I
iluzh
Gast
Liebe Comunity, ich habe folgende Frage.
ich bin zu einem Gerichtsverfahren, dass aufgrund meines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid eingereicht habe, nicht erschienen. Von der Kosteneinzugsstegle der Justiz habe ich die Aufforderung bekommen, die dadurch entstandene Kosten auszugleichen. Daraufhin habe ich um eine Stundung gebeten, da ich jetzt diese Kosten nicht tragen kann. Nun habe ich eine Antwort bekommen:
"Die Kosteneinzugsstelle der Justiz hat den Gerichtskostenanspruch niedergeschlagen, jedoch bleibt das Recht vorbehalten, diesen Anspruch später erneut geltend zu machen, falls die Möglichkeit zur Einziehung des Anspruchs sich noch ergeben sollte"
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei erneuten Geltendmachung des Anspruchs weitere Kosten entstehen können und, um dies zu vermeiden, kann ich jederzeit eine Ratenzahlung beantragen.
Was heißt den das alles? Was heißt den "Anspruch niedergeschlagen" und woraus ergibt sich die "Möglichkeit zur Einziehung"?
Soll ich jetzt die Ratenzahlung vereinbaren oder nicht?
Ich verstehe nur Bahnhof...
Danke!
ich bin zu einem Gerichtsverfahren, dass aufgrund meines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid eingereicht habe, nicht erschienen. Von der Kosteneinzugsstegle der Justiz habe ich die Aufforderung bekommen, die dadurch entstandene Kosten auszugleichen. Daraufhin habe ich um eine Stundung gebeten, da ich jetzt diese Kosten nicht tragen kann. Nun habe ich eine Antwort bekommen:
"Die Kosteneinzugsstelle der Justiz hat den Gerichtskostenanspruch niedergeschlagen, jedoch bleibt das Recht vorbehalten, diesen Anspruch später erneut geltend zu machen, falls die Möglichkeit zur Einziehung des Anspruchs sich noch ergeben sollte"
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass bei erneuten Geltendmachung des Anspruchs weitere Kosten entstehen können und, um dies zu vermeiden, kann ich jederzeit eine Ratenzahlung beantragen.
Was heißt den das alles? Was heißt den "Anspruch niedergeschlagen" und woraus ergibt sich die "Möglichkeit zur Einziehung"?
Soll ich jetzt die Ratenzahlung vereinbaren oder nicht?
Ich verstehe nur Bahnhof...
Danke!