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Wann sinnvoll ein Gutachten an zu fechten?

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, nachdem mich das Thema um die ganzen Gerichte bei Happy nicht mehr los lassen, die entscheidende Frage:

Wann ist es sinnvoll ein Gutachten an zu fechten oder auch eine Entscheidung des Gerichts an zu fechten?

Ist man ein "Schlappi" wenn man ein Urteil akzeptiert und einen günstigeren Zeitpunkt ab wartet, indem man z.B. 1 Jahr oder mehr eine Therapie macht, dieses Ergebnis dann in ein neues Gutachten einfließen lässt?
Wobei das auch nach hinten los gehen kann, denn mein Erlebnis ist gerade, dass ein neuer Therapeut mich "kränker" einstuft, als die alte Therap...🙁
Zumindest spricht der neue Therap. von "Überbelastungen" und dass ich aufgrund meiner Belastbarkeit derzeit nur TZ arbeiten soll.🙁
Die Frage entsteht, widerspricht sich ein Kind zurück zu holen mit dem Gedanken, man sei nicht belastbar für eine VZ Stelle?
Meiner Meinung nach nicht, denn ich würde eh nur eine TZ Stelle arbeiten, damit ich mehr Zeit und Kraft fürs Fam. Leben hätte....
Aber ich glaub, diese Frage hatte ich mal im Namen einer Freundin von mir gestellt, denn bei ihr war das vor Monaten auch so....


Muss man sich eigentlich einen Vorwurf machen, dass man zu wenig dafür getan hat, ein Kind wieder "zurück zu holen"??
🙁
Meine finanz. Mittel sind begrenzt und da man nie weis, ob es etwas bringen würde einen eig. Gutachter zu bezahlen...??? Das Gericht lies ja nicht mal Zeugen zu!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist sinnvoll ein Gutachten anzufechten, wenn wirklich gravierende Fehler drin sind. Hat der Gutachter auch nur zum Teil recht, dann ist es schon kaum mehr möglich. (Andere Erfahrungen würde ich herzlich gerne lesen) Du bist KEIN Schlappi!!! Nein, wenn du selbst das Gefühl hast, das noch nicht so ganz zu packen, dann steh dazu, dann kannst du es deinem Kind auch später erklären. Jeder kann krank werden, oder krank sein und dann ist es besser, den IST-Zustand erst einmal aufrecht zu erhalten. Wäre es nur nicht so verd... schwer, später zu beweisen, daß es nicht mehr so ist. Such dir einen Therapeuten, der zu dir passt, der dich auch versteht, und wenn du lange suchen mußt, ich hatte mal einen (zwangsweise, wegen meines Ex) bei dem ich hinterher froh war, daß er mir beigestanden hat. Es gibt gute!
Auch mir wurde bestätigt, daß Arbeit und Kinder (damals 4) eine nervliche Überbelastung darstellen würde und ich bekam damals aus dem Grund sogar noch Rente zugesprochen. Heut bin ich froh darum, wenn ich auch gerne wieder arbeiten würde.
Du selbst weißt, was du dir zutrauen kannst, geh deinen Weg, schau dir jede Meinung gut an, aber entscheide selbst, was für dein KIND das beste ist! Nur das kannst du später einmal vor ihm vertreten.
 
