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Was kann da auf mich zukommen?

  • Starter*in Starter*in MisterX
  • Datum Start Datum Start
M

MisterX

Gast
Hallo,

Zur Situation:
Ich hatte mit einem damaligen Freund eine GmbH, mit DTA-Startkredit, für den wir privat gebürgt haben.
Die Firma wurde 2004 insolvenz gemeldet. Seitdem zieht sich das Insolvenzverwahren hin. In diesen Tagen gibts Neuigkeiten. Einen Teil der "Aussenstände" wurden durch den Insolvenzverwalter eingetrieben und davon erhält die Bank, wo noch ein dickes Minus ist, nun einen gewissen Teil.

Jetzt sagte mir heute der Insolvenzverwalter, dass er sich das Geld, dass er an die Bank gibt, sich bei den Gesellschaftern wiederholen wird, weil wir privat gebürgt haben. Das ist so, ok, also muss ich damit rechnen. Der Insolvenzverwalter sprach nur von diesem Betrag.

Meine Frage:
Können denn Firmen, die noch Geld von der insolventen GmbH bekommen, auch privat an mich rantreten und die offenen Beträge "einfordern"? Bisher war ich mir sicher, dass dieses nicht so ist, da die Forderung gegen die GmbH geht. Inzwischen bin ich mir da nicht mehr sicher. Das wäre ein Fass ohne Boden...
 
Meiner Meinung nach haftest Du denen gegenüber , bei denen Du gebürgt hast.

Also wenn Du nur der Bank gegenüber Bürge bist, dann haftest Du nur gegenüber der Bank.

Hast Du noch anderern gegenüber gebürgt , dann auch diesen gegenüber.
 
Hallo,

genau so sehe ich das eigentlich auch.
Ich habe der Bank gegenüber für den Kredit gebürgt. Wie ich mich mit denen einige, hat ja nichts mit den anderen zu tun.
Sprich: Wenn eine Firma sagt, dass sie X T@ noch von der insolventen GmbH bekommt, dann muss sie aus der Masse bedient werden.

Der Insolvenzverwalter sagte mir, dass er das Geld nur deswegen bei den Gesellschaftern "zurückholen" kann, weil wir privat "für den Kredit" gebürgt haben und somit der Firma ein Darlehen gewährt haben.
 
MisterX meinte:
Hallo,


Meine Frage:
Können denn Firmen, die noch Geld von der insolventen GmbH bekommen, auch privat an mich rantreten und die offenen Beträge "einfordern"? ..


Nein! Diese Forderungen dieser Gläubiger werden durch das Insolvenzverfahren bedient.
 
Hallo,

danke. Puh.
Ich denke, ich sollte mir trotzdem einen Anwalt holen, oder seit Ihr Euch ziemlich sicher, dass das wirklich so ist und die vom Insolvenzverwalter bedient werden?
 
Hallo,

gut das ich sowas mal in der Ausbildung gelernt hab 🙂

Haftung: Die haftung beschränkt sich auf im Handelsregister eingetragene Stammkapital. Das Privatvermögen bleibt unberührt.

Also wenn du Schulden hast können die dir nicht an dein Vermögen dran....

das ist der Vorteil von Kapitalgesellschaften.

Gruß

Susi
 
Davon ging ich auch immer aus - es ist ja eine GmbH - wie der Name schon sagt mit beschränkter Haftung.
Klar dass ich dafür, wofür ich gebürgt habe (also der Kredit bei der Bank) hafte - natürlich auch mit dem Privatvermögen. Aber da sagt die Bank ja auch, dass die Schulden nun feststehen und indem Sinne auch zeitlich nichts mit der Firmeninsolvenz zu tun haben.

Ich war nur verunsichert, weil der Insolvenzverwalter mir nun auf einmal sagte, dass ich das, was er der Bank auszahlt, sich von mir (den beiden Gesellschaftern) wiederholen wird.

Wenn ich mich nun mit der Bank einige und auch dem Insolvenzverwalter das Geld gebe (meinen Anteil, wo er sich hoffentlich drauf einläßt), dann ist die Sache für mich doch damit erledigt, oder?

Ich danke Euch allen vielmals
 

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