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Gast
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Hi.
Bei Schlägen immer zu Polizei. Egal ob Deine Mutter selbst da arbeitet -
oder ob es die eigenen Mutter ist, die schlägt.
Gehst Du halt zu einer anderen Stelle.
Wer sagt Dir, daß Du keine Rechte hast? Vor allem Dich nicht wehren zu dürfen. Den würd ich anzeigen.
Übrigens: ich habe das schon mal irgendwo erwähnt:
Familie, Freunde/Bekannte, Lehrer... es ist gut, wenn sie einem zur Seite stehn. Aber sie haben keinerlei rechtliche Handhabe.
Einzigst die Eltern. Also liegt es an Deinem Vater zu handeln.
Oder das Jugendamt. Auch zum Schutz von Geschwistern.
Allerdings kann ich nicht beurteilen wie Deine Mutter mit Deinem Brüderchen umgeht. Ob es ihm auch schlecht geht. Oder ob sie auf ihn fixiert ist.
Vielleicht ist eine Möglichkeit für Dich einfach ein Gespräch mit Deiner Mutter anzufangen über mißhandelte Kinder und die Konsquenzen.
Denn als Polizistin kommt sie damit sicher in Berührung. Vielleicht öffnet ihr das die Augen. Ansonsten ruf einfach die Notrufnummer, wenn Du wieder geschlagen wirst.
Und laß Dir nicht einreden Du hättest keine Rechte.
Es gibt kein Gesetz welches eine Altersabstufung bezüglich Gewalt enthält.
Nirgends steht, daß man Kinder bis zu einem gewissen Alter ungestraft Gewalt antun darf.
Eine Schwierigkeit sehe ich nur:
und entschuldige bitte, wenn es zu hart klingt, was ich jetzt schreibe - aber
Du schreibst nicht ob sie Dich immer noch schlägt.
(Wie Du sowieso wenig über die momentanen Umstände schreibst.
Es wäre z.B. wichtig zu wissen ob Deine Eltern geschieden sind.)
Denn so schlimm wie es ist:
Aber wenn es für frühere Gewalt keine Zeugen und Beweise gibt...
dann wird sie - leider - dafür um eine Strafe herumkommen und für Dich wird es schwierig gegen ihr (wie ich annehme) zugesichertes Recht Dich zu sehen anzukommen.
Aber keine Angst: wie geschrieben:
Nichts und Niemand kann Dich gegen Deinen Willen zu etwas zwingen.
Auch kein eventuell von einem Scheidungsrichter festgelegtes Besuchsrecht.
Wobei man sich bei manchen Gesetzen wirklich fragt wer sich da was genau bei gedacht hat.
Bei den wenigen Infos wünsch ich Dir auf jeden Fall, daß Dein Vater einen guten Anwalt hat und den mal auf Trab bringt.
Denn Gottes Mühlen mahlen langsam - die der Behörden aber noch langsamer. 😉
Ich wünsch Dir viel Kraft und das sich alles zum Guten wendet
Bei Schlägen immer zu Polizei. Egal ob Deine Mutter selbst da arbeitet -
oder ob es die eigenen Mutter ist, die schlägt.
Gehst Du halt zu einer anderen Stelle.
Wer sagt Dir, daß Du keine Rechte hast? Vor allem Dich nicht wehren zu dürfen. Den würd ich anzeigen.
Übrigens: ich habe das schon mal irgendwo erwähnt:
Familie, Freunde/Bekannte, Lehrer... es ist gut, wenn sie einem zur Seite stehn. Aber sie haben keinerlei rechtliche Handhabe.
Einzigst die Eltern. Also liegt es an Deinem Vater zu handeln.
Oder das Jugendamt. Auch zum Schutz von Geschwistern.
Allerdings kann ich nicht beurteilen wie Deine Mutter mit Deinem Brüderchen umgeht. Ob es ihm auch schlecht geht. Oder ob sie auf ihn fixiert ist.
Vielleicht ist eine Möglichkeit für Dich einfach ein Gespräch mit Deiner Mutter anzufangen über mißhandelte Kinder und die Konsquenzen.
Denn als Polizistin kommt sie damit sicher in Berührung. Vielleicht öffnet ihr das die Augen. Ansonsten ruf einfach die Notrufnummer, wenn Du wieder geschlagen wirst.
Und laß Dir nicht einreden Du hättest keine Rechte.
Es gibt kein Gesetz welches eine Altersabstufung bezüglich Gewalt enthält.
Nirgends steht, daß man Kinder bis zu einem gewissen Alter ungestraft Gewalt antun darf.
Eine Schwierigkeit sehe ich nur:
und entschuldige bitte, wenn es zu hart klingt, was ich jetzt schreibe - aber
Ann-Katrin meinte:... Ich bin jahrelang von meiner Muddha geschlagen und verprügelt worden. Jetzt wohne ich seit einem halben Jahr bei meinem Vadda und muss aber trotzdem jedes erste WE im Monat und jeden Montagabend von 19:00-21:30 zu ihr.
Du schreibst nicht ob sie Dich immer noch schlägt.
(Wie Du sowieso wenig über die momentanen Umstände schreibst.
Es wäre z.B. wichtig zu wissen ob Deine Eltern geschieden sind.)
Denn so schlimm wie es ist:
Aber wenn es für frühere Gewalt keine Zeugen und Beweise gibt...
dann wird sie - leider - dafür um eine Strafe herumkommen und für Dich wird es schwierig gegen ihr (wie ich annehme) zugesichertes Recht Dich zu sehen anzukommen.
Aber keine Angst: wie geschrieben:
Nichts und Niemand kann Dich gegen Deinen Willen zu etwas zwingen.
Auch kein eventuell von einem Scheidungsrichter festgelegtes Besuchsrecht.
Wobei man sich bei manchen Gesetzen wirklich fragt wer sich da was genau bei gedacht hat.
Bei den wenigen Infos wünsch ich Dir auf jeden Fall, daß Dein Vater einen guten Anwalt hat und den mal auf Trab bringt.
Denn Gottes Mühlen mahlen langsam - die der Behörden aber noch langsamer. 😉
Ich wünsch Dir viel Kraft und das sich alles zum Guten wendet