Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Wann wird das Erbe ausgezahlt

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 56158
  • Datum Start Datum Start
G

Gelöscht 56158

Gast
Hallo,

ich hab mal eine Frage.
Und zwar hat jemand aus meinem Bekanntenkreis eine kleine Summe geerbt.
Er wurde allerdings erst im März darüber informiert, obwohl die Person bereits im November verstarb.
Seine Geschwister wurden eher informiert, aber da kein Kontakt besteht, wusste er nichts davon.
Der Notar wollte einige Unterlagen haben, damit eine Grundbuchänderung vorgenommen werden kann, da auch ein Teil eines Grundstücks dazu gehört.
Wurde alles auch abgegeben.
Anfang letzter Woche rief er den Notar nochmals an.
Er möchte die Angelegenheit gerne schnellstmöglich abgewickelt haben.
Bezüglich des Geldes bekommt er keine richtige Auskunft und wird irgendwie hingehalten.
Er teilte dem Notar mit, dass er sich sonst diese Woche nochmal melden würde, dieser meinte aber, er meldet sich bei ihm und er soll nicht anrufen.
Jetzt würde er gerne wissen, ob er die Möglichkeit hat, seinen Erbanteil zeitnah einzufordern.
Er wollte dem Notar heute eine Email schicken, mit der Bitte, dass die Abwicklung des Erbes nun schnell geschieht.
Da er zu seinen Geschwistern keinen Kontakt hat, befürchtet er, dass diese etwas die Hand drauf haben und es deshalb keine richtige Auskunft gibt.
Soweit bekannt, haben die auch ihren Teil schon lange bekommen.
Da er sich derzeit keinen Anwalt leisten kann, der das für ihn klärt, weiß er nicht, wie er weiter vorgehen soll.
Er wollte auch um eine Auszahlung des Erbes bitten.
Zumindest schonmal die Hälfte aber er weiß nicht, ob das machbar ist.
Kennt sich hier jemand aus, der Tipps geben kann?

Danke
 
Ist er per Testament Erbe oder per Verwandtschaftsgrad? Gibt es schon einen Erbschein?

Als Miterbe muss er genauso einen Erbschein erhalten bzw. mit draufstehen bzw. Vollmachten erteilen. Wenn er befürchtet, über den Tisch gezogen zu werden, sollte er keine Vollmachten erteilen, sondern selbst erscheinen und an den Formalitäten mitwirken.

Wer hat den Notar beauftragt?
 
Er ist er per Testament und Verwandschaftsgrad Erbe.
Ob es einen Erbschein gibt, weiß ich nicht. Aber muss es ja eigentlich, wenn seine Geschwister schon ihren Teil erhalten haben,

Der Notar ist wohl der Familienanwalt, der sich schon immer um die Angelegenheiten kümmert.
Er hatte im März von einem seiner Geschwister nur kurz per Post eine Info erhalten, dass es eben einen Todesfall gibt und er was geerbt hat.

Bisher hat er nirgends auch nur irgendwas unterschrieben und er will das auch gern selbst alles klären, ohne Vollmachten.
Aber er bekommt keine richtige Auskunft.
Dem Notar geht es hauptsächlich um das Gründstück, da es wohl einen Interessenten gibt, der es kaufen würde.
Er wollte das aber separat laufen lassen und eben erstmal alles andere klären.
Er weiß ja nichtmal, ob er verkaufen soll oder nicht und möchte auch erstmal darüber nachdenken.

Komisch findet er es aber, dass er den Notar nicht anrufen soll, sondern dass dieser sich bei ihm melden will.
 
Der Erbschein kann nur ausgestellt werden, wenn alle Erben benannt und anwesend sind oder eben per Vollmacht der Ausstellung zugestimmt haben. War Dein Bekannter evtl. unauffindbar? Vielleicht gibt es für den Fall Sonderregelungen.

Ich hab das selber gerade, daher weiß ich das. Wir haben aus den o.g. Gründen noch gar keinen Erbschein, das Erbe ist noch nicht ausgezahlt. Der Todesfall war Ende März.

Also, ohne aktives Zutun Deines Bekannten dürfte es noch gar keinen Erbschein geben. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt. Dort kann Dein Bekannter nachfragen, wie es sein kann, dass er nichts von Erbschein und Co. weiß und nie etwas unterschrieben hat.
 
Er war nun letzte Woche mal beim Nachlassgericht und hat nun das Testament erhalten.
Ihm wurde dort mitgeteilt, dass ein Erbschein garnicht nötig ist, da es ein notarielles Testament ist.
Er soll sich nun mit seinem Bruder auseinandersetzen, zwecks der Auszahlung seines Anteils.
Warum der Notar ihm diese Auskunft allerdings nie gegeben hat, soll mal einer verstehen
Er hatte auch versucht seinen Bruder zu kontaktieren, ihn aber nicht erreicht und ihm jetzt einen Brief geschickt.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben