Vermisst
Aktives Mitglied
Hallo, nachdem mich das Thema um die ganzen Gerichte bei Happy nicht mehr los lassen, die entscheidende Frage:
Wann ist es sinnvoll ein Gutachten an zu fechten oder auch eine Entscheidung des Gerichts an zu fechten?
Ist man ein "Schlappi" wenn man ein Urteil akzeptiert und einen günstigeren Zeitpunkt ab wartet, indem man z.B. 1 Jahr oder mehr eine Therapie macht, dieses Ergebnis dann in ein neues Gutachten einfließen lässt?
Wobei das auch nach hinten los gehen kann, denn mein Erlebnis ist gerade, dass ein neuer Therapeut mich "kränker" einstuft, als die alte Therap...🙁
Zumindest spricht der neue Therap. von "Überbelastungen" und dass ich aufgrund meiner Belastbarkeit derzeit nur TZ arbeiten soll.🙁
Die Frage entsteht, widerspricht sich ein Kind zurück zu holen mit dem Gedanken, man sei nicht belastbar für eine VZ Stelle?
Meiner Meinung nach nicht, denn ich würde eh nur eine TZ Stelle arbeiten, damit ich mehr Zeit und Kraft fürs Fam. Leben hätte....
Aber ich glaub, diese Frage hatte ich mal im Namen einer Freundin von mir gestellt, denn bei ihr war das vor Monaten auch so....
Muss man sich eigentlich einen Vorwurf machen, dass man zu wenig dafür getan hat, ein Kind wieder "zurück zu holen"??🙁
Meine finanz. Mittel sind begrenzt und da man nie weis, ob es etwas bringen würde einen eig. Gutachter zu bezahlen...??? Das Gericht lies ja nicht mal Zeugen zu!
Wann ist es sinnvoll ein Gutachten an zu fechten oder auch eine Entscheidung des Gerichts an zu fechten?
Ist man ein "Schlappi" wenn man ein Urteil akzeptiert und einen günstigeren Zeitpunkt ab wartet, indem man z.B. 1 Jahr oder mehr eine Therapie macht, dieses Ergebnis dann in ein neues Gutachten einfließen lässt?
Wobei das auch nach hinten los gehen kann, denn mein Erlebnis ist gerade, dass ein neuer Therapeut mich "kränker" einstuft, als die alte Therap...🙁
Zumindest spricht der neue Therap. von "Überbelastungen" und dass ich aufgrund meiner Belastbarkeit derzeit nur TZ arbeiten soll.🙁
Die Frage entsteht, widerspricht sich ein Kind zurück zu holen mit dem Gedanken, man sei nicht belastbar für eine VZ Stelle?
Meiner Meinung nach nicht, denn ich würde eh nur eine TZ Stelle arbeiten, damit ich mehr Zeit und Kraft fürs Fam. Leben hätte....
Aber ich glaub, diese Frage hatte ich mal im Namen einer Freundin von mir gestellt, denn bei ihr war das vor Monaten auch so....
Muss man sich eigentlich einen Vorwurf machen, dass man zu wenig dafür getan hat, ein Kind wieder "zurück zu holen"??🙁
Meine finanz. Mittel sind begrenzt und da man nie weis, ob es etwas bringen würde einen eig. Gutachter zu bezahlen...??? Das Gericht lies ja nicht mal Zeugen zu!
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