veralein01
Neues Mitglied
Huhu,
diesmal was, was meine Freundin betrifft. Sie hat eine Behinderung.Sie ist/war derzeit in Probzeit und hatte nun (heute Morgen) eineverhaltensbedingte Kündigung erhalten, danach ist sie gleich zumJobcenter marschiert. Dort hieß es, es würde eine Sperrzeiteintreten.
Ist das wirklich so? Sie kann ja garnicht anders reagieren auf Grund ihrer Behinderung. Das hatte Sieauch der Dame beim Jobcenter erzählt. Sie meinte darauf hin, dannhätte der Arbeitgeber aber „personenbedingt“ geschrieben.
Diese hat sie dann per Mail ihrem altenChef geschrieben. Daraufhin schrieb er zurück:
„Als Person mag ich sie ja. Somitkann ich eine personenbedingte Kündigung nicht aussprechen. DasVerhalten von Ihnen war unangemessen. Sie wissen ja selbst, dass Siesich teilweise unangemessen verhalten bzw. Verhalten an den Taglegen, dass Kollegen stört. Wie sie den weiteren Anhängen entnehmenkönnen, zählen ihre Verstöße, ihr unangemessenes Handeln, zumVerhalten. Im Anhang sende ich Ihen dazu sprachwissenschaftlicheAusführungen zur Definition von Verhalten. Dementsprechend beruhtdie Kündigung auf Ihrem Verhalten – und somit ist die Kündigungverhaltensbedingt. Definitionen zum Wort "Person" habe ich ebenfalls hinzugefügt.“
Wie sollte man hier nun vorgehen?
vera
diesmal was, was meine Freundin betrifft. Sie hat eine Behinderung.Sie ist/war derzeit in Probzeit und hatte nun (heute Morgen) eineverhaltensbedingte Kündigung erhalten, danach ist sie gleich zumJobcenter marschiert. Dort hieß es, es würde eine Sperrzeiteintreten.
Ist das wirklich so? Sie kann ja garnicht anders reagieren auf Grund ihrer Behinderung. Das hatte Sieauch der Dame beim Jobcenter erzählt. Sie meinte darauf hin, dannhätte der Arbeitgeber aber „personenbedingt“ geschrieben.
Diese hat sie dann per Mail ihrem altenChef geschrieben. Daraufhin schrieb er zurück:
„Als Person mag ich sie ja. Somitkann ich eine personenbedingte Kündigung nicht aussprechen. DasVerhalten von Ihnen war unangemessen. Sie wissen ja selbst, dass Siesich teilweise unangemessen verhalten bzw. Verhalten an den Taglegen, dass Kollegen stört. Wie sie den weiteren Anhängen entnehmenkönnen, zählen ihre Verstöße, ihr unangemessenes Handeln, zumVerhalten. Im Anhang sende ich Ihen dazu sprachwissenschaftlicheAusführungen zur Definition von Verhalten. Dementsprechend beruhtdie Kündigung auf Ihrem Verhalten – und somit ist die Kündigungverhaltensbedingt. Definitionen zum Wort "Person" habe ich ebenfalls hinzugefügt.“
Wie sollte man hier nun vorgehen?
vera