führte die Verhandlung ohne mich und es kam zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1300,00€.
Ich habe die Straftat, die mir vorgeworfen wurde, nicht begangen. Ich habe in der Vergangenheiit zwar eine Menge Mist gebaut, aber würde dafür gerade stehen.
Da ich kein Einkommen, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente hatte, konnte ich die Geldstrafe nicht zahlen und mir drohte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Ich habe mich mit der Staatsanwaltschaft auf die Tilgung durch gemeinnützige Arbeit geeinigt. Ich soll rund 720 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer karikativen Einrichtung ableisten.
Da die Erwerbsminderungsrente ausgelaufen ist und ich dem Arbeitsmarkt eingeschänkt zur Verfügung stehe, nämlich nur für o.g Ausbildung im BBW, bin ich vorübergehend in den ALGII Bezug gerutscht und meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich dennoch die Ausbildung machen muss und am Wochenende zusätzlich die Sozialstunden ableisten soll. Die Depressionen haben sich schon während der Therapie verschlimmert. Mein Antrieb und meine Belastbarkeit ist inzwischen vollständig aufgehoben. Wie soll ich sieben Tage in der Woche am Stück arbeiten. Das wäre selbst für einen gesunden Menschen eine Belastung.
Wenn ich die Sozialstunden nicht ableiste, hat man mir mit Ersatzfreiheitsstrafe gedroht. Ich würde gerne die Sozialstunden ableisten, aber es ist mir aus gesundheitlicher Sicht nicht möglich. Schließlich brauche ich das Wochenende zur Erholung bzw. Regeneration.
Ich werde jedoch von allen Seiten unter Druck gesetzt, indem man mir sagt, dass andere Menschen auch beides bewerkstelligen könnten. Erstens bin ich nicht alle und zum anderen sind diese Personen höchstwahrscheinlich auch nicht psychisch krank wie ich.
Was kann ich tun. Ich bin mit meinem Latein am Ende