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Was heißt "Gerichtskostenanspruch niederschlagen"?

I

iluzh

Gast
Liebe Comunity, ich habe folgende Frage.

ich bin zu einem Gerichtsverfahren, dass aufgrund meines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid eingereicht habe, nicht erschienen. Von der Kosteneinzugsstegle der Justiz habe ich die Aufforderung bekommen, die dadurch entstandene Kosten auszugleichen. Daraufhin habe ich um eine Stundung gebeten, da ich jetzt diese Kosten nicht tragen kann. Nun habe ich eine Antwort bekommen:

"Die Kosteneinzugsstelle der Justiz hat den Gerichtskostenanspruch niedergeschlagen, jedoch bleibt das Recht vorbehalten, diesen Anspruch später erneut geltend zu machen, falls die Möglichkeit zur Einziehung des Anspruchs sich noch ergeben sollte"
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei erneuten Geltendmachung des Anspruchs weitere Kosten entstehen können und, um dies zu vermeiden, kann ich jederzeit eine Ratenzahlung beantragen.

Was heißt den das alles? Was heißt den "Anspruch niedergeschlagen" und woraus ergibt sich die "Möglichkeit zur Einziehung"?
Soll ich jetzt die Ratenzahlung vereinbaren oder nicht?

Ich verstehe nur Bahnhof...

Danke!
 
Die fordern erstmal nichts, zumindest solange deine finanzielle Situation bestehen bleibt.
Möglichkeit zur Einziehung = Forderung kann aufgrund finanzieller Situation (in deinem Fall) geltend gemacht werden
niedergeschlagen = auf Eis gelegt

Ich denke mal, du wirst jetzt regelmäßig schriftlich dazu aufgefordert, deine finanzielle Situation darzulegen. So lief das bei mir mit der Prozesskostenhilfe auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

"niedergeschlagen" bedeutet, dass die berechtigte Forderung gegen dich weiterhin besteht, aber (derzeit) nicht eingetrieben wird. Für mich klingt dein Text nach einer befristeten Niederschlagung, was bedeutet, dass die Forderung wieder verfolgt wird, wenn sich deine finanzielle Lage verbessert. Du wirst wohl ab und an deine finanzielle Situation erklären müssen.

Wenn du weißt, dass du regelmäßig zahlen kannst, dann könntest du eine Stundung beantragen. Allerdings ist es so, dass die komplette Restforderung sofort fällig wird, wenn du eine Stundungsrate nicht nur nicht vollständig zahlen kannst. Ich würde an deiner Stelle eine Stundung vereinbaren, wenn du Ratenbeträge vereinbaren kannst, die du sicher zahlen kannst. Dann kannst du die Sache in angemessener Zeit zu den Akten legen.
 
Das bedeutet, du hast Glück! Die haben gesehen, dass bei dir nix zu holen ist und auf die Einforderung der Gerichtskosten verzichtet! Die werden sich die nächsten Jahre nicht mehr bei dir melden. Und wenn du dich auch nicht meldest, werden die Akten im Keller verrotten und nach 5 Jahren ist das wegen möglicher Verjährung wohl sowieso erledigt.

Melde dich bloß nicht mehr bei denen, beantrage auf keinen Fall Stundung oder sowas. Das hält die Akten unnötigerweise am Leben.

Falls du dich in der Lage siehst, mal Beträge auf diese Rechnung zu zahlen, dann mach das einfach, frage nicht nach, schick keinen Brief, einfach nur zum passenden Kassenzeichen zahlen!! Dann wird die Zahlung zur Akte genommen, der Betrag von der Rechnung abgezogen und die Vollstreckung ruht weiter.

Sobald du dich aber irgendwie schriftlich meldest oder was beantragst, überlegen die, ob die jetzt gehen dich vollstrecken können. Also alles gut zur Zeit. Hefte das ab und falls du mal Geld hast, einfach zahlen.
 

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