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Vorladung wegen Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge

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Gast

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Guten Tag,

ich brauche dringend Hilfe, ich weiß nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Bin Vater einer 2-jährigen und von der Mutter getrennt, sie hat das alleinige Sorgerecht. Da sie mir verweigerte, mein Kind zu sehen, haben wir keinen Kontakt mehr. Ich sehe auch mein Kind nicht mehr. Nun erreichte mich ein Brief vom Amtsgericht....

Es handelt sich um eine Vorladung zum Gerichtstermin. Meiner Ex soll wohl das Sorgerecht entzogen werden, § 1666 BGB. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung Entziehung der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Geusndheitsfürsorge und Recht auf Antragsstellungen.

Meine Ex hat eine organische Psychose und wurde schon immer vom Jugendamt kontrolliert. Nun hat sie wohl eigenständig ihre Medikamente abgesetzt und sich so einiges geleistet, wie aus dem Bericht hervorgeht. Die Kleine befindet sich momentan bei ihren Eltern.

Nun soll sie wohl mit dem Verbleib bei den Eltern nicht einverstanden sein, weil sie sich zerstritten haben. Deshalb hat sie sich eine Anwältin geholt.

Nun meine Fragen.. Was kommt da auf mich zu beim Gerichtstermin, was wollen die von mir? Bin ich eine Art Zeuge? Auf was für Fragen muss ich mich denn einstellen? Kann ich jemanden mit in den Raum nehmen, z.b meine Eltern oder meine neue Freundin? Wird meine Tochter dann bei den Eltern meiner Ex leben, oder kommt sie in eine Pflegefamilie???

Bitte helft mir. Ich werde sie wohl nicht bekommen können, habe leider auch keine komplett weiße Weste. Habe mal erwogen das Umgangsrecht einzuklagen, aber mir ist das zu teuer.

Danke!!! Es eilt 🙁
 
Erstmal:

Umgangsrecht einklagen ist nicht teuer, Du brauchst nicht mal einen Anwalt. Du musst zur Klageerhebung Gerichtsgeühren zahlen, die bewegen sich im zweistelligen Bereich unter 50 €. Die Gerichtskosten werden im Anschluss in der Regel gegeneinander aufgehoben.

Da hast Du Dich nicht informiert. Du bist der vater und so eine Aussage lasse ich nicht gelten. Deine Tochter braucht Dich offensichtlich.

zum Thema:
Du bist kein Zeuge im herkömmlichen Sinne. Sowas gibts im Familienrecht nicht. Und nein, Du kannst niemanden mitnehmen, zumindest nicht mit in den Saal hinein. Familiensachen sind in der Regel nichtöffentlich und da haben Nichtgeladene keinen Zutritt.

Du bist geladen (und nicht vorgeladen), weil Du der Vater der Kleinen bist und in so einem Verfahren alle relevanten Parteien anwesend sein müssen. Es wird geprüft, ob Du in der Lage bist, künftig deine Tochter zu erziehen (was bedeutet in dem Zusammenhang eingentlich, Du habest keine weiße Weste?). Du musst Dich auf Fragen einstellen, die das abklopfen. Weiter wirst Du nach Deiner Meinung befragt werden, wo die Kleine künftig leben sollte.

Was mich wundert, sowas fällt doch nicht vom Himmel. Hatte das JA nicht schonmal vorher Kontakt zu Dir aufgenommen oder ein Verfahrenspfleger?

Wo die Kleine künftig leben wird, entscheidet das Gericht. Wenn die Kleine durch Streitereien zwischen Mutter und Großeltern in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist eine Pflegefamilie wahrscheinlicher.

Würdest Du sie denn zu Dir nehmen wollen? und könntest Du das auch?
 
Danke für die Antwort.

Ich würde meine Tochter zu mir nehmen, aber das wird nichts werden. Ich lebe in einer 1 Zimmerwohnung und müsste meinen Job dafür aufgeben und Hartz 4 beantragen... Und bei der Polizei gibt es auch eine Akte von mir. In der Vergangenheit bin ich mit Drogen aufgefallen. Ich denke ich kann also froh sein, wenn ich sie überhaupt sehen oder abholen kann...

Könnte ich das Umgangsrecht denn direkt bei diesem Gerichtstermin einklagen?

Eigentlich wäre ich dafür, dass sie zu ihren Eltern kommt. Okay, die Eltern sind schon älter und gerade der Vater guckt gerne mal zu tief ins Glas, aber ansich kümmern die sich gut und meine Ex hatte schon mal die Auflage gehabt, bei den Eltern zu wohnen. Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass sie in eine Pflegefamilie kommt, hier gibt es wohl einen Mangel.

Meine Eltern würden meine Tochter auch sofort zu sich nehmen, aber die wurden ja nicht mal zu dem Termin bei Gericht eingeladen...

