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Wann beim Arbeitsamt melden? WICHTIG!

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C

(CandleOfBlood)

Gast
Hallo ihr,
ich hab eine Frage.

Ich bin seit Mitte Oktober 2004 bei einer Firma beschäftigt und hatte zuerst einen befristeten Vertrag bis Ende März. Dieser wurde verlängert bis Ende September. Stimmt es, dass ich mich schon 3 Monate, bevor der Vertrag ausläuft beim Arbeitsamt melden muss? Es kann ja sein, dass der Vertrag diesmal nicht mehr verlängert wird und irgendwer sagte mir, man soll/muss dem Arbeitsamt schon 3 Monate bevor er auslaufen könnte bescheid geben. Tut man das nicht, könnte es sein, dass man erstmal ne Arbeitslosengeldsperre bekommt. Kann mir da jemand weiterhelfen??
 
Jo candle, das ist so.
Wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, muss man sich immer drei Monate vor Ablauf wieder arbeitssuchend melden. Sollte die Befristung doch verlängert werden, reicht dann ein Anruf beim AA. Die Regelung existiert seit 03.
Wenn dus nicht tust und dein Vertrag wird nicht verlängert, musst du warten, bis dein Antrag auf Arbeitslosengeld bewilligt ist, also unter Umständen paar Monate auf dein Geld warten.

Wünsch dir, dass letzteres nicht passiert.

Lea
 
Ich musste das auch einmal machen. Bei uns hat es genügt eben 3 Monate vorher das telefonisch bekanntzugeben. Meine Daten wurden erfasst. Einen persönlichen Termin gab es dann später.

Haha...oups...nicht mehr ganz aktuell 😀
 

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