Hallo Diva,

du hast genau das angesprochen, was ich heute mit meinem Anwalt auch besprach.
Es ist sehr oft besser, wenn man kooperiert, denn ich wäre laut Anwalt heute noch nicht so weit, wenn ich bei der letzten Verhandl. nicht kooperiert hätte.
Bei uns ist es eben nicht einfach, das Kind krank, schon immer sehr viel auf Unterstützung angewiesen etc...
Ich selber eben kann nicht sagen, dass ich zu 100% psych. gesund bin, wobei es mir deutlich besser geht und ich gut mit meinem Leben zurecht komme.
Dann ist das Recht des Kindes, es hat ein Recht dass es gefördert wird etc...viele Eltern sehen das als klacks an, ich sehe da eine große Verantwortung drinnen.
Eltern dürfen einem Kind nichts verbauen, auch wenn sie selbst nie gefördert wurden.
Ja und dann das Thema Einsicht.
Klar, habe ich Fehler gemacht. Ich sah halt nicht, dass sie so schwerwiegend waren, dass man ein Kind deshalb aus der Fam. nimmt.....und ich muss mit den Folgen leben.
Derzeit muss ich noch damit zurecht kommen, dass mein Kind leider verhaltensauffällig wurde.
Das was es vorher nicht war und deshalb der Leiter d. Heimes mich fragte, warum das Kind überhaupt dort vorgestellt wurde?
Meine Antwort war: Nicht das Kind ist "problematisch", die Mama ist es wohl...🙁
Die Antwort des JA: Klar muss man die Nachteile eines Heimes in Kauf nehmen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder kann krank werden, oder krank sein und dann ist es besser, den IST-Zustand erst einmal aufrecht zu erhalten. Wäre es nur nicht so verd... schwer, später zu beweisen, daß es nicht mehr so ist. Such dir einen Therapeuten, der zu dir passt, der dich auch versteht, und wenn du lange suchen mußt, i

Das ist schon lange pasee. 🙂
Ich war tats. buchst. sehr eingeschränkt und bat das JA um Hilfe und heute weis ich, was ich f. die Zukunft anders machen würde....
Ich bin in Therapie seit fast 2 Jahren.....
Ich suche derzeit einen neuen, da die Therap. ja zu Ende geht....
Ich muss keinen Ist Zustand aufrecht erhalten, da es keinen mehr gibt.
Mittlerweile geht es mir sehr gut.

Trotzdem entstand die Frage, ob man das Gutachten nicht in Teilen anfechten sollte.....aber ich lasse es lieber, denn meinem Kind geht es nicht soo schlecht in der Einrichtung, nur ich fühle mich manches Mal richtig schlimm, vor allem wenn mein Kind sehr weint....
Trennung nach den WEnden ist sehr schwer.
Mein Kind weis, dass es eine Zeit gab, wo ich Hilfe gebraucht habe....aber mein Kind möchte zurück und
versteht nicht, dass das keiner versteht und hören mag....
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte entschuldige, ich meinte mit dem IST-Zustand, die Tatsache, daß der kleine Mann eine Zeitlang in einem Heim untergebracht ist. Ich finde zwar Pflegeeltern sinnvoller, in dem Alter, aber ich denke du kannst am besten beurteilen, wie es ihm dort geht. Auch meine weinen, ich weine einfach mit, weil sie weinen müssen. Das Gutachten anzufechten, würde das dem Kind schaden?
 
Ach so, ich verstehe.
Klar den Ist Zustand muss man ja erst verkraften.
Ich hatte ja sehr gehofft, dass er aus der Pflegefam. raus kommt und zu mir.....aber das JA wollte nur, dass er aus der PFam. geht....
Das Gutachten anzufechten, würde das dem Kind schaden?
Ne, aber wie soll man das machen?
Ich denke, mir könnte es schaden, da dann mir eine Einsichtsunfähigk. unterstellt werden kann.
Denn ich sehe es ja mit dem zurück holen von Rechten schon, dass mich das JA hin stellt....
Wobei keiner, auch meine Therap. nicht versteht, warum das JA (der MA 😉) mich so hin stellt....
Eine eingeschränkte Erz, Fähigkeit, kann das nur ein Gutachter wiederlegen? Denn ich weis von meiner Therap. dass eine Einschränk. nur für eine best. Zeit aufrecht erhalten werden darf......es muss dann erneut eine Prüfung stattfinden....
Die Frage ist, ob das nur ein Gutachter kann oder auch eine Therapeutin.....die jetzige Thera hat keine Ausbild. und kann deshalb keine Erzieh. Fähigk. beurteilen....
 

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