Meine Ex klagt ja dagegen, dass die Kleine nicht mehr bei ihr sein darf. Aber ich denke mal da hat sie keine Chance mit einer organischen Psychose, ihre Medikamente nimmt sie ja auch nicht mehr. In dem Bericht steht, die Kleine war zwar immer in einem guten Zustand, meine Ex allerdings in einem besorgniserregenden Zustand. Einmal musste die Polizei kommen, weil sie den Mitarbeitern nicht öffnete. Dann kam sie über Nacht in eine Psychiatrie, wurde aber sofort am nächsten Tag wieder entlassen.

Kann meine Ex denn dann jederzeit die Kleine sehen, wenn sie bei den Eltern ist? Oder gibt es da dann Auflagen?
 
Wenn sie der Kleinen nicht schadet, wird sie Eure Tochter sehen dürfen. (Ob jederzeit, werden erst der Richter und dann wohl die Großeltern entscheiden, "jederzeit" ist in konfliktreichen Situationen nicht angezeigt). Du im Übrigen auch. Schwierig wird es, wenn sie die Gerichtsentscheidung nicht akzeptiert und dort immer Terz macht. Dann könnte das Besuchsrecht eingeschränkt werden, denn das ist nicht gut für das Kind.

Zu Deiner Eignung, dass SR zu erlangen (wobei ich annehme, dass Du das nicht anstrebst):

- es gibt keine Bindung zum Kind
- man kann nicht einschätzen, ob Du so ein kleines Kind allein gut erziehen kannst
- dann von Hartz 4 leben zu müssen, wäre zumindest kein K.O.-Argument, die Mutter arbeitet doch sicher auch nicht, oder?
- die Drogengeschichten von früher dürften aktuell keine Rolle spielen, sofern deutlich ist, dass das alter Kaffee ist

Deine Eltern kennen das Kind doch gar nicht, warum sollten sie geladen werden? Großelternrechte leiten sich immer aus bestehender Bindung ab, die hier nicht gegeben ist.

Das ist keine ganz klare Sache. Du kannst ja selbst Anträge zum Verfahren stellen. Zum beispiel kannst Du beantragen, wie Deiner Meinung nach das SR geregelt werden soll udn Du kannst beantragen im verfahren nach Entscheidung auch den Umgang mit Dir zu regeln. Ob der Richter das macht, wird er dann schon entscheiden.

Im Zweifelsfall trennt er das Verfahren ab, was nicht weiter schlimm ist.
 
Ich werde sie wohl nicht bekommen können, habe leider auch keine komplett weiße Weste. Habe mal erwogen das Umgangsrecht einzuklagen, aber mir ist das zu teuer.

Danke!!! Es eilt 🙁

Hallo,

ich war auch mal beim Familiengericht. Ich habe eine weiße Weste.

Also: Du hast wohl auch Sorgerecht, oder? Und wenn deine Frau nicht mehr das S. hat, denn, wer wird wohl der nächste sein, der sich um sein Kind sorgen kann? Richtig! Du. Und dann schaut sich der Richter mal an, wer du so bist, und die Leute vom Jugendamt auch, und wenn du nicht asozial, verrrückt, durchgeknallt oder so bist, dann wird man dir das alleinige Sorgerecht zusprechen. Warum denn nicht? Das hat doch nichts damit zu tun, was du früher einmal getan hast, sondern ob du jetzt zuverlässig bist.

Wenn du dein Kind nicht willst, würde ich also vor dem Familiemgericht auch einen auf Psycho machen, mir eine schwarze Lederjacke mit Rockerclublabel anziehen und ein bischen Alkohol getrunken haben, damit ich ne ordentliche Fahne hab. Alles klar?

Manchmal ist es aber besser, so Kinder kommen in eine Pflegefamilie, weil da sind Leute, die sind wirklich engagiert, die können vllt keine Kinder bekommen und freuen sich total, ein Kind aufnehmen zu dürfen..
 
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil....

Außerdem ist sowas kein vom JobCenter verordnetes Vorstellungsgespräch.

Wer kein Sorgerecht will, kriegt auch keins. Also nix mit Lederjacke, Alkfahne und Co. Zudem will er ja Umgang, da ist sowas echt fehl am Platze.

