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Was tun bei verhaltensbedingter Kündigung wegen Behinderung u. Sperre beim Jobcenter?

veralein01

Neues Mitglied
Huhu,

diesmal was, was meine Freundin betrifft. Sie hat eine Behinderung.Sie ist/war derzeit in Probzeit und hatte nun (heute Morgen) eineverhaltensbedingte Kündigung erhalten, danach ist sie gleich zumJobcenter marschiert. Dort hieß es, es würde eine Sperrzeiteintreten.


Ist das wirklich so? Sie kann ja garnicht anders reagieren auf Grund ihrer Behinderung. Das hatte Sieauch der Dame beim Jobcenter erzählt. Sie meinte darauf hin, dannhätte der Arbeitgeber aber „personenbedingt“ geschrieben.


Diese hat sie dann per Mail ihrem altenChef geschrieben. Daraufhin schrieb er zurück:


„Als Person mag ich sie ja. Somitkann ich eine personenbedingte Kündigung nicht aussprechen. DasVerhalten von Ihnen war unangemessen. Sie wissen ja selbst, dass Siesich teilweise unangemessen verhalten bzw. Verhalten an den Taglegen, dass Kollegen stört. Wie sie den weiteren Anhängen entnehmenkönnen, zählen ihre Verstöße, ihr unangemessenes Handeln, zumVerhalten. Im Anhang sende ich Ihen dazu sprachwissenschaftlicheAusführungen zur Definition von Verhalten. Dementsprechend beruhtdie Kündigung auf Ihrem Verhalten – und somit ist die Kündigungverhaltensbedingt. Definitionen zum Wort "Person" habe ich ebenfalls hinzugefügt.“

Wie sollte man hier nun vorgehen?

vera
 
Lag die Behinderung, die ein solches unangemessenes Verhalten verursacht, schon zum Zeitpunkt der Einstellung vor?

Ist irgendwo attestiert, dass ihre Behinderung tatsächlich Ursache für das Verhalten ist?

Wenn es ihr tatsächlich nicht möglich ist, sich in einem ungeschützten Arbeitsumfeld angemessen zu verhalten, käme wahrscheinlich eher ein geschützter Arbeitsplatz in Frage.

"Verhaltensbedingt" setzt voraus, dass sie sich anders hätte verhalten können, es aber nicht gewollt hat. Das ist sicherlich schwer für einen AG zu unterscheiden. Woher soll er wissen, was zur Krankheit gehört und was nicht?

Vorsorglich könnte sie zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen, ob die Kündigung anfechtbar ist oder nicht.
 
Da eine Behinderung vorliegt, hätte das Integrationsamt bei der Kündigung mit im Boot sein müssen, daher wäre zu klären, ob dessen Zustimmung vorliegt.

Und ansonsten finde ich die Formulierung schon recht witzig. Nimmt man alles weg und lässt nur diese beiden Satz auf sich wirken

DasVerhalten von Ihnen war unangemessen. Sie wissen ja selbst, dass Siesich teilweise unangemessen verhalten bzw. Verhalten an den Taglegen, dass Kollegen stört.

erkennt man selbst, dass der Chef weiß, dass das vermeintlich unangemessene Verhalten mit zur Erkrankung gehört und wohl offensichtlich schon vor oder kurz nach der Einstellung über dieses Verhalten in Kenntnis gesetzt wurde, sowie sich des Umstandes bewusst ist, dass über das Verhalten nur eine bedingte Kontrolle durch den Erkrankten möglich ist.
 
Was für eine Behinderung hat deine Freundin, dass sie verhaltensauffällig wird und wie zeigt sich das?
 
Legt sie ein zurückdatiertes artest vor behauptet das sie deswegen gekündiegt
Wurde
Sie da wegen mobieg usw nicht mehr arbeiten kann mit 2-atest

Geht damit zum amt muss eben etwss lügen das sie noch geld bekommt
 
Arbeitsrechtlich ist das klar, soweit ich das überblicke.
Bei Schwerbehinderten greift kein besonderer Kündigungsschutz innerhalb der Probezeit. Das einzige, was man vielleicht anfechten könnte, wäre die Begründung der Kündigung, aber ich weiß nicht, ob das vergebene Liebesmüh ist, wenn der Chef dann einfach ganz grundlos kündigt, wozu er in der Probezeit das Recht hat.
 

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