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MisterX
Gast
Hallo,
Zur Situation:
Ich hatte mit einem damaligen Freund eine GmbH, mit DTA-Startkredit, für den wir privat gebürgt haben.
Die Firma wurde 2004 insolvenz gemeldet. Seitdem zieht sich das Insolvenzverwahren hin. In diesen Tagen gibts Neuigkeiten. Einen Teil der "Aussenstände" wurden durch den Insolvenzverwalter eingetrieben und davon erhält die Bank, wo noch ein dickes Minus ist, nun einen gewissen Teil.
Jetzt sagte mir heute der Insolvenzverwalter, dass er sich das Geld, dass er an die Bank gibt, sich bei den Gesellschaftern wiederholen wird, weil wir privat gebürgt haben. Das ist so, ok, also muss ich damit rechnen. Der Insolvenzverwalter sprach nur von diesem Betrag.
Meine Frage:
Können denn Firmen, die noch Geld von der insolventen GmbH bekommen, auch privat an mich rantreten und die offenen Beträge "einfordern"? Bisher war ich mir sicher, dass dieses nicht so ist, da die Forderung gegen die GmbH geht. Inzwischen bin ich mir da nicht mehr sicher. Das wäre ein Fass ohne Boden...
Zur Situation:
Ich hatte mit einem damaligen Freund eine GmbH, mit DTA-Startkredit, für den wir privat gebürgt haben.
Die Firma wurde 2004 insolvenz gemeldet. Seitdem zieht sich das Insolvenzverwahren hin. In diesen Tagen gibts Neuigkeiten. Einen Teil der "Aussenstände" wurden durch den Insolvenzverwalter eingetrieben und davon erhält die Bank, wo noch ein dickes Minus ist, nun einen gewissen Teil.
Jetzt sagte mir heute der Insolvenzverwalter, dass er sich das Geld, dass er an die Bank gibt, sich bei den Gesellschaftern wiederholen wird, weil wir privat gebürgt haben. Das ist so, ok, also muss ich damit rechnen. Der Insolvenzverwalter sprach nur von diesem Betrag.
Meine Frage:
Können denn Firmen, die noch Geld von der insolventen GmbH bekommen, auch privat an mich rantreten und die offenen Beträge "einfordern"? Bisher war ich mir sicher, dass dieses nicht so ist, da die Forderung gegen die GmbH geht. Inzwischen bin ich mir da nicht mehr sicher. Das wäre ein Fass ohne Boden...