Bitte erst lesen, dann denken, dann schreiben.
 
hallo

ersteinmal

Finde ich es traurig das du nicht einmal zum JA gegangen bist dort kann man sich zum Umgangsrecht informieren lassen
diese können gemeinsam mit dir und der Mutter deiner tochter eine einigung erzielen sofern die leibliche mutter damit zieht und sich auf ein gemeinsames gespräch einlässt.
was bei dir denke ich nicht der Fall sein wird.
Sollte das nicht der Fall sein kannst du dir dein Umgangsrecht einklagen dabei musst du aber nachweisen das der Umgang zwischen dir und deiner Tochter förderlich fürs Kindeswohl ist.
Die Kosten trägt glaube ich jeder für sich.

zweistens

Du bist kein Zeuge du bist der Vater des Kindes und wirst dort angehört
Wenn die mutter sich mit ihren eltern zerstritten hat und das Kind unter diesen streitigkeiten in mitleidenschaft gezogen wird denke ich nicht dass das Kind bei den Eltern der Mutter verbleibt.
Die Mutter hat umgang mit dem Kind sie sollen sich nicht entfremden vielleicht schafft es die mutter des Kindes sich zu stabiliesieren und ihr leben in den Griff zu kriegen dann hat sie die Chance soweit wie ich weiß das die kleine wieder zu ihr zurück kommt.
Aber bis dahin muss eine Lösung fürs Kind gefunden werden und das entscheidet der Richter.
Aufjedenfall wirst du die mutter die großeltern und das JA dazu angehört.
 
Sollte das nicht der Fall sein kannst du dir dein Umgangsrecht einklagen dabei musst du aber nachweisen das der Umgang zwischen dir und deiner Tochter förderlich fürs Kindeswohl ist.

Dein Beitrag ist soweit richtig, nur das Zitierte oben nicht.

Als Vater hat man per se ein Umgangsrecht. Dafür muss man nicht Obiges beweisen.

Natürlich kann dieses Umgangsrecht erlöschen oder eingeschränkt werden, wenn der Vater Dinge tut, die dem Kindeswohl nicht förderlich sind. Aber beweisen muss ein Vater erstmal nichts.

Was anderes ist das mit Großeltern und anderen Verwandten/ Bezugspersonen. Diese haben nicht per se ein Umgangsrecht, können es aber beantragen und dann müssen sie tatsächlich nachweisen, dass eine Bindung zum Kind besteht und der Kontakt dem Kindeswohl förderlich ist.
 
Dein Beitrag ist soweit richtig, nur das Zitierte oben nicht.

Als Vater hat man per se ein Umgangsrecht. Dafür muss man nicht Obiges beweisen.

Natürlich kann dieses Umgangsrecht erlöschen oder eingeschränkt werden, wenn der Vater Dinge tut, die dem Kindeswohl nicht förderlich sind. Aber beweisen muss ein Vater erstmal nichts.

Was anderes ist das mit Großeltern und anderen Verwandten/ Bezugspersonen. Diese haben nicht per se ein Umgangsrecht, können es aber beantragen und dann müssen sie tatsächlich nachweisen, dass eine Bindung zum Kind besteht und der Kontakt dem Kindeswohl förderlich ist.

Okay ich habe jetzt erstmal nur das geschrieben woran ich mich erinnern konnte
deswegen dachte ich das der vater des kindes es nachweisen muss aber gut zu wissen.
Wie weist man eigentlich nach das ein Umgang mit einem Kind förderlich ist ??
Das würde mich eigentlich mal intressieren.
 
Dein Kind braucht Dich jetzt, also solltest Du sehen, dass Du das Sorgerecht bekommst. Aber entscheide Dich, ob Du es willst. Sei bereit Verantwortung zu übernehmen.
Du sagst, Deine Eltern würden die Kleine sofort nehmen, dann können sie Dich doch sicher auch unterstützen, wenn Du ein Alleinerziehender Vater bist? Das wäre doch sicher eine gute Lösung für das Kind. Du müsstest dann auch Deinen Job nicht aufgeben. Wie glaubst Du machen das Alleinerziehende Mütter? Sie arbeiten (zumindest Teilzeit) und haben für diese Zeit eine Kinderkrippe oder eben liebe Großeltern. Natürlich ist das alles nicht optimal (man will ja seine Eltern nicht ausnützen), aber es ist Dein Kind und Du bist in der Pflicht dafür zu sogen, dass es ihr gut geht.
Rede mal mit Deinen Eltern, denn auch wenn sie nicht direkt geladen sind, sind vorhandene Großeltern, die bei der Kindererziehung mithelfen können und wollen immer ein stichhaltiges Argument für das Gericht. War in meinem Fall so: Meine Mutter hatte das alleinige Sorgerecht und während sie arbeitete war ich bei den Großeltern bestens aufgehoben und sehr glücklich. Davon hat sich auch das Jugendamt überzeugt.
Da müssen Deine Eltern natürlich mitspielen, aber wenn sie wollen, kann das gut klappen.
Informiere Dich, bevor Du zum Gericht gehst, denn es kommt nicht gut, wenn Du da völlig ahnungsols und ohne Plan auftauchst, als wäre es Dir egal.
Alles Gute
 

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