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Gast
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Guten Tag,
ich brauche dringend Hilfe, ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Bin Vater einer 2-jährigen und von der Mutter getrennt, sie hat das alleinige Sorgerecht. Da sie mir verweigerte, mein Kind zu sehen, haben wir keinen Kontakt mehr. Ich sehe auch mein Kind nicht mehr. Nun erreichte mich ein Brief vom Amtsgericht....
Es handelt sich um eine Vorladung zum Gerichtstermin. Meiner Ex soll wohl das Sorgerecht entzogen werden, § 1666 BGB. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung Entziehung der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Geusndheitsfürsorge und Recht auf Antragsstellungen.
Meine Ex hat eine organische Psychose und wurde schon immer vom Jugendamt kontrolliert. Nun hat sie wohl eigenständig ihre Medikamente abgesetzt und sich so einiges geleistet, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die Kleine befindet sich momentan bei ihren Eltern.
Nun soll sie wohl mit dem Verbleib bei den Eltern nicht einverstanden sein, weil sie sich zerstritten haben. Deshalb hat sie sich eine Anwältin geholt.
Nun meine Fragen.. Was kommt da auf mich zu beim Gerichtstermin, was wollen die von mir? Bin ich eine Art Zeuge? Auf was für Fragen muss ich mich denn einstellen? Kann ich jemanden mit in den Raum nehmen, z.b meine Eltern oder meine neue Freundin? Wird meine Tochter dann bei den Eltern meiner Ex leben, oder kommt sie in eine Pflegefamilie???
Bitte helft mir. Ich werde sie wohl nicht bekommen können, habe leider auch keine komplett weiße Weste. Habe mal erwogen das Umgangsrecht einzuklagen, aber mir ist das zu teuer.
Danke!!! Es eilt 🙁
ich brauche dringend Hilfe, ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Bin Vater einer 2-jährigen und von der Mutter getrennt, sie hat das alleinige Sorgerecht. Da sie mir verweigerte, mein Kind zu sehen, haben wir keinen Kontakt mehr. Ich sehe auch mein Kind nicht mehr. Nun erreichte mich ein Brief vom Amtsgericht....
Es handelt sich um eine Vorladung zum Gerichtstermin. Meiner Ex soll wohl das Sorgerecht entzogen werden, § 1666 BGB. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung Entziehung der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Geusndheitsfürsorge und Recht auf Antragsstellungen.
Meine Ex hat eine organische Psychose und wurde schon immer vom Jugendamt kontrolliert. Nun hat sie wohl eigenständig ihre Medikamente abgesetzt und sich so einiges geleistet, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die Kleine befindet sich momentan bei ihren Eltern.
Nun soll sie wohl mit dem Verbleib bei den Eltern nicht einverstanden sein, weil sie sich zerstritten haben. Deshalb hat sie sich eine Anwältin geholt.
Nun meine Fragen.. Was kommt da auf mich zu beim Gerichtstermin, was wollen die von mir? Bin ich eine Art Zeuge? Auf was für Fragen muss ich mich denn einstellen? Kann ich jemanden mit in den Raum nehmen, z.b meine Eltern oder meine neue Freundin? Wird meine Tochter dann bei den Eltern meiner Ex leben, oder kommt sie in eine Pflegefamilie???
Bitte helft mir. Ich werde sie wohl nicht bekommen können, habe leider auch keine komplett weiße Weste. Habe mal erwogen das Umgangsrecht einzuklagen, aber mir ist das zu teuer.
Danke!!! Es eilt 